Wer benennt die Kandidaten bei einer Wahl (Wahlen)
Hallo
Ich hab da ein paar Fragen bezüglich der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung.
Ich schätze, dass bei uns einiges schief läuft. Darum möchte ich ein paar Punkte nachfragen.
Zunächst einmal würde bei uns das vereinfachte Wahlverfahren zur Geltung kommen.
Der nächste Punkt ist, dass unsere Schwerbehindertenvertretung derzeit sein Amt krankheitsbedingt nicht ausführen kann.
Einen Vertreter haben wir nicht.
Nun damit überhaupt was passiert hat die Wahl nun jemand kommissarisch übernommen.
Er ist aber derzeit nicht im Betriebsrat (war aber letzte Amtszeit). Dürfte daher streng genommen nicht mal Wissen wer überhaupt wahlberechtigt ist.
Ist das schon ein Anfechtungsgrund>
Nun soll die Wahl bzw. die Kandidatenfindung so laufen, dass jeder der das Amt ausführen möchte sich doch in einem Aushang am schwarzen Brett eintragen soll.
Ich lese hier aber im Forum nun oft, dass einige unbedingt versuchen in die Liste der Wahlberechtigen einzuschauen damit sie sich an einen wenden können der sie für das Amt vorschlägt.
Habe ich das nun richtig verstanden, dass sich nicht einfach jeder in einem Aushang im schwarzen Brett eintragen darf>
Sondern das ein Kandidat für das Amt von einem Wahlberechtigten vorgeschlagen werden muss damit es ein gültiger Kandidat ist>
Gibt es hier Unterschiede zwischen der förmlichen und der vereinfachten Wahl>
Im Moment hab ich die Vermutung, das dieses Wahlvorhaben bei uns von Anfang an gleich ungültig ist.