Outsourcingpläne (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Monday, 13.11.2006, 11:13 (vor 6386 Tagen)

Hallo SBV-Leute,
ich habe ein Problem, vielleicht habt Ihr gute Tipps, wie man sich weiter verhalten sollte.
Ein Teil unseres Reinigungsdienstes in einem Klinikum ist bereits fremdvergeben, zum Teil arbeiten wir noch mit hauseigenem Personal. Die Geschäftsführung hat nun angekündigt auch die restlichen hauseigenen Tätigkeiten fremdzuvergeben (Kostengründe). Das würde für unsere Leute bedeuten, Änderungskündigung mit voraussichtlichen erheblichen finanziellen Einbußen nach der einjährigen Schutzfrist und Übergang in die Fremdfirma. Oder sie widersprechen der Änderungskündigung, erheben Anspruch auf eine Stelle innerhalb des Hauses (wobei die SBV hier im Moment kein LIcht im Dunkel sieht, da keine verfügbaren Stellen vorhanden sind). Unter diesen Beschäftigten sind auch 3 Schwerbehinderte, die schon langjährig bei uns beschäftigt sind, teilweise sogar schon über 15 Jahre und sind über 45 Jahre alt.
Ein klares Konzept liegt der SBV noch nicht auf dem Tisch, sie ist bisher in keinerlei Gespräche eingebunden worden, was die Personalplanung in diesem Bereich betrifft. Es ist aber schneller Handlungsbedarf da, da einige befrist. Arbeitsverträge Ende des Jahres bereits auslaufen und durch fehlende Verlängerung o.Neubesetzung die Aufrechterhaltung des Reinigungsdienstes nicht gewährleistet sein wird. Sie erhielt Kenntnisse über die Planungen während eines Monatsgespräches vor wenigen Tagen. Der Informationsfluss von der Geschäftsführung ist sehr zäh und gestaltet sich auch zw. GF und BR sehr schwierig. Die Vorschriften und Pflichten im SGB IX sind mir soweit bekannt (info-Pflicht des AG etc.) Aber wie gehe ich jetzt taktisch klug vor. Die GF ist, was die Einhaltung des BetrVG und des SChwerbehindertenrechts betrifft eher etwas "uneinsichtig" und trifft bestimmte Entscheidungen gerne "alleine". Ich will auf jeden Fall keinen unklugen SChnellschuss landen und mir die Türe selbst vor der Nase zuschlagen. Habe im Moment noch nicht das Verlangen nach Eröffnung eines KRiegsschauplatzes. Vielleicht ist einer von Euch ja ein guter Taktiker;-) und weiß mir zu raten>
Bis dann - Apanatshi

Outsourcingpläne

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 13.11.2006, 11:32 (vor 6386 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,
da kann ich dir nur beipflichen - keine "Schnellschüsse"!

Aber was tun>
Die geschilderte Problematik ist m.E. kein Aspekt, der nur sbM betrifft. Alle dort beschäftigten Koll. sind betroffen.
Somit ist es sinnvoll eine gemeinsame Strategie mit dem BR zu diskutieren, denn Ziel sollte doch die Verhinderung des gesamten Outsourcing sein.
Wenn nach den Verhandlungen "Teilsiege" errungen sind, dann kann man schauen, ob nicht die sbM vorrangig zu betrachten sind.

Aber nun zur Vorgehensweise:
Diskutier mal mit dem BR ob es nicht Sinn macht einen Rechtsbeistand einzuholen. Entweder Fachanwalt oder Gewerkschaftzssekretär.
MIt diesen die weitere Vorgehensweise absprechen. Möglichkeiten gibt es da einige.
Und ganz wichtig: Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb machen. Die Koll. müssen wissen, dass der AG "was im Schilde" führt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Outsourcingpläne

hackenberger, Monday, 13.11.2006, 13:54 (vor 6386 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

Hans-Peter hat ja schon auf das wichtige Hingewiesen. Zieht in euere Planungen auch einmal die Rechte der Schwbs und die Pflichten des AG aus § 81 Abs 3 und 4 SGB IX. Die Anforderungen an den AG gehen hier hin bis zu zumutbaren organisatorische Maßnahmen oder anders ausgedrückt alles was für den AG nicht zumutbar ist muss er zur Beschäftigungssicherung Schwerbehinderter unternehmen.

Ob aber letztlich damit das Outsourcing verhindert werden kann >>> Aber u.U. läßt sich aber ein Teil des Outsourcing vermeiden.

Ich unterstelle einmal, dass der BR bei einem solchen Thema sich eine rechtliche Beratung hinzuzieht, besprecht mit diesem auch einmal diese Thematik.

Ich denke der AG wird mit dem Argument kommen, dass das Outsourcing erst einmal keine Gefährdung darstellt, da eine Beschäftigungsgarantie ggf. gegeben wird. Hier kann/sollte man dann aber versuchen für Schwerbehinderte eine länger Beschäftigungsgarantie oder einer Garantie zur Rückrehr in den alten Betrieb zu erhalten.

PS: Diese Rückkehrgaratien ist auch eine Vorderung welche man für alle betroffenen AN machen, z.B. auch für den Fall der Insolvenz des neuen AG.

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