Wahlstörung? (Wahlen)

micha, Rheinland/Pfalz, Thursday, 09.11.2006, 19:42 (vor 6390 Tagen)

Hallo liebe Kollegen/innen,

nach dem die Wahlvorschläge bei uns (dem Wahlvorstand) eingereicht wurden, mussten wir einen Wahlvorschlag für ungültig erklären. Zuerst waren nicht genug Stützunterschriften (wir brauchen mind. 3 Unterschriften) auf dem Wahlvorschlag. Es waren nur 2 drauf. Dann kam für den selben Bewerber noch ein Wahlvorschlag mit nur 1 Unterschrift (1 Tag später). Daraufhin hat der Wahlvorstand den Listenführer darauf aufmerksam gemacht das dies kein gültiger Wahlvorschlag sei. Dann kam außerhalb der 2 Wochen frist (also verspätet) ein neuer Wahlvorschlag für diesen Bewerber (dieser war ok aber verspätet!). Wir haben das dem Listenführer mitgeteilt und gesagt das sein Wahlvorschlag ungültig sei. Nun kommt ein Brief der Dienstellenleitung in dem angeregt wird alles noch mal neu zu wiederholen. (meine persönliche Meinung: Nur damit derjenige nochmals die chance bekommt sich zu bewerben). Wie sollen wir uns verhalten> Kann die Dienstelle das verlangen> Wer kann/darf das verlangen> Wir wurden aufgefordert von einem AN der nicht schwerbehindert ist, die Wahlunterlagen an ihn zu schicken damit er sich diese anschauen kann. Das geht ihn doch gar nichts an , oder>
Viele Fragen ich weiß....
Hoffentlich viele Antworten...Danke!!!
Gruß Micha

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Gruß Micha

evtl. Wahlstörung?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 10.11.2006, 08:12 (vor 6390 Tagen) @ micha

» Nun kommt ein Brief der Dienstellenleitung in
» dem angeregt wird alles noch mal neu zu wiederholen.
Erstens seid ihr weisungsfrei und zweitens kann man die Wahl nicht einfach abbrechen und wiederholen.

» Wie sollen wir uns verhalten> Kann die Dienstelle das verlangen>
NEIN!

» Wir wurden aufgefordert von einem
» AN der nicht schwerbehindert ist, die Wahlunterlagen an ihn zu schicken
» damit er sich diese anschauen kann. Das geht ihn doch gar nichts an ,
» oder>
Da hast du recht!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

evtl. Wahlstörung?

Maximilian, Friday, 10.11.2006, 13:22 (vor 6389 Tagen) @ micha

» Hallo liebe Kollegen/innen,
»
» nach dem die Wahlvorschläge bei uns (dem Wahlvorstand) eingereicht wurden,
» mussten wir einen Wahlvorschlag für ungültig erklären. Zuerst waren nicht
» genug Stützunterschriften (wir brauchen mind. 3 Unterschriften) auf dem
» Wahlvorschlag. Es waren nur 2 drauf.
Den Einreichern ungültiger WV soll, wenn möglich, noch Gelegenheit gegeben werden, einen gültigen WV innerhalb der Fristen nachzureichen.


» Dann kam für den selben Bewerber noch
» ein Wahlvorschlag mit nur 1 Unterschrift (1 Tag später). Daraufhin hat der
» Wahlvorstand den Listenführer darauf aufmerksam gemacht das dies kein
» gültiger Wahlvorschlag sei. Dann kam außerhalb der 2 Wochen frist (also
» verspätet) ein neuer Wahlvorschlag für diesen Bewerber (dieser war ok aber
» verspätet!).
Waren denn noch andere (gültige) WV da>
Wenn nein, dann gibt es noch eine Nachfrist nach SchwbVWO §7

evtl. Wahlstörung?

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 10.11.2006, 21:39 (vor 6389 Tagen) @ Maximilian

» Den Einreichern ungültiger WV soll, wenn möglich, noch Gelegenheit gegeben
» werden, einen gültigen WV innerhalb der Fristen nachzureichen.
Ja schon klar... aber doch nur wenn es sich um heilbare Mängel handelt, oder>
» waren denn noch andere (gültige) WV da>
» Wenn nein, dann gibt es noch eine Nachfrist nach SchwbVWO §7
Ja es waren noch zwei gültige Wahlvorschläge da

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Gruß Micha

evtl. Wahlstörung?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 11.11.2006, 09:57 (vor 6389 Tagen) @ micha

» » Den Einreichern ungültiger WV soll, wenn möglich, noch Gelegenheit
» gegeben
» » werden, einen gültigen WV innerhalb der Fristen nachzureichen.
» Ja schon klar... aber doch nur wenn es sich um heilbare Mängel handelt,
» oder>
Dies war/ist doch ein heilbarer Mangel, wenn eine Unterschrift zu wenig ist.

PS: Wie kommt ihr eigentlich auf 3 Unterschriften> Ist das errechnet oder die Mindestzahl>

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

evtl. Wahlstörung?

micha, Rheinland/Pfalz, Saturday, 11.11.2006, 15:00 (vor 6388 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Dies war/ist doch ein heilbarer Mangel, wenn eine Unterschrift zu wenig
» ist.

wir haben ja angeboten diesen WV zu verbessern. Haben die dann nicht gemacht, sondern einen neuen d.h. mit einem anderen Listenführer geschickt. Dieser kam aber leider außerhalb der Frist. Also ungültig.

» PS: Wie kommt ihr eigentlich auf 3 Unterschriften> Ist das errechnet oder
» die Mindestzahl>

wir haben nur 9 Wahlberechtigte und somit ist dies die Mindestzahl.
Gruß Micha

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Gruß Micha

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