Kann ich noch eine Wahl einleiten (Wahlen)

Michael5 @, Wednesday, 22.11.2006, 17:22 (vor 6373 Tagen)

Hallo,

leider haben wir die Wahl "verpennt" ( betriebliche Restrukt ).

Ich bin noch derzeit die ant. Schwerbehindertenvertretung ( bis zum 30.11.2006 ). Gerne wollen mich die Kollegen wieder wählen, jedoch bin ich mir nun unsicher wie ich jetzt was machen muss, damitnicht der AG die Wahl wegen Formfehler anfechten kann.

In unserem Betrieb kommt das einfache Wahlverfahren zum tragen, da es nur 5 Schwerbehinderte Mitarbeiter zugegen sind.

Muss ich jetzt warten, bis meine Amtszeit abgelaufen ist, und dann Neuwahlen einleiten>

Oder was muss ich nun tun.
ich habe gelesen - spätestens 8 Wochen vor Ende der Amtstzeit !!!

Kann mir jemand helfen >

Danke.

Kann ich noch eine Wahl einleiten

hackenberger, Wednesday, 22.11.2006, 17:42 (vor 6373 Tagen) @ Michael5

Ja, Du kannst noch eine Wahl einleiten. Ihr bekommt nur eine gewisse mandatslose Zeit. Denn deine Amtzeit endet mit am 30. Nov. dan ich davon ausgehe, dass Du schon länger als 12 Monate im Mandat bist.

Also:

Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:
- die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde
- das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
- es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.

Bei euch ist dann ab dem 01.12.2006 der Stauts des dritten Spielgelstrisches eingetreten. Ihr habe keine SchwbV mehr.

PS: Aber bitte dann unbedingt den Wecker für in 4 Jahren stellen!!;-) ;-) ;-)

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