neu zu besetzender Arbeitsplatz (Einstellung)

Hansi, Monday, 20.11.2006, 11:10 (vor 6375 Tagen)

Ich habe eine Frage. Bei uns im Betrieb scheidet in kürze ein Kollege aus. Er geht in Rente. Die Firma muss Mitarbeiter einsparen und möchte die Stelle daher nur noch mit schon in der Firma beschäftigten neu besetzen. Was muss die Firma nun beachten> Darf ich, SBV hier mitbestimmen> Muss die Firma mich beteiligen, es wird ja kein neuer Mitarbeiter eingestellt>

neu zu besetzender Arbeitsplatz

hackenberger, Tuesday, 21.11.2006, 20:45 (vor 6374 Tagen) @ Hansi

Hallo,

auch dieses fällt unter den § 81 SGB IX und somit auch unter den § 95 SGB IX. Der Ag muss also mit der SchwbV beraten, ob diese Stelle ggf. geeignet ist um sie mit einem Schwerbehinderten zu besetzen.

Sollte eine Stelle mit externen MA besetzt werden bedeutet dieses dann u.a prüfen ob bei den Arbeitsverwaltungen arbeitssuchende Schwerbehinderte mit entsprechender Eignung gemeldet sind.

Sollte eine Stelle nur intern besetzt werden. Also keine neuen AN eingestellt werden, muss der AG unter Einbeziehung der SchwbV prüfen ob bereits beschäftigte Schwerbehinderte/Gleichgestellte mit entsprechender Eignung bei entsprechender Berücksichtigung Beschäftigungsgesichert werden können oder im beruflichen Fortkommen gefördert werden können.

Der AG muss in allen Fällen mit der SchwbV eine "Art" Personalplanung angehen.

Es gibt schon entsprechende Urteile, wo ein bereits Beschäftigter nicht entsprechend berücksichtigt wurde. Er klagte erfolgreich auf Schadenersatz. Damals noch gem. § 81 SGB IX. Heute wäre es ein Thema für das AGG.

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