Behinderte Lehrer (Allgemeines)

Lee @, Thursday, 16.11.2006, 21:34 (vor 6379 Tagen)

Hallo..
ich bin derzeit an der Univ. Guemgang in Korea tätig als Dozent im Seminar für Behinderten-Wohlfahrt.
Ich weiß nicht genau, ob ich hier etwas fragen darf...: Ich würde gern wissen, ob und wie viele Menschen mit Behinderungen in Deutschland als LehrerInnen in öffentlichen Schuldiensten tätig sind und unter welchem Gesetz sie als LeherInnen ausgebildet und eingestellt werden können: sog. "Beschaeftigung von schwerbehinderten Lehrern">>
Diese zwei Fragen sind zur Zeit in Korea seit kurzem interessiert. Ich würde dies meine Studierenden informieren und dabei wissenschaftlich weiter forschen.
Würde mir jemand helfen>> Ich hoffe auf und bitte um Ihre Hilfe...

Mit freundlichen Grüssen
LEE aus Korea

Behinderte Lehrer

Apanatshi, Bayern, Friday, 17.11.2006, 12:03 (vor 6378 Tagen) @ Lee

» Hallo Lee
Ich würde gern
» wissen, ob und wie viele Menschen mit Behinderungen in Deutschland als
» LehrerInnen in öffentlichen Schuldiensten tätig sind und unter welchem
» Gesetz sie als LeherInnen ausgebildet und eingestellt werden können: sog.
» "Beschaeftigung von schwerbehinderten Lehrern">>
Wieviel Lehrer in Deutschland beschäftigt sind, die behindert sind, kann ich nicht sagen, aber es gibt sie definitiv. Zahlen dürften in den jeweiligen REgierungsbezirken zu erfahren sein, ich weiß aber nicht, inwieweit diese Zahlen öffentlich sind.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass jeder Arbeitgeber die VErpflichtung hat auch schwerbehinderte Arbeitnehmer einzustellen, vorausgesetzt, sie haben die selbe Eignung und Kenntnisse wie nicht schwerbehinderte. Es gibt dafür auch ein Gesetz im Sozialgesetzbuch IX, das sog. Schwerbehindertengesetz - Hier sind Kriterien zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen aufgeführt. Diese Kriterien betreffen alle, auch Lehrer (angestellte wie auch beamtete).
Ich hoffe,ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß Andrea

Behinderte Lehrer

Hans G. Baer ⌂ @, Friday, 17.11.2006, 15:39 (vor 6378 Tagen) @ Lee

Guten Tag Herr Lee,
selbstverständlich sind schwerbehinderte LehrerInnen in Deutschland im öffentlichen Schuldienst tätig. Eine besondere Ausbildung gibt es für diesen Personenkreis nicht. Wenn junge Menschen bereits schwerbehindert sind und sich entschließen, Lehrer zu werden, nehmen sie das ganz normale Lehramt-Studium auf. Auch die Übernahme in das Referendariat erfolgt meist problemlos für das anstehende 2. Staatsexamen können diese jungen KollegInnen auf Antrag Prüfungserleichterungen entsprechend ihrem Handicap erhalten.
Es kommt auf die Art der Behinderung an, ob diese jungen KollegInnen dann als Lehrkraft verbeamtet werden oder ob sie in das Angestelltenverhältnis übernommen werden.
Die überwiegende Anzahl der schwerbehinderten KollegInnen im Schuldienst werden während ihrer Dienstzeit schwerbehindert und erhalten dann verschiedene Nachteilsausgleiche, die in den verschiedenen Lehrkräftearbeitszeitverordnungen und Integrationsvereinbarungen festgehalten sind.
Ich kann Ihnen für Rheinland-Pfalz eine konkretere Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Lehrpersonen benennen: z.Zt. unterrichten etwa 1.150 KollegInnen in den verschiedenen Schularten in Rh.-Pf.
Näheres finden Sie auch auf meiner Homepage.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hans G. Baer
Sprecher der Bezirksvertrauenspersonen
für schwerbeh. Beschäftigte in rh.-pf. Schuldienst

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