Überleitung der SchwbV in neuen Betrieb (Allgemeines)

Schorla73, NRW, Thursday, 16.11.2006, 12:18 (vor 6384 Tagen)

Hallo,
ich bin schwerbehindert und gleichzeitig Schwerbehinderentvertretung bei meinem AG. Nun erhielt der Vertrieb (Abteilung in der ich Sitze, insgesamt noch 5 Personen inkl. Abteilungsleiter) am Montag ein Überleitungsschreiben zur Firam GMG. Alle 5 Mitarbeiter sollen zum 01.01.2007 zur der genannten Firma wechseln.Sollten wir damit nicht einverstanden sein und Widerspruch einlegen, kann es sein, dass eine Kündigung des AG foigt, da er keinen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellen kann.
Ich persönlich bin ich nicht gewillt, den Übergang zu tätigen, da ich bei der Firma GMG Außendienst leisten soll (mit einer Gehbehinderung) und ich bisher für den Bereich Backoffice tätig gewesen bin.
Wer kann mir einen Tip geben, wie ich glimpflich aus der Sache raus komme bzw. wie kann mir die Position als Schwerbehinderenvertretung weiterhelfen>
Ich habe 4 Wochen ab Dienstag Zeit Widerspruch einzulegen. Benötige somit schnellstens Hilfe !!!!!

Myriam Kluge

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

Golem, Thursday, 16.11.2006, 12:52 (vor 6384 Tagen) @ Schorla73

Hallo Myriam,
setze Dich bitte mit dem für Dich zuständigen Integrationsamt im Verbindung und kläre ab, ob das Integrationsamt diesem Übergang bei Dir zustimmen muss.
Gegebenfalls kannst Du mit dem zuständigen Sachbearbeiter auch andere Lösungsmöglichkeiten finden.


Mit freundlichen Grüßen

Golem

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

matthias1 ⌂, Norderstedt, Thursday, 16.11.2006, 13:35 (vor 6383 Tagen) @ Golem

Hallo Golem!

» setze Dich bitte mit dem für Dich zuständigen Integrationsamt im
» Verbindung und kläre ab, ob das Integrationsamt diesem Übergang bei Dir
» zustimmen muss.
» Gegebenfalls kannst Du mit dem zuständigen Sachbearbeiter auch andere
» Lösungsmöglichkeiten finden.

Im Prinzip ein sehr guter Hinweis! Der zuständige Mitarbeiter des IA setzt sich in der Regel wirklich mit dem AG in Verbindung, und beide Prüfen, ob es Alternativen zur Überleitung gibt, indem für den betreffenden Mitarbeiter doch noch eine andere Beschäftigungsmöglichkeit existiert. Jedoch muß man damit rechnen, dass das IA der Überleitung zustimmt, sofern im alten Unternehmen nachweislich keine geeignete Tätigkeit gefunden werden kann.

Grundsätzlich werden bei einer Überleitung alle Rechte und Pflichten mitgenommen. Somit ist zu überprüfen, ob das neue Unternehmen über eine Schwerbehindertenvertretung verfügt. Mit dieser können dann Probleme im Zusammenhang mit der neuen Funktion abgeklärt werden.

Gruß von Matthias
»
»
» Mit freundlichen Grüßen
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» Golem

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

Myriam @, Düsseldorf, Friday, 17.11.2006, 08:39 (vor 6383 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

vielen Dank erstmal für Deine Rückmeldung.

1. möchte ich nicht an eine Firma übergeleitet werden, die erst seit 2 Jahren besteht, ihren Sitz in Duisburg und Halle hat, bisher keine Tätigkeit im Vertrieb durchgeführt hat. Ich soll dort mit einer Behinderung von 60 % und dem G Außendienst innerhalb Deutschlands durchführen. Es gibt kein Konzept, keine Vorerfahrung und die Vorgaben erhalten wir dann von unserem alten AG (somit wie bisher). Die Kollegen und ich sollen 1 Jahr die Vergütungen der vorherigen AG erhalten und danach ein bestimmtes Festgehalt mit Provision.
Die auf einer Visitenkarte angebene Internetadresse gibt es nicht. 3 MA der Firma, zu der wir übergeleitet werden sollen, sitzen bei meinem jetzigen AG mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Noch FRAGEN >>>>>

LG; Myriam

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

hackenberger, Thursday, 16.11.2006, 17:36 (vor 6383 Tagen) @ Schorla73

Hallo Myriam,

hier handelt es sich offenbar um einen Teilbetriebsübergang. Hier kann man Dir nur raten, bitte sofort dich fachanwaltlich beraten lassen. Im Regelfall erfolgt bei einem Widerspruch zu einem Betriebsübergang eine ordentliche Kündigung.

Ob hier der besondere Schutz/ die Widerspruchsmöglichkeit wie sie bei Versetzungen durchaus gegeben ist, sofern Mandatsverlust droht kann ich leider nicht sagen. Daher auch weil hier deine Zukunft doch entscheiden betroffen ist, fachanwaltlichen Rate einholen.

Die Kosten einer Erstberatung sind nicht so hoch, ggf. hast Du ja auch den Anspruch auf Rechtsschutz wegen der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.

Weiter sollte wenn es um den Job geht der eine oder andere Euro schon drinn sein.

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

Myriam @, Düsseldorf, Friday, 17.11.2006, 08:33 (vor 6383 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernd,

erstmal vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich habe bereits eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch genommen. Er kennt sich jedoch mit dem SGB IX nicht so wirklich aus. Das Integrationsamt hat dies mit der ordentlichen Kündigung und des Verlustes des Amtes bestätigt. Dies wird dann jedoch meinerseits zu einer Klage beim Arbeitsgericht führen. Entweder auf Weiterbeschäftigung bzw. Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung, da meine Wahlperiode noch bis 2009 gilt.

LG, Myriam

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

matthias1 ⌂, Norderstedt, Friday, 17.11.2006, 10:16 (vor 6383 Tagen) @ Myriam

Hallo Myriam!
» Ich habe bereits eine Beratung
» bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch genommen. Er kennt sich
» jedoch mit dem SGB IX nicht so wirklich aus.

Das ist genau das Problem! Wenn man erst mal bei einem Anwalt sitzt, fallen abgesehen von evtl. Kostenträgern kosten an, und man erfährt viel zu spät, eine doch nicht so richtige Tür benutzt zu haben. Deshalb sollte man vor dem ersten Termin versuchen, telefonisch mit dem Anwalt zu sprechen, um abzuklären, ob das entsprechende Gesetzbuch in seinen Kompetenzbereich fällt.

> Das Integrationsamt hat dies
» mit der ordentlichen Kündigung und des Verlustes des Amtes bestätigt. Dies
» wird dann jedoch meinerseits zu einer Klage beim Arbeitsgericht führen.

Du weißt aber, dass Du in Deinem Betrieb einen schweren "Stand" haben wirst, falls Du mit Deiner Klage durchkommen solltest.

Versteht mich nicht falsch! Ich finde es eine riesen Schweinerei, mittels Überleitungsverträgen den Personalstand auszudünnen!! Aber wir sitzen am kürzeren Hebel! Deshalb solltest Du Dein geringeres Übel abklären! Sicherlich mag Dein neuer Arbeitsplatz mit nicht zu unterschätzenden Unannehmlichkeiten und Unsicherheiten verbunden zu sein. Dagegen steht, im "alten Unternehmen" für die restlich verbliebene Arbeitszeit ausgemobbt zu werden. Bitte berücksichtige auch, dass es inzwischen für Fahrzeuge moderne und hilfreiche Zusatzeinrichtungen gibt!

Gruß von Matthias

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

Schorla73, NRW, Tuesday, 21.11.2006, 11:42 (vor 6379 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

natürlich finde ich die Variante mit der Klage auch nicht gerade prickelnd, jedoch ist es bei dem neuen AG so, dass ich nur Außendienst in ganz Deutschland machen soll und dabei soll ich meinen alten AG auch noch nach Außen gut präsentieren. Das ist mit meinem Gewissen gar nicht vereinbar! Nicht in dieser jetzigen Situation. Außerdem bin ich absolut kein Außendienster, ich hab soetwas noch nie gemacht, geschweige denn gelernt.
Schon traurig. Im Unternehmen gibt es viele Möglichkeiten mich anderweitig einzusetzen, aber nein. Es ist ja noch nicht mal eine Überlegung diesbezüglich gestartet worden und das finde ich einfach nur traurig :-)

LG, Myriam

» Hallo Myriam!
» » Ich habe bereits eine Beratung
» » bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch genommen. Er kennt
» sich
» » jedoch mit dem SGB IX nicht so wirklich aus.
»
» Das ist genau das Problem! Wenn man erst mal bei einem Anwalt sitzt,
» fallen abgesehen von evtl. Kostenträgern kosten an, und man erfährt viel
» zu spät, eine doch nicht so richtige Tür benutzt zu haben. Deshalb sollte
» man vor dem ersten Termin versuchen, telefonisch mit dem Anwalt zu
» sprechen, um abzuklären, ob das entsprechende Gesetzbuch in seinen
» Kompetenzbereich fällt.
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» > Das Integrationsamt hat dies
» » mit der ordentlichen Kündigung und des Verlustes des Amtes bestätigt.
» Dies
» » wird dann jedoch meinerseits zu einer Klage beim Arbeitsgericht führen.
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» Du weißt aber, dass Du in Deinem Betrieb einen schweren "Stand" haben
» wirst, falls Du mit Deiner Klage durchkommen solltest.
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» Versteht mich nicht falsch! Ich finde es eine riesen Schweinerei, mittels
» Überleitungsverträgen den Personalstand auszudünnen!! Aber wir sitzen am
» kürzeren Hebel! Deshalb solltest Du Dein geringeres Übel abklären!
» Sicherlich mag Dein neuer Arbeitsplatz mit nicht zu unterschätzenden
» Unannehmlichkeiten und Unsicherheiten verbunden zu sein. Dagegen steht, im
» "alten Unternehmen" für die restlich verbliebene Arbeitszeit ausgemobbt zu
» werden. Bitte berücksichtige auch, dass es inzwischen für Fahrzeuge
» moderne und hilfreiche Zusatzeinrichtungen gibt!
»
» Gruß von Matthias

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

traute, Thursday, 16.11.2006, 17:37 (vor 6383 Tagen) @ Schorla73

hallo myriam,
als vertrauenspersonhast du für 1 jahr einen abordnungs- und versetzungsschutz. somit kannst du auch nicht übergeleitet werden, schon gar nicht gegen deinen willen. wenn du damit einverstanden bist, wäre das ok. den schutz solltes du einfodern, notfalls per gericht. dass der AG keinen anderen arbeitsplatz für dich zur verfügung hat, muß er dem IA nachweisen, denn d as hat die zustimmung zu einer veränderung deines arbeitsplatzes zu geben. du kannst dich auch selber mit denen in verbindung setzen und mit an den tisch holen. wer sollte dann deine jetzige tätigkeit machen> wenn ich dich richtig verstanden habe, ist dein jetziger arbeitsplatz auch leidensgerecht. ich würde zu einem anwalt gehen.

ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter, traute

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

Myriam Kluge @, Düsseldorf, Friday, 17.11.2006, 08:27 (vor 6383 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

erstmal vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Ich habe mich bereits mit dem Integrationsamt in Verbindung gesetzt, die sagen, wenn ich der Überleitung nicht zustimme, ist es nach der Kündiung des AG, möglich, dass das Integrationsamt der Kündigung entspricht. Somit besteht die Möglichkeit auf eine Klage beim Arbeitsgericht.

LG, Myriam

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

traute, Friday, 17.11.2006, 08:33 (vor 6383 Tagen) @ Myriam Kluge

ganz nachvollziehbar ist diese aussage des IA für mich nicht, da du einen abordungs- und versetzungsschutz hast. das müssen die berücksichtigen und können nicht so einfach einer kündigung zustimmen. hast du gefragt, mit welcher begründung sie zustimmen würden>
gruß, traute

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

Schorla73, NRW, Tuesday, 21.11.2006, 11:38 (vor 6379 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

die Begründung lautete, da der AG mir ja einen neuen Arbeitsplatz angeboten hat. War ziemlich geplättet.

LG, Myriam

Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!!

traute, Tuesday, 21.11.2006, 11:47 (vor 6379 Tagen) @ Schorla73

dann müßtest du meines erachtens widerspruch gegen die kündigungszustimmung des IA bein verwaltungsgericht einlegen und kündigungsschutzklage beim arbeitsgericht. also 2 sachen sind unabhängig voneinander zu tun. fristen wahren !!!
gruß, traute


» Hallo Traute,
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» die Begründung lautete, da der AG mir ja einen neuen Arbeitsplatz
» angeboten hat. War ziemlich geplättet.
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» LG, Myriam
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» » ganz nachvollziehbar ist diese aussage des IA für mich nicht, da du
» einen
» » abordungs- und versetzungsschutz hast. das müssen die berücksichtigen
» und
» » können nicht so einfach einer kündigung zustimmen. hast du gefragt,
» mit
» » welcher begründung sie zustimmen würden>
» » gruß, traute

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