Sperrzeit ALG, weil Schwerb. Kollege Aufhebungsvertrag unterschrieben ha (Kündigung)

anjab @, Saturday, 11.11.2006, 16:19 (vor 6388 Tagen)

Hallo.
Wir haben ein Problem mit einer Schwerb.hinderten Kollegin,
welcher auf Betriebsrat ist!
Sie ist nervlich am Ende. Nun soll Ihre Abteilung zentralisiert werden!
Im neuen Haus ist Sie kein BR mehr!
Der AG hat Ihr deshalb einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten.
Sie möchte diese Annehmen, da Sie -genau wie der AG- keine Chance mehr in der
Firma sieht. Sie würde total unglücklich, weil sie bestimmt schickaniert wird!

muss sie mit einer sperrzeit rechnen>
wird die abfindung angerechnet>

auf was muss sie achten>>>

danke
anja

Sperrzeit ALG, weil Schwerb. Kollege Aufhebungsvertrag unterschrieben ha

hackenberger, Saturday, 11.11.2006, 18:06 (vor 6388 Tagen) @ anjab

Hallo Anja,

es wird vermutlich eine Sperrzeit verhängt werden.

Bitte kläre es vorher unbedingt mit der AA (Agentur für Arbeit) und dem Integrationsamt ab. Auch klären ab welchem Zeitraum eine Meldung als arbeitssuchend erfolgen muss um nicht eine weitere Sperre zu erhalten.

Ganz besonders auch das Thema, ob die Kündigung unvermeidbar ist!

Auf keinen Fall vor einer endgültigen Klärung einen Aufhebunsgvertrag unterschreiben, sollte aber ein BR-Mitglied auch selber wissen.

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