Wahlanfechtung (Wahlen)

klaus @, frankfurt, Saturday, 11.11.2006, 18:46 (vor 6388 Tagen)

Hallo,könnt ihr mir etwas über die vorgehensweise einer wahlanfechtung
mitteilen.
wie sowas förmlich abläuft,ab wann zählt die frist,mit aushang des wahlergebnisses,oder mit feststellung des wahlergebnisses>

danke euch
klaus

Wahlanfechtung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 11.11.2006, 19:14 (vor 6388 Tagen) @ klaus

Hallo Klaus,
wenn es nicht um den öff. Dienst geht, dann ist das BetrVG ausschlaggebend.

§ 19 Wahlanfechtung.
(1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
(2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahlanfechtung

micha, Rheinland/Pfalz, Monday, 13.11.2006, 16:15 (vor 6386 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans- Peter
» wenn es nicht um den öff. Dienst geht, dann ist das BetrVG
» ausschlaggebend.

und im öfftl. Dienst> Was ist da anders> Wonach müssen die Öffdies;-) sich richten>
Gruß Micha

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Gruß Micha

Wahlanfechtung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 13.11.2006, 16:34 (vor 6386 Tagen) @ micha

» und im öfftl. Dienst> Was ist da anders> Wonach müssen die Öffdies;-)
» sich richten>
Hallo Micha, für diese gilt das jeweilige Personalvertretungsgesetz.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahlanfechtung

micha, Rheinland/Pfalz, Monday, 13.11.2006, 17:15 (vor 6386 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans- Peter,
selbstverständlich.... Sorry, ich hab auf dem Schlauch gestanden oder die Antwort nicht kapiert. Bei uns ist es das LPersVG.:ok:

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Gruß Micha

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