Wer benennt die Kandidaten bei einer Wahl (Wahlen)

Xajorkith, Thursday, 09.11.2006, 22:51 (vor 6389 Tagen)

Hallo

Ich hab da ein paar Fragen bezüglich der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung.

Ich schätze, dass bei uns einiges schief läuft. Darum möchte ich ein paar Punkte nachfragen.

Zunächst einmal würde bei uns das vereinfachte Wahlverfahren zur Geltung kommen.
Der nächste Punkt ist, dass unsere Schwerbehindertenvertretung derzeit sein Amt krankheitsbedingt nicht ausführen kann.
Einen Vertreter haben wir nicht.

Nun damit überhaupt was passiert hat die Wahl nun jemand kommissarisch übernommen.
Er ist aber derzeit nicht im Betriebsrat (war aber letzte Amtszeit). Dürfte daher streng genommen nicht mal Wissen wer überhaupt wahlberechtigt ist.
Ist das schon ein Anfechtungsgrund>

Nun soll die Wahl bzw. die Kandidatenfindung so laufen, dass jeder der das Amt ausführen möchte sich doch in einem Aushang am schwarzen Brett eintragen soll.
Ich lese hier aber im Forum nun oft, dass einige unbedingt versuchen in die Liste der Wahlberechtigen einzuschauen damit sie sich an einen wenden können der sie für das Amt vorschlägt.

Habe ich das nun richtig verstanden, dass sich nicht einfach jeder in einem Aushang im schwarzen Brett eintragen darf>
Sondern das ein Kandidat für das Amt von einem Wahlberechtigten vorgeschlagen werden muss damit es ein gültiger Kandidat ist>

Gibt es hier Unterschiede zwischen der förmlichen und der vereinfachten Wahl>

Im Moment hab ich die Vermutung, das dieses Wahlvorhaben bei uns von Anfang an gleich ungültig ist.

Wer benennt die Kandidaten bei einer Wahl

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 10.11.2006, 08:22 (vor 6389 Tagen) @ Xajorkith

» Der nächste Punkt ist, dass unsere Schwerbehindertenvertretung derzeit
» sein Amt krankheitsbedingt nicht ausführen kann.
» Einen Vertreter haben wir nicht.
Wenn bis zum Ende seiner Amtszeit nichts passiert ist, dann:
Zu einer Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen eines Betriebes oder einer Dienststelle können einladen:
• drei Wahlberechtigte
• der Betriebs- oder Personalrat
• das zuständige Integrationsamt
In dieser Versammlung kann ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung veranlasst.
SchwbVWO §19: http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/__19.html

» Nun damit überhaupt was passiert hat die Wahl nun jemand kommissarisch
» übernommen.
» Er ist aber derzeit nicht im Betriebsrat (war aber letzte Amtszeit).
» Dürfte daher streng genommen nicht mal Wissen wer überhaupt wahlberechtigt
» ist.
» Ist das schon ein Anfechtungsgrund>
Ein Grund ja, aber wie das Gericht entscheidet....>>>

» Nun soll die Wahl bzw. die Kandidatenfindung so laufen, dass jeder der das
» Amt ausführen möchte sich doch in einem Aushang am schwarzen Brett
» eintragen soll.
Falsch.
Kandidaten können nur auf der WV vorgeschlagen werden.

» Habe ich das nun richtig verstanden, dass sich nicht einfach jeder in
» einem Aushang im schwarzen Brett eintragen darf>
Schau hier:
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3169

» Sondern das ein Kandidat für das Amt von einem Wahlberechtigten
» vorgeschlagen werden muss damit es ein gültiger Kandidat ist>
Richtig.

» Gibt es hier Unterschiede zwischen der förmlichen und der vereinfachten
» Wahl>
Für dich unrelevant, denn du schreibst ja, dass ihr vereinfacht wählt.

» Im Moment hab ich die Vermutung, das dieses Wahlvorhaben bei uns von
» Anfang an gleich ungültig ist.
Da kannst du recht haben.

PS: Schau dir die Seiten zur Wahl und die Wahlordnung an. Dort findest du alles wichtige, dass ihr die Wahl korrekt durchführen könnt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wer benennt die Kandidaten bei einer Wahl

Xajorkith, Monday, 13.11.2006, 14:48 (vor 6386 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Habe da nun noch eine Frage.
Zunächst einmal fühlt sich unser Betriebsrat im Recht und will die Wahl so durchführen.

Die Fragen:
1. Nach Paragraph 19 soll durch Aushang zur Wahl eingeladen werden.
Aber wenn dort Ort, Datum und Uhrzeit aufgeführt sind werden dann nicht die Schwerbehinderten indirekt, ich sag mal, enttarnt>
Auf der einen Seite geht es ja niemanden im Betrieb etwas an wer Schwerbehindert ist. Somit kann es ja dann eine Gruppe von Schwerbehinderten geben die deswegen der Wahl fernbleiben.

Man hat mir inzwischen damit gedroht die Wahl nun auszusetzen.
Das dürfte allerdings nicht im Interesse der Wahlberechtigten sein.
Weiss daher auch nicht wie ich mich weiter verhalten soll.
Hat da jemand Tips>

Wer benennt die Kandidaten bei einer Wahl

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 13.11.2006, 15:03 (vor 6386 Tagen) @ Xajorkith

» Die Fragen:
» 1. Nach Paragraph 19 soll durch Aushang zur Wahl eingeladen werden.
» Aber wenn dort Ort, Datum und Uhrzeit aufgeführt sind werden dann nicht
» die Schwerbehinderten indirekt, ich sag mal, enttarnt>
» Auf der einen Seite geht es ja niemanden im Betrieb etwas an wer
» Schwerbehindert ist. Somit kann es ja dann eine Gruppe von
» Schwerbehinderten geben die deswegen der Wahl fernbleiben.
Die ist schon so ok. Es wird keiner gezwungen, dass er hingeht und sich outet.
Der Termin darf veröffentlicht werden - die Wählerliste dagegen nicht.
Zu dem Thema findest du auch einiges, wenn du das Stichwort "[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=sozialdaten]Sozialdaten[/link]" ins Suchfeld schreibst.

» Man hat mir inzwischen damit gedroht die Wahl nun auszusetzen.
Man kann eine Wahl nicht einfach aussetzen. Es geht hier nicht um die Wahl eines "Kegelvereins" sondern um die Durchführung eines Gesetzes bzw. Verordnung.

Tipp:
Nicht als "Besserwisser" sondern als "Helferlein" auftreten, dass dem BR oder den jeweiligen Aktiven eine Menge Arbeit (Anfechtung, Nichtigkeit) erspart. ;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wer benennt die Kandidaten bei einer Wahl

Xajorkith, Monday, 13.11.2006, 15:56 (vor 6386 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Erstmal möchte ich mich für die Antworten bedanken.

Ich habe mich nun telefonisch mit unserem Schwerbehindertenvertreter in Verbindung gesetzt.

Er erläuterte mir, dass die Liste am schwarzen Brett dabei noch keine Kandidaten sind sondern nur jene sind die bereit sind das Amt auszuführen.
Die Kandidatenfindung (und Abklärung ob es ein gültiger Kandidat ist) wäre dann bei der Wahlversammlung.

Ist das dann so in Ordnung>

Ich verstehe dann aber manche Beiträge hier nicht warum sie in die Wählerliste schau wollen (was sie ja nicht dürfen) wenn sich sowieso selber auf diesem Wege für das Amt zur Verfügung stellen kann.

Wer benennt die Kandidaten bei einer Wahl

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 13.11.2006, 16:39 (vor 6386 Tagen) @ Xajorkith

» Er erläuterte mir, dass die Liste am schwarzen Brett dabei noch keine
» Kandidaten sind sondern nur jene sind die bereit sind das Amt
» auszuführen.
Das mit der Wählerliste gilt nur für das förmliche Wahlverfahren (WV). Ihr habt das einfache WV. Da gibt es nur eine Einladung zur WVers (wie du im vorigen Beitrag geschrieben hast). Auf dieser WVers werden Kandidaten vorgeschlagen und ggf. gewählt.

» Die Kandidatenfindung (und Abklärung ob es ein gültiger Kandidat ist) wäre
» dann bei der Wahlversammlung.
Stimmt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wer benennt die Kandidaten bei einer Wahl

Xajorkith, Friday, 12.01.2007, 15:43 (vor 6326 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Wollte mich auch mal wieder melden und die Storie hier nun zu ende schreiben. :)

Also die Wahl selber lief so ab:

Der Betriebsratsvorsitzender hat die Wahl durchgeführt.
Dazu wurde jeder Wahlberechtigter einzeln in den Betriebratsraum hereingeholt wo er dann ein Kreuz für den Schwerbehindertenvertreter machen konnte.

Es wurde auch nur der Vertreter gewählt aber keine Stellvertreter.


Danach stand dann nun jemand fest der allerdings 72 Jahre alt ist.
(Gibt es hier eigentlich irgendwelche Einschränkungen bezüglich des Alters - Renteneintrittsalter überschritten>)


Ich habe mich dann mit dem gewälten Vertreter zusammengesetzt und die Wahl der Stellvertreter wurde eingeleitet.
Zumindest lief diese dann nach Vorschrift ab. :)

Der erste Stellvertreter wurde ich dann auch.
Da der Schwerbehindertenvertreter nun inzwischen aus der Firma ausgeschieden ist habe ich nun das Amt übernehmen können.

Ich denke, dass so ein Verfahren in unserer Firma nicht wieder vorkommen wird. Zum einen wird der Betriebsrat da nicht mehr reinreden können und zum anderen ist der Betriebsratsvorsitzende nun auch nicht mehr in unserer Firma.

Wer benennt die Kandidaten bei einer Wahl

BirgitKE, Berlin, Monday, 15.01.2007, 10:40 (vor 6323 Tagen) @ Xajorkith

Hallo,
vergiss nicht, noch eine neue Stellvertreterwahl einzuberufen... Kannst ja schließlich auch mal krank oder im Urlaub sein...
Gruß
Birgit

PS: Glückwunsch noch zur Wahl und zum "Nachrücken" !!!:-D

--
MfG
Birgit

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