1.Stellvertreter und nicht eingebunden (Stellvertreter/in)

Jochen @, Saturday, 25.11.2006, 04:12 (vor 6370 Tagen)

Ich bin neugewählter 1.Stellvertreter der Vp. ich befürchte aber das mich die Vp aus konkurenzangst nicht einbindet und in den ablauf der Aufgaben einführt. wie und wo kann ich mich selber schulen ohne das wohlwollen des Vp´s. Gibt es einen rechtlichen Anspruch der Einbindung, oder unterliege ich seiner willkür>

1.Stellvertreter und nicht eingebunden

hackenberger, Saturday, 25.11.2006, 12:45 (vor 6370 Tagen) @ Jochen

Hallo,

das Mandat übt lt. SGB IX die SchwbV aus (1. Personen Gremium). Sie muss auch ihre Verhinderung und somit die Notwenigkeit der Vertretung feststellen. Dieses muss sie auch in den hiefür notwenigen Maße erfüllen. Kann sie als Termine wegen Verhinderung wie z.B. Urlaub, Erkrankung oder auch wegen Doppelterminen nicht, so muss sie sofern erforderlich die Verhinderung feststellen. Bei Urlaub oder Erkrankung ist sie i.d.R. grundsätzlich gegeben.

Kommt sie hier ihre Pflicht der ordnungsgemäßen Mandats-/Aufagbenerfüllung nicht nachkommen, so kann sie Gefahr laufen, dass man bei IA wegen Mandatsverletzung ihre Abberufung bantragen kann. Nun aber bitte nicht glaich hie rmit der nächsten Frage kommen "wie geht dieses>", steht zum einen im Gesetz und zu andern wäre es in meinen Augen der falsch Weg.

Daher hier der richtige Weg: Immer zuerst, sofern notwendig auch mit Unterstützung versuchen in Gesprächen, sofern notwenig auch mehreren, die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Mandat zum Wohle der zu vertretenden Koll. zu erzielen!!!!

Einen Schulungsanspruch hast Du i.d.R. erst nach erfolgter Einbindung, es sei der AG stimmt auch vorher schon Schulung zu. Du kannst selbstverständlich auch in der Freizeit an einer Schulung des IA teilnehmen sofern Du es möchtest. Du kannst aber auch ganz einfach die vielen guten Seiten und Beiträge hier studieren, das ist dann schon fast eine Schulung. Denn, Du weist ja, lesen bildet!;-) ;-) ;-)

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