Teilnahme an BR-Sitzungen in Doppelfunktion (Umgang mit BR / PR)

SBV1, Thursday, 16.11.2006, 17:28 (vor 6383 Tagen)

Hallo,

wir hatten vor einigen Tagen SBV-Wahlen. Dort wurde ich mit Stimmenmehrheit wieder als Vorsitzende gewählt.

Ich bin aber auch ordentliches Betriebsratsmitglied.

Wie ist das jetzt rechtlich mit der Teilnahme an den BR-Sitzungen> Ich nehme an den BR-Sitzungen teil.

Wie ist das mit meiner Stellvertreterin> Darf sie als SBV an den BR-Sitzungen auch teilnehmen, wenn ich da bin> Kann ich in den BR-Sitzungen nur als BR-Mitglied fungieren und meine Stellvertreterin nimmt für die SBV teil>>>>

Gruß
Kirsten

--
Liebe Grüße
SBV1

Teilnahme an BR-Sitzungen in Doppelfunktion

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 16.11.2006, 22:26 (vor 6383 Tagen) @ SBV1

» wir hatten vor einigen Tagen SBV-Wahlen. Dort wurde ich mit
» Stimmenmehrheit wieder als Vorsitzende gewählt.
Gratulation :flower: :flower: :flower:

» Wie ist das mit meiner Stellvertreterin> Darf sie als SBV an den
» BR-Sitzungen auch teilnehmen, wenn ich da bin> Kann ich in den
» BR-Sitzungen nur als BR-Mitglied fungieren und meine Stellvertreterin
» nimmt für die SBV teil>>>>

Hallo Kirsten,
ich muss sagen - eine knifflige Frage. ;-)
Da ich nicht nur aus dem "Bauch" antworten wollte waren 60 Minuten Recherche in allen möglichen Kommentaren notwendig. Sie brachten folgendes zu Tage:

Knittel (Kommentar) zum §95(1) Rn17h
Das herangezogene stellvertretende Mitglied hat für den ihm zur eigenen Erledigung übertragenen Wirkungskreis die Rechtsstellung einer Vertrauensperson.
Das schließt insbesondere auch das Teilnahmerecht an Sitzungen des Personal- oder des Betriebsrats ein.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass Vertrauensperson und Stellvertreter gleichzeitig an der Sitzung teilnehmen können. Im Zweifel muss die Vertrauensperson bestimmen, wer bei welcher Sitzung die Schwerbehindertenvertretung vertritt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Teilnahme an BR-Sitzungen in Doppelfunktion

hackenberger, Friday, 17.11.2006, 12:55 (vor 6382 Tagen) @ SBV1

Ich kenne es nur so, dass man im Falle einer Personalunion, also VPSchwb und BR, beide Hüte in der BR-Sitzung aufhat. Man muss bei Aussagen usw. immer nur ganz klar zur Aussage bringen in welcher Funktion man gerade redet.

Selbstverständlich kann man auch als SchwbV (auch wie hier in Personalunion) Beschlüsse des BR unter Beachtung der Anforderungen des § 95 SGB IX bzw. § 35 BetrVG aussetzen. Es besteht/entsteht hier dann auch kein Widerspruch weil man ja in der Funktion als BR-Mitglied diesen BR-Beschluss mittragen muss, ggf. sogar in dieser Form mitbestimmt hat.

Es gibt hier auch durchaus nachvollziehbare Gründe für diese Entscheidung/Sicht.

Der BR ist ein Gremium und fast Mehrheitsbeschlüsse. Weiter, der BR blickt mit der BR-Brille/BR-Sicht, also auf alle AN. Nun kann es ja durchaus sein, dass eine Sache (kollektive Angelegenheit) grundsätzlich ok ist, man als SchwbV aber doch der Auffassung ist, hier ist eine Sache im Einzelfallbezug (Einzelfallsicht) doch noch nicht genug beraten worden. Daher erfolgt dann ggf. die Aussetzung. Oder aber der AG hat die SchwbV also solche nach ihrer Auffassung noch nicht ausreichend unterrichtet/angehört und aus diesem Grunde soll der BR den Beschluss noch nicht fassen. Der BR selbst hat aber keinen Versagungsgrund, daher erfolgte von ihm (BR) die Zustimmung/ oder auch Ablehnung (also die Mitbestimmung) welche in dieser Form aber von der SchwbV so noch nicht akzeptiert werden kann, also Aussetzung.

Ich selbst habe seit Beginn meines Mandates als VPSchwb auch ein BR-Mandat, früher als Ersatzmitglied nun als ordentliches BR-Mitglied.

Teilnahme an BR-Sitzungen in Doppelfunktion

David ⌂, NRW, Friday, 17.11.2006, 18:37 (vor 6382 Tagen) @ SBV1

Hallo kirsten,

mir ist es bekannt, dass das 1.stellvertretende Mitglied Abwesenheitsvertreter ist. Sicherlich gibt es auch die Übertragung von bestimmten Aufgaben, wie beispielsweise der Besuch von BR - Sitzungen.
Allerdings ist eine solche Aufgabenübertragung als kritisch anzusehen, da die VPschwbM damit durchaus die Souveränität Ihres Amtes unterläuft.

Wenn es Dir allerdings primär darum geht, Dein 1. stellvertretendes Mitglied mit in die BR Sitzungen hereinzunehmen, so ist dies sicherlich als Sachverständiger, unter der Maßgabe der vertrauensvollen Zusammenarbeit, mit dem BR durchaus verhandelbar. Allerdings würde ich dies auch mäßig angehen.

Ich weiß nicht ob Dir meine Meinung / Info unbedingt weiter hilft, aber es ist doch sicherlich eine Anregung.


Gruß

David
VPschwbM

Teilnahme an BR-Sitzungen in Doppelfunktion

SBV1, Wednesday, 22.11.2006, 18:15 (vor 6377 Tagen) @ SBV1

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Problem war bei meiner vorherigen Stellvertreterin. Sie wollte immer an den Sitzungen teilnehmen. Die Vorsitzende hatte keine Bedenken.
Aber in der Anwesenheitsliste sollte ich nur als BR-Mitglied unterschreiben und die Stellvertr. als SBV...das fand ich komisch. Wird dadurch meine Position nicht ausgehebelt>

Es gab diesbezügl. viel Ärger.

In der Fortbildugen zu den Wahlen wurde mir gesagt, dass nur 1 SBV-Mitglied an den BR-Sitzungen teilnehmen darf, weil wenn beide da sind, die Sitzung somit Öffentlich wäre und die Beschlüsse dann ungültig.

Zudem ist es ja auch eine Frage, inwieweit der AG einsieht, das beide da sind.

Wo im SGB könnte ich hierzu eine Definition finden>
Will einfach neue Diskussionen vermeiden.

Gruß
Kirsten

--
Liebe Grüße
SBV1

Teilnahme an BR-Sitzungen in Doppelfunktion

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 25.11.2006, 18:29 (vor 6374 Tagen) @ SBV1

» Wo im SGB könnte ich hierzu eine Definition finden>
Reicht dir der Beitrag nicht in dem der Kommentar vom Knittel zum §95 zitiert wird>
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=3671
Genauer geht es nicht - oder versteh ich deine Frage nicht!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Teilnahme an BR-Sitzungen in Doppelfunktion

SBV1, Sunday, 26.11.2006, 20:30 (vor 6373 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» » Wo im SGB könnte ich hierzu eine Definition finden>
» Reicht dir der Beitrag nicht in dem der Kommentar vom Knittel zum §95
» zitiert wird>
» http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=3671
» Genauer geht es nicht - oder versteh ich deine Frage nicht!

Hallo Hans-Peter,

sorry, hatte Deinen § ganz übersehen....*schäm* Da ich derzeit Zuhause bin, konnte ich noch nicht in den Knittel schauen.

Vielen Dank für Deine Bemühungen!!!!

Liebe Grüße
Kirsten

--
Liebe Grüße
SBV1

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