Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

Klaus B. @, Friday, 16.04.2004, 00:11 (vor 7316 Tagen)

Guten Abend,
vor etwa einem Monat habe ich beim LASD-SH einen
Ersatz-SB-Ausweis beantragt, weil mein ursprünglicher
Schwerbehindertenausweis verloren ging. Dieser war
laut Bescheid von 1996, gültig bis 02-2011.
Nun bekam ich vom LASD einen Ersatzausweis mit
Gültigkeit 09-2004.
Außerdem schickten sie mir ein Schreiben für eine Neu-
Überprüfung der Schwerbehinderung.
Ich schickte den neuen Ausweis zwecks Korrektur
wieder zurück und gab gleichzeitig an, dass ich die
Krankenakte bei meinem Facharzt für die Überprüfung
angefordert hätte.
Der Ausweis kam unkorrigiert mit der falschen
Gültigkeit wieder zurück.

Meine Fragen sind jetzt folgende:
1. Nach welcher Rechtsgrundlage darf ein Mitarbeiter
des LASD einen früheren rechtskräftigen Bescheid
übergehen und einfach die Gültigkeit eines Ausweises
vorverlegen>

2. An wen kann ich mich noch wenden, um einen
Ersatzausweis zu bekommen>

3. Gibt es eine Art Aufsicht für die Landesämter>

4. Muss ich so einer Überprüfung überhaupt zustimmen>
Schließlich wurde doch der SB-Ausweis für 15 Jahre
befristet. Außerdem stand in dem Schreiben keine
Frist bis wann ich den Überprüfungsbogen wieder
abgeben sollte.

Ich danke schon mal im Voraus, hoffe auf Antwort
(gerne auch direkt als email) und verbleibe
mit freundlichem Gruß

Klaus

Re: Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

hackenberger, Friday, 16.04.2004, 08:55 (vor 7315 Tagen) @ Klaus B.

Hallo Klaus,

also für mich gibt es hier nur zwei mögliche
verständliche Gründe (so wurde es mir auch von einem
SB meines Versorgungsamtes bestätigt).

Entweder hatte man bei der Erstausstellung vergessen
den Ausweis zu befristen. Die Befristung erfolgt, wenn
mit einer Verbesserung des Zustandes der zur
Anerkennung führte gerechnet wird. Aber wenn die/der
Betroffnen ein gewisses Alter > 70 hat, auch dann
erfolgt nur eine befristete Ausstellung des Ausweises.

Ich gehe einmal davon aus, dass bei Dir vermutlich der
erste Punkt zutrifft.

Da es sich bei den Versorgungsämtern um Landesbehörden
handelt, gibt es eine vorgesetzte Behörde, doch sehe
ich hier wenige Chancen. Man kann wohl nur
feststellen "Pech gehabt", wobei dass eigentlich auch
nicht stimmt. Denn wenn der Grund einer
Ausweisverlängerung nicht mehr gegeben ist, ist dass
ja eine positive Sache, da der Grund (eine merkliche
Gesundheitsbeeinträchtigung) nicht mehr gegeben ist.
Man muss sich daher eigentlich freuen "gesund zu sein"!

Bernhard

Re: Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

Erika Ullmann-Biller @, Friday, 16.04.2004, 23:53 (vor 7315 Tagen) @ Klaus B.

Es gibt Behörden z. b. Niedersachsen die für 15 Jahre
und mehr den Ausweis ausstellen, das hat nichts mit
Vergessen der Befristung zu tun.
Meines Erachtens ist das auch dann rechtsverbindlich,
da hier festgelegt wird, dass eine Überprüfung
aufgrund der Erkrankung nicht notwendig ist. Eine
Schwerbehinderteneigenschaft abzuerkennen oder zu
verkürzen, ist meines Wissens nur möglich, wenn die
Heilungsbewährung im Spiel ist.
Ich würde auf alle Fälle Widerspruch einlegen, den es
ist ein Eingriff in bereits feststehende amtlich
dokumentierte Festellungen, die durch einen Bescheid
dokumentiert wurden.

Gruß
Erika

Re: Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

hackenberger, Saturday, 17.04.2004, 10:10 (vor 7314 Tagen) @ Klaus B.

Hallo Erika,

ja, sofern kein Grund zu einer Befristung besteht wird
sehr oft (oft in der Regel) der Ausweis auf 15 Jahre
ausgestellt. Doch ich vermute, dass man hier bei der
Erstausstellung versehentlich den Ausweis nicht
befristet hat. Nun bei der Neuausstellung hat man
dieses auf Grund der Aktenlage festgestellt. Bei
Kenntnis des Grundes der Anerkennung könnte man hier
bestimmt weiteres aussagen.

Bernhard

Re: Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

Klaus B. @, Saturday, 17.04.2004, 11:25 (vor 7314 Tagen) @ Klaus B.

Hallo Erika und Bernhard,

vielen Dank für die schnellen Antworten.
Wie schon beschrieben, wurde der ursprüngliche
Bescheid und der Ausweis auf 15 Jahre befristet
(Stempel im Ausweis: 01.2011).

Meines Erachtens sind die Ersatzausstellung des
Ausweises und die Überprüfung zur klärung ob
Besserung eingetreten ist, zwei von einander
unabhängige Vorgänge.
Das LASD hat diese Vorgänge miteinander vermischt um
so vielleicht eine schnellere Bearbeitung meinerseits
(die Rücksendung des Fragebogens) zu erzwingen.

Genau hierin sehe ich den Verstoß:
1. Der ERsatz-SB-Ausweis wurde ohne vorherigen
Bescheid/Überprüfung vordatiert.

2. In dem Schreiben, worin gebeten wird, das
Schreiben ausgefüllt zurückzusenden ist kein Frist
angegeben bis wann dies geschehen soll.

Widerspruch kann ich nicht einlegen, da es kein
Bescheid war den ich bekommen habe, sondern nur ein
falsch ausgestellter Ausweis und die Bitte einen
Fragebogen ausgefüllt wieder zurück zu senden.

Noch zur Information: Als Schwerbehinderung
wurde "Anfallsleiden" festgestellt.
Vor 2 1/2 Jahren wurden die Medikamente kurzzeitig
eingestellt und ich bekam wieder einen Anfall.

Soll ich den Ausweis einfach noch einmal, m. d. B. um
Korrektur zurück senden>
Soll ich Beschwerde einlegen> Wenn ja, wo>


Gruß
Klaus

Re: Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

hackenberger, Saturday, 17.04.2004, 17:03 (vor 7314 Tagen) @ Klaus B.

Hallo Klaus,

es ist wohl so wie ich es dachte und auch in meiner
ersten Antwort andeutete. Bei dieser Art von
Antragsgründen, wird in der Regel mit einer
Heilungsbewährung und somit mit einer Befristung
gearbeitet. Es wird am Anfang ein höherer GdB
zuerkannt. In der Folge wird dieser GdB nach einer
Überprüfung ggf. neu bewertet, da man bei einer
positiv verlaufenden medikamentösen Einstellung von
einem stabileren und damit verbessertem Zustand
(Antragsgrund) ausgeht.

Bei Dir hat man nun, so unterstelle ich auf Grund der
Fakten, beim ausstellen des Ausweises einen Fehler
gemacht (Befristung) vergessen. Dieses ist dem SB nun
beim sichten deiner Akte für die Ausstellung des
Ersatzausweises aufgefallen. Daher nun der befristete
Ausweis und die Tatsache, dass man deinen
gesundheitlichen Sachverhalt neu bewerten möchte.

Eine Frage noch: Hast Du einmal Einblick in Deine Akte
beim Versorgungsamt genommen. Aus dem Inhalt Deiner
Akte könnte man hier bestimmt entsprechende weitere
Kenntnisse gewinnen.

Ich lasse grundsätzlich bei jedem Neuantrag
Widerspruch einlegen (formlos: ..hiermit lege ich
gegen den Bescheid vom .... Widerspruch ein. Die
Begründung erfolgt nach Akteneinsicht. Akteneinsicht
wird hiermit beantragt.) und Akteneinsicht beantragen
um diese Wissen über den Inhalt der Akte zu bekommen.
Sollte es dann auf Grund der Akten keine Gründe für
einen Wiederspruch geben, so wird dieser zurückgezogen.

Man bekommt in der Regel nur bei einem laufenden
(offenen) Verfahren diese Akteneinsicht. Da man von
Dir ja gerne Unterlagen haben möchte, unterstelle ich
hier ein laufendes Verfahren. Du könntest daher ggf.
Akteneinsicht bekommen.

Ich sehe daher im Moment bei Dir keine großen Chancen
gegen die Befristung der Ausweisgültigkeit wirksam was
zu unternehmen. Versuche Akteneinsicht zu erhalten.
Lasse die den gesamten Inhalt der Akte kopieren und
überprüfe einmal was dort wie bewertet wurde. Sofern
ein neuer Bescheid ergeht, gehe so wie o. beschrieben
vor, es kann nichts schaden und Du kennst den Inhalt
deiner Akte.

Bernhard

Re: Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

hackenberger, Sunday, 18.04.2004, 18:03 (vor 7313 Tagen) @ Klaus B.

Hallo Frank,

eine kleine Bitte noch. Es wäre bestimmt für alle von
Interesse, wenn Du nach Abschluss deiner Angelegenheit
kurz Mitteilung geben würdest was der Grund war und
wie es geendet hat.

Bernhard

PS: Anmerkung an alle: In solchen Fällen ist es oft
sehr vorteilhaft, wenn man mit dem zuständigen SB ein
kurzes klärendes Gespräch führt. Das ist zu mindest
meine gemachte Erfahrung.

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