höhere Wochenarbeitszeit laut Betriebsvereinbarung (Allgemeines)

markus155, Thursday, 23.11.2006, 15:28 (vor 6372 Tagen)

In unserem Werk stehen Verhandlungen zwischen BR und AG um eine höhere Wochenarbeitszeit an. ( 40 Stunden statt tariflich festgelegte 37,5 Stunden.)
Besteht da überhaupt die Möglichkeit die schwerbehinderten Arbeitnehmer außen vor zu lassen>> Oder ist solch eine Betriebsvereinbarung für alle bindend>

höhere Wochenarbeitszeit laut Betriebsvereinbarung

hackenberger, Thursday, 23.11.2006, 20:31 (vor 6372 Tagen) @ markus155

Hallo,

die einzige "kleine" Chance wäre wenn man sich auf § 81 SGB IX berufen könnte.

höhere Wochenarbeitszeit laut Betriebsvereinbarung

markus155, Friday, 24.11.2006, 15:01 (vor 6371 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
das heißt, der einzigste Weg würde nur über das "herausboxen" einer Teilzeitstelle führen>! Und dabei ist ja wohl die Gestzeslage so, das driftige Gründe vorliegen müssen, und die betreffende Person nachweislich nicht in der Lage ist die längere Arbeitszeit zu bewältigen>!
Gruß,M.

höhere Wochenarbeitszeit laut Betriebsvereinbarung

hackenberger, Saturday, 25.11.2006, 14:12 (vor 6370 Tagen) @ markus155

Halo Markus155

Das SGB IX sagt hier folgendes:
Die Arbeitgeber fördern die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen. 2 Sie werden dabei von den Integrationsämtern unterstützt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist; Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend.

Denke aber Teilzeit bedeutet auch weniger Geld! Wenn also der BR hier rechtlich die Arbeitszeit erhöhen kann und ein AN hier auf Teilzeitarbeit wechselt bedeutet dieses weniger Einkommen. Denn ich unterstelle einmal, dass hier an die Erhöhung der WAZ ohne Lohnausgleich gedacht ist.

Von schwieewigenden Gründen ist keine Rede!

höhere Wochenarbeitszeit laut Betriebsvereinbarung

hackenberger, Monday, 27.11.2006, 11:06 (vor 6368 Tagen) @ markus155

Hallo markus155,

hast Du inzwischen einmal geprüft, ob euer TV (sofer ihr Tarifgebunden seid und euere Arbeitsverträge einen TV als Grundlage haben) eine entsprechende Öffnungsklausel beinhaltet, welche dem BR gestatten eine BV über länger Wochenarbeitszeiten (WAZ) abzuschließen>

Die Dauer des von AG geschuldetetn wöchentlichen Arbeitszeit (WAZ) ergibt sich aus dem ArbV und gehört zu den Arbeitsbedingungen welche üblicherweise trarifvertraglich geregelt werden.

Deshalb kann über die geschludetet WAZ auch keine BV abgeschlossen werden, es sei den der TV beinhaltet eine entsprechende Öffnugsklausel. Siehe auch hierzu § 77 BetrVG, Absatz 3:ok:

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