Gleichstellungsantrag auf Zeit (Gleichstellung)

Brigitte, Saturday, 18.11.2006, 16:13 (vor 6377 Tagen)

Hallo,
ich habe Jahr einen Gleichstellungsantrag auf Zeit bewilligt bekommen (gültig noch 31.12.06).
Muss ich nun einen ganz neuen Antrag mit allen Anlagen stellen oder gibt es eine andere Möglichkeit der Verlängerung.

Gleichstellungsantrag auf Zeit

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 18.11.2006, 18:05 (vor 6377 Tagen) @ Brigitte

Hallo Brigitte,
kannst du genaueres zur Begründung schreiben. Schau mal in deinen Bescheid von der AfA.
Bist du AzB oder Jugendliche oder >>>>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Gleichstellungsantrag auf Zeit

Brigitte, Saturday, 18.11.2006, 20:02 (vor 6377 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

bei den Gründen ist der §2 Abs.3 SGB IX als erfüllt angegeben. Keine Ahnung, was das bedeutet.
Dann geht noch aus dem Bescheid hervor, das die Befristung laut. §68 Abs.2 SGB IX erfolgt.
Ich habe 30% und ein Verschlimmerungsantrag bei Versorgungsamt wurde abgelehnt.

Ich bin technische Angestellte.
Muss ich denn wirklich alles noch mal ausfüllen mit allen Berichten von den Ärzten>>

Hoffe du, kannst weiter helfen.

Gruß Brigitte

Gleichstellungsantrag auf Zeit

traute, Saturday, 18.11.2006, 20:00 (vor 6377 Tagen) @ Brigitte

ja, du mußt einen neuen antrag stellen, kannst aber darauf hinweisen, dass der bescheid befristet war.
gruß, traute

Gleichstellungsantrag auf Zeit

Brigitte, Saturday, 18.11.2006, 20:15 (vor 6377 Tagen) @ traute

Hallo Traute,
ich gehe davon aus ,das du auch schon einmal eine befristete Gleichstellung hattest. wurde diese dann verlängert, wenn ja wieder nur für ein jahr> bin mir nicht sicher ob es sich lohnt alles nochmal auszufüllen,muss ich denn alle arztberichte nochmal bei legen> vieleicht kannst du mir ja noch ein paar nützliche hinweise geben.

Danke und Gruß Brigitte

Gleichstellungsantrag auf Zeit

traute, Saturday, 18.11.2006, 20:25 (vor 6377 Tagen) @ Brigitte

hallo brigitte,
es ist mir nicht bekannt, bei einem GL antrag ärztliche berichte beizulegen. jedenfalls machen meine klienten das nicht. ausreichend ist der bescheid des versorgungsamtes, in dem die gesundheitlichen beeinträchtigungen festgehalten sind. die begründung des antrages muß in bezug zu deinem arbeitsplatz haben. entweder ist er leidensgerecht, dann brauchst du die GL, um diesen zu erhgalten oder er ist nichtlkeidensgerecht, dann brauchst du die GL, einen leidensgerechten arbeitsplatz/techn. hilfsmittel zu erhalten.

gibt es keine schwerbehinderten vertretung, die dir behilflich sein kann> diese und auch der PR/BR müssen auch eine stellungnahme dazu abgeben, genau wie der AG. allerdings erfährt niemand, was der andere geschrieben hat.
gruß, traute

Gleichstellungsantrag auf Zeit

gitte @, Wednesday, 29.11.2006, 19:27 (vor 6366 Tagen) @ traute

» hallo brigitte,
» es ist mir nicht bekannt, bei einem GL antrag ärztliche berichte
» beizulegen. jedenfalls machen meine klienten das nicht. ausreichend ist
» der bescheid des versorgungsamtes, in dem die gesundheitlichen
» beeinträchtigungen festgehalten sind. die begründung des antrages muß in
» bezug zu deinem arbeitsplatz haben. entweder ist er leidensgerecht, dann
» brauchst du die GL, um diesen zu erhgalten oder er ist
» nichtlkeidensgerecht, dann brauchst du die GL, einen leidensgerechten
» arbeitsplatz/techn. hilfsmittel zu erhalten.
»
» gibt es keine schwerbehinderten vertretung, die dir behilflich sein kann>
» diese und auch der PR/BR müssen auch eine stellungnahme dazu abgeben,
» genau wie der AG. allerdings erfährt niemand, was der andere geschrieben
» hat.
» gruß, traute


hallo traute,

ich habe nun nochmals den antrag auf gleichstellung gestellt,da der erste antrag ja ende des jahres auslaäft.
nun bekomme von der AFA wieder post, mit der bitte ich möge doch den antrag auf GL begründen. da der auslaufende GL ja auf grund einer arbeisplatz gefährdung lt AFA bewilligt wurde.

nun wie kann ich am besten begünden, das ich den GL bewilligt bekommen. habe eh so ein gefühl, das die betreffende person der AFA nur nach den § geht.

hoff es nicht nicht zu unklar geschrieben, ist nicht einfach mit wenig worten viel zusagen.

gruß brigitte

Gleichstellungsantrag auf Zeit

traute, Wednesday, 29.11.2006, 20:11 (vor 6366 Tagen) @ gitte

»
»
» nun wie kann ich am besten begünden, das ich den GL bewilligt bekommen.
» habe eh so ein gefühl, das die betreffende person der AFA nur nach den §
» geht.


hi brigitte,
wennalso, du benötigst die GL, um den leidensgerechten arbeitsplatz ehalten zu können. ansonsten könntest du gefahr laufen, wider an einen nicht leidensgerechten arbeitsplatz gesetzt zu werden.
alles klar>
gruß, traute

Gleichstellungsantrag auf Zeit

Brigitte, Wednesday, 29.11.2006, 20:47 (vor 6366 Tagen) @ traute

» »
» »
» » nun wie kann ich am besten begünden, das ich den GL bewilligt bekommen.
» » habe eh so ein gefühl, das die betreffende person der AFA nur nach den
» §
» » geht.
»
»
» hi brigitte,
» wennalso, du benötigst die GL, um den leidensgerechten arbeitsplatz
» ehalten zu können. ansonsten könntest du gefahr laufen, wider an einen
» nicht leidensgerechten arbeitsplatz gesetzt zu werden.
» alles klar>
» gruß, traute


hallo traute,
ich habe in der beründung von AFA stehen.infloge der bebinderung ohne GL bezogen auf ausübung als technische angestellte ,benachteiligung im wettbewerb gegenüber nichtbehinderten menschen.

nun wird gesagt, das diese bewilligung nur auf grund einer kündigung basiert.
muss ich denn erst die kündigung haben um gleichgestellt zu werden.
wie soll ich also dem § hengst klar machen das sich bis auf die rücknahme der kündigung nichts am arbeitsplatz(tätigkeit ) geändert hat.


hoffe du kannst nochmal helfen.

danke und einen lieben gruß
brigitte

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