SchwbV auch für Honorarkräfte zuständig? (Allgemeines)

Olaf G., Thursday, 23.11.2006, 14:27 (vor 6372 Tagen)

Hallo, ich bin neu gewählter SchwbV in unserem Betrieb, da wir seit kurzem 5 schwerbehinderte Mitarbeiter haben. Nun meine Frage! Wir haben auch einen ehemaligen Mitarbeiter der schwerbehindert ist, und seit 2002 auf Honorarbasis regelmäßig in unserem Betrieb arbeitet. Zählt dieser Mitarbeiter bei der Ermittlung der Anzahl der Schwerbehinderten mit> Wäre er auch wahlberechtigt gewesen> Kann er sich auch an mich als Schwerbehindertenvertreter wenden. Da ich erst im Dezember zum 1. Seminar fahre, hoffe ich auf diesem Wege eine Auskunft zu bekommen.
Danke schon mal in vorraus für Euer Bemühen.

Olaf G.:ok:

SchwbV auch für Honorarkräfte zuständig?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 25.11.2006, 18:16 (vor 6370 Tagen) @ Olaf G.

Hallo Olaf,
du kannst beruhigt sein. Er war/ist nicht wahlberechtigt.

Zu dem Thema gibt es auch Urteile.
Fazit vom BAG-Beschluss, 7 ABR 19/91 vom 30.10.1991
Eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Abgrenzungsmerkmale führt dazu, daß die auf Honorarbasis beschäftigten 23 Lehrer und Ausbilder nicht als persönlich abhängige Arbeitnehmer, sondern als freie Mitarbeiter anzusehen sind.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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