Abgelaufener Schwerbehindertenausweis (Wahlen)

Hexeliene, Thursday, 23.11.2006, 06:03 (vor 6373 Tagen)

Hallo,

Zählt bei der Wahl die Stimme eines schwerbehinderten wenn kurz vorher (ende Oktober) der Ausweis abgelaufen ist>
Verlängert wird er auf alle Fälle aber die Zeit ist zu knapp gewesen! Der AN hat seit Geburt die Behinderung.

Abgelaufener Schwerbehindertenausweis

BirgitKE, Berlin, Thursday, 23.11.2006, 09:21 (vor 6372 Tagen) @ Hexeliene

Hallo Ulla,

mein Kommentar Majerski/Pahlen/Neumann sagt hier zu § 116 SGB IX folgendes:

Sinkt der GdB eines bM unter 50, so entfällt eine wesentliche Voraussetzung für die Schwerbehinderung i.S. des § 2 Abs. 2. Um jedoch den bM nicht von heute auf morgen einer neuen, für ihn sozial bedenklichen Situation gegenüberzustellen, bleibt er noch bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf die Unanfechtbarkeit des (Entzierungs-) Bescheides folgt, im Genuss aller Rechte aus dem SGB IX und sonstiger Schutzbestimmungen. Dies gilt auch für den (wohl kaum praktisch werdenden) Fall der Genesung und die damit

Also ich gehe davon aus, dass nach Ablauf des Ausweises genau so zu verfahren ist.... um nach meiner Logik wäre er damit auch noch wahlberechtigt.

Jemand anderer Meinung >>>

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit

Abgelaufener Schwerbehindertenausweis

micha, Rheinland/Pfalz, Thursday, 23.11.2006, 09:48 (vor 6372 Tagen) @ BirgitKE

Es zählt ja nicht das Datum vom Ausweis!
Der Kollege ist nach wie vor Schwerbehindert. Ob der Ausweis nun abgelaufen ist oder nicht. Wenn offensichtlich ist das er die Behinderung noch hat und auch behalten wird, kannst du ihn mit reinem Gewissen zur Wahl bitten.

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Gruß Micha

Abgelaufener Schwerbehindertenausweis

hackenberger, Thursday, 23.11.2006, 09:56 (vor 6372 Tagen) @ micha

Micha hat hier nicht Unrecht. Der Schwb-Ausweis hat deklaratorischen Charakter. Es zählt der Veststellungsbescheid sofer es sich nicht um eine offensichtliche Behinderung handelt. Ist der Ausweis abgelaufen muss das Wahlrecht ggf. durch den Feststellungsbescheid belegt wrden.

Abgelaufener Schwerbehindertenausweis

micha, Rheinland/Pfalz, Thursday, 23.11.2006, 10:36 (vor 6372 Tagen) @ hackenberger

Unbefristeter oder gültiger Feststellungsbescheid liegt vor, der Ausweis ist jedoch abgelaufen und (noch) nicht verlängert worden.

Kündigungsschutz: besteht
Wahlrecht : besteht

Quelle/Begründung: § 90 Abs. 2a 1. Alt. - es kommt allein auf den Bescheid an!

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Gruß Micha

Abgelaufener Schwerbehindertenausweis

BirgitKE, Berlin, Thursday, 23.11.2006, 10:40 (vor 6372 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

hast Recht, vorzulegen ist ja bei Zweifelsfragen der Feststellungsbescheid und nicht zwingend der deklaratorische Ausweis (Danke Bernhard). Bin ich wohl den umständlicheren Weg der Erklärung gegangen :-( , kam aber wenigstens zum richtigen Ergebnis... :-D

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit

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