Wahl - wie es nicht sein soll! (Wahlen)

bifavi, Thursday, 09.11.2006, 21:29 (vor 6390 Tagen)

Hallo und schönen Guten Abend.

Ich bin ein Neuer hier und kein SBVler.
Ich hoffe ich bin trotzdem willkommen.


Aber hier erstmal meine Geschichte.

Im Juni diesen Jahres fragte ich meine SBV wann denn wieder Wahlen seien.
Diese Frage wurde mir natütlich richtig beantwortet.

Auf die Frage hin ob ich auch wählbar sei würde mir geantwortet ich sei wählbar und ich würde von ihnen hören.

Die Monate gingen ins Land und ich hörte nix von Ihnen.
Nun letze Woche fragte ich mal nach wie weit sie denn mit den Vorbereitungen für die Wahl seien.Denn ich hätte noch keinen Aushang am schwarzen Brett weder in der Betriebsküche gesehen.

Wählerliste hätte sie noch keine erstellt da sie nicht weiß wer überhaupt wahlberechtigt ist.Die Liste Der Wahlberechtigten wollen die auch noch öffentlich aushängen.

Sie hat die Behindertenliste vom Arbeitgeber bekommen.
Leider ist diese nicht immer auf dem neusten Stand.
Aber mich zu fragen ob Gleichgestellte auch wählen dürfen oder nur welche mit 50% und mehr.

Bildet euch Eure eigene Meinung darüber.

An Wahlvorbereitungen ist also noch nix gelaufen.

Ich fragte auch nach wie denn die Wahl durchgeführt werden soll.

Zitat: Vereinfachtes Wahlverfahren ohne Wahlversammlung,
Anschreiben der Wählberechtigten, Wahl der SBV durch reine Briefwahl durch die Wahlberechtigten, keine Öffentliche Auszählung der Stimmen( soll beim Betriebsrat gemacht werden).
Kanditaten für die SBV sollen Stützungsunterschriften sammeln.

Firmenbeschreibung:Sitz in Hessen,Laut Arbeitgeberliste weniger als 50 Schwerbehinderte.Keine Räumliche Trennung.

Nicht gut dachte ich mir und machte mich selber schlau.

Also meiner Meinung nach muß eine Wahlversammlung gehalten werden.
Reine Briefwahl auch nicht zulässig.
Frist zu knapp>
Stützungsunterschriften bei vereinfachten Wahlverfahren nicht erforderlich.
Aushang der Liste mit den Wahbrechtigten unzulässig.
Ist es soweit alles Richtig>

Nun meine Fragen:
Kann ich mich sowohl als Vertrauensmann als auch zum Stellv. kanditieren>

Sind zwei Wahldurchgänge erforderlich>

Kann ich und zwei Wahlberechtigte eine Wahlversammlung selber einberufen obwohl SBV und BR im Betrieb vorhanden sind.

Darf ich für mich Werbung machen (Wahlkampf und Stimmenfang)>

So das wars erst mal für heute.

Ach ein Schlußwort noch.

Ich sagte meien SBV heute noch wenn sie doch nicht weiter weiß soll sie doch das IA anrufen.
Hatte Ihr vorher Formulare wegen Wahldürchführung gebracht.
(Halbe Nacht wie blöde gegoogelt und gedruckt)

Antwort: Sie hätte schließlich auch noch was andres zu tun.


So ich hoffe ich hab euch alle nicht so sehr gelangweilt.

Na ja vieleicht wollen die mich ja auch garnicht haben als SBV, weil ich bis jetzt immer auf meine Rechte als Behinderter Mensch gepocht habe.
Auch vor Gericht sogar.
ZB technische Arbeitshilfe, dann § 124 IX SGB und noch einige andre Sachen alles meistens ohne die jetzige SBV.
Die macht einfach nix.
Obwohl die schon ewige Stellv. war.

So nun aber Schluß ich such hier im Forum noch.

Ich wünsch euch allen noch nen schönen Abend und weiterhin viel Erfolg bei eurer SBV Arbeit.

BiFavi


Rechtschreibfehler sind zur belustigung der Leser da

Eine tolle Story

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 10.11.2006, 10:18 (vor 6390 Tagen) @ bifavi

Hallo bifavi,

» Kann ich mich sowohl als Vertrauensmann als auch zum Stellv. kandidieren>
JA!

» Sind zwei Wahldurchgänge erforderlich>
JA!

» Kann ich und zwei Wahlberechtigte eine Wahlversammlung selber einberufen
» obwohl SBV und BR im Betrieb vorhanden sind.
Nein.
Nur dann, wenn seine Amtszeit abgelaufen ist und er keine Neuwahl anberaumt hat.

» Darf ich für mich Werbung machen (Wahlkampf und Stimmenfang)>
JA.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Eine tolle Story

bifavi, Friday, 10.11.2006, 21:09 (vor 6389 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans Peter

Danke für deine schnelle Beantwortung, ich hab aber noch jede Menge weitere Fragen.

Was ist wenn keine Wahlversammlung stattfindet>

Ist die Wahl dann gültig>

Oder muß sie angefochten werden>

War heut noch mal schauen ob schon was ausghängt ist.
Nix.

Reicht die Frist noch>

Darf der Wahlzeitraum seitens der SBV nach hinten verschoben werden>

Oder endet die Amtszeit automatisch am 30.11. wenn bis dahin keine Wahl erfolgt ist und kein Wahlergebnis vorliegt.

Hat SBV gesagt: Wenn wir etwas später wählen wäre auch nicht schlimm.

Also meiner Meinung nach muß eine Wahlversammlung gehalten werden.
Reine Briefwahl auch nicht zulässig.
Frist zu knapp>
Stützungsunterschriften bei vereinfachten Wahlverfahren nicht erforderlich.
Aushang der Liste mit den Wahbrechtigten unzulässig.

Ich hoffe das ich da nicht verkehrt liege mit meiner Ansicht

Gruß Bifavi

Eine tolle Story

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 11.11.2006, 10:07 (vor 6389 Tagen) @ bifavi

» Was ist wenn keine Wahlversammlung stattfindet>
Dann kann keine Wahl stattfinden.
»
» Ist die Wahl dann gültig>
Ich meine nein. Entscheiden tut es aber ein Gericht.
»
» Oder muß sie angefochten werden>
Es muss nicht sein. Wenn es keinen stört, dann bleibt es so und der Koll. ist weitere 4 Jahre im Amt.
Fazit: "Wo kein Kläger - da kein Richter!"

» Reicht die Frist noch>
Spätestens 3 Wochen vor Ablauf des Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung und mindestens 3 Wochen vor der Wahlversammlung

» Oder endet die Amtszeit automatisch am 30.11. wenn bis dahin keine Wahl
» erfolgt ist und kein Wahlergebnis vorliegt.
Sein Mandat endet am 30.11.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Eine tolle Story

bifavi, Saturday, 11.11.2006, 13:38 (vor 6388 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans Peter

Also ohne WV keine Wahl.
Dann kann man sie also auch nicht für ungültig erklären, denn was es nicht gab kann man ja nicht anfechten.

Ahja

Also wenn bis zum 30.11 keine Wahl stattgefunden hat bleibt er automatisch im Amt.

Aber verschieben der WV und eventl Wahl das kann er nicht oder>

Muß alles bis zum 30.11 über die Bühne sein>

Ich mein dan muß er aber dallidalli machen das noch was wird.
SBV macht jedenfalls immer noch keine Anstalten in Richtung WV und Wahl was öffentlich zu machen!

Oh Mann ist das alles schwierig.

Was können wir nach dem 30.11. tun>

Wenn wir unsere jetzige SBV nicht mehr wollen,und es noch keine Wahlen gab>


Gruß bifavi

Eine tolle Story

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 11.11.2006, 19:24 (vor 6388 Tagen) @ bifavi

» Also wenn bis zum 30.11 keine Wahl stattgefunden hat bleibt er automatisch
» im Amt.
Nein, dann erlischt sein Amt und ihr habt keine SchwbV mehr.

» Aber verschieben der WV und eventl Wahl das kann er nicht oder>
Nein.

» Ich mein dan muß er aber dallidalli machen das noch was wird.
Nutz nichts, denn das schafft er nicht mehr. Der späteste Termin um die Wahl zum 30.11. einzuleiten wäre der 09.11. gewesen.

» Was können wir nach dem 30.11. tun>
Drei Wahlberechtigte oder der BR oder IA können eine Wahlversammlung initieren.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Eine tolle Story

bifavi, Monday, 13.11.2006, 18:38 (vor 6386 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans Peter

So heute habe ich nochmal geschaut.

Siehe da ein Wahlauschreiben hängt am schwazen Brett.

Datum vom 09.11.

Text lautet ungefähr so:

Schwerbindertenverteterwahl 2006
Erst das übliche.
Begrüßung und Bekanntmachung.

Vorschläge für das Amt des SBV können bis zum 23.11 schriftlich bei dem Wahlvorstand eingereicht werden.

Der Wahlvorstand hat beschlossen keine Wahlversammlung durchzuführen sondern sondern der SBV wird anhand einer Briefwahl gewählt.


So und nun kommt der Hammer.

Darunter hängt die Liste der Wahlberechtigten.

Nachname, Vorname. Geb.Dat und Abteilung.


Was meint ihr denn so dazu wie das bei uns in der Firma so abläuft>

Ich weiß auch nicht wie das schaffen wollen bis zum 30.11.
Müßten ja noch Stimmzettel und alles weitere gedruckt werden und versendet werden.

Würde mich freuen wieder von Euch zu lesen.


Bifavi

Eine tolle Story

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 13.11.2006, 19:33 (vor 6386 Tagen) @ bifavi

» Datum vom 09.11.
Passt.

» Text lautet ungefähr so:
» Schwerbindertenverteterwahl 2006
» Erst das übliche.
» Begrüßung und Bekanntmachung.
Passt auch.

» Vorschläge für das Amt des SBV können bis zum 23.11 schriftlich bei dem
» Wahlvorstand eingereicht werden.
Passt nicht. Das "warum" hab ich jetzt schon ein paar mal geschrieben.

» Der Wahlvorstand hat beschlossen keine Wahlversammlung durchzuführen
» sondern sondern der SBV wird anhand einer Briefwahl gewählt.
Gibt es im vereinfachten WV nicht.

» Darunter hängt die Liste der Wahlberechtigten.
» Nachname, Vorname. Geb.Dat und Abteilung.
Geht so nicht!
Siehe alle Postings mit Suchwort "Wählerliste".

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Eine tolle Story

bifavi, Monday, 13.11.2006, 22:10 (vor 6386 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans Peter

Ja ich weiß das das alles nicht geht was die da machen, aber versuch denen das mal klar zu machen.

Die verstoßen da einfach gegen alles.
Und ich steh auf weiter Flur alleine da.

SBV Arbeit wird bei uns in der Firma noch ganz ganz klein geschrieben und belächelt.

Naja meine Wahlkampzettel sind fertig,mal sehen was passiert.

Hab mich auch schon mit IA in Verbindung gesetzt aber da kommt irgenwie nix rüber.

Gesetze lesen und zitieren kann ich auch.


Gruß

Bifavi

Eine tolle Story

bifavi, Thursday, 23.11.2006, 17:23 (vor 6376 Tagen) @ bifavi

Hallo an Euch alle.
Hab mir mal die Mühe gemacht und das Wahlauschreiben unserer Wahl abgeschrieben.
Auch auf die Gefahr hin das meine SBV auch hier ist.
Bin ja eh schon das schwarze Schaf in unsrer Abteilung und Firma.


Wahlaussreiben zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung/stellv.Schwerbehindertenvertreung 2006


Wer darf wählen>
Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderte oder gleichgestellte schwerbehinderte Menschen.

Wer kann gewählt werden>
Wählbar sind alle alle Beschäftigten, die auch in den Betriebsrat gewählt werden können.Das heiß: Die Schwerbehindertenvertretung muß selbst nicht schwerbehindert sein.
Voraussetzung der Wählbarkeit sind:

1.Vollendung des 18 Lebensjahr
2.ein nicht nur vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis
3.eine mindestens sechsmonatige Beriebszugehörigkeit
4. keine leitende Angestellten Funktion

Die Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung liegt ab 09.11.06 im Büro des Betriebsrates aus.
Wählen kann nur, wer in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen ist. Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten ist nur innerhalb von 2 Wochen seit dem Erlass des Wahlausschreibens schriftlich bei der Wahlleitung (Büro des Betreibsrates) möglich.
Die Wahlvorschläge müssen bis zum 23.11.06, 15.00 Uhr im Büro des Betriebsrates abgegeben werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sowohl einen Wahlvorschlag der Schwerbehindertenvertretung, sowie auch der stellv. Schwerbehindertenvertretung unterzeichnen.
Aus den Wahlvorschlägen muß eindeutig hervorgehen, für welches Amt der Bewerber antritt.
Es werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt die fristgerecht eingehen.
Die Wahlleitung hat beschlossen, die Wahl in Form einer Briefwahl durchzuführen.
Die Wahlunterlagen werden am 24.11.06 versendet.
Die Rücksendung der Stimmzettel einschl.der persönlichen Erklärung muss bis zum 08.12.06 bis 15.00 erfolgen.

Die Auszählung der Stimmzettel mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist am 11.12.06 um 14.00 Uhr im Buro des Betriebsrates.


Unterschrift

Wahleitung

Datum vom 08.12.06


Nun die Wahleitung ist die jetzige SBV und hat keine Räumlichkeiten im BR Büro.
Ist ja sowieso wurscht.
Die haben die Liste der Wahlberechtigten eh ans schwarze Brett gehangen.

Amtszeit endet doch am 30.11.
Sind wir ab 30.11. ohne SBV>
Kann ich da nicht selber eine WV einberufen.

Kann auch eine Wahlleitung einfach benannt werden>
Was ist mit Schwerbeinderten oder Gleichgestellten die nicht auf der Arbeitgeberliste stehen dürfen die auch Wählen>
Sind laut aushängender Liste 36 SB
Viele melden doch ihre Schwerbehinderung gar nicht aus Angst.

Gruß bifavi

RSS-Feed dieser Diskussion