Erwerbsunfähig (Allgemeines)

juma, NRW, Saturday, 25.11.2006, 10:24 (vor 6370 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe ein Problem!

Ein Mitarbeiter war über ein Jahr krank und möchte Anfang 2007 wieder die Arbeit aufnehmen. Der Arbeitgeber verlangt eine Untersuchung beim Werksarzt. Der Mitarbeiter ist auch hingegangen.

Das Ergebnis der Untersuchung wurde ihm schriftlich in 3 Sätzen mitgeteilt.
Ich zitiere:

Überschrift: BESCHEINIGUNG

Nach Durchsicht der Unterlagen und Untersuchung des H..... bin ich der Meinung, dass H.... erwerbsunfähig ist. H.... soll Rente beantragen."

Das war das Ergebnis der Untersuchung!!

Nun meine Frage:
Haben Werksärzte nicht auch gewisse Formen einzuhalten, wenn sie in gutachterlicher Funktion für - den Arbeitgeber - tätig sind, einen ausführlicheren Bericht zu verfassen> Nach der o.g. Beurteilung ist nicht zu erkennen, ob der Mitarbeiter evtl. noch stundenweise arbeiten kann. Ferner ist nicht festzustellen, ob der Werksarzt sich überhaupt den Arbeitsplatz angeschaut hat. Reicht diese Beurteilung so aus>

Was passiert, wenn der Mitarbeiter jetzt einen Rentenantrag stellt und der wird abgelehnt> Oder der Mitarbeiter u.U. stundenweise einsatzfähig ist. Der Arbeitgeber wird sich doch an die Aussage des Werksarztes halten>>.

Ist vielleicht jemand in der Lage mir Tipps, Möglichkeiten oder auf evtl. Gefahren hinzuweisen.

Vorab vielen Dank.

Gruss
Juma

Erwerbsunfähig

traute, Saturday, 25.11.2006, 15:37 (vor 6370 Tagen) @ juma

wenn der MA seine tätigkeit wieder aufnehmen will, muß er sich subjektiv ja in der lage fühlen, und sein arzt wird das unterstützen, denke ich.

hat der AG ein eingliederungsmanagement nach § 84 gemacht> oder sollte durch die untersuchung des werkarztes das eingeleitet werden>

der werksarzt hat sich meiner meinung nach ganz schön rausgezogen. schreiben kann er ja, was er will...

den antrag auf EU rente muß der AN beim RV träger machen. dort würde dann eine stellungnahme des werkarztes abgefragt. bis der rentenantrag durch ist, ruht das arbeitsverhältnis.

was will denn der MA selber> da gibt es ja auch einige möglichkeiten. mit dem sog. "hamburger modell" könnte er in absprache seines arztes und unter einbeziehung seiner einschränkungen einen arbeitsversuch starten.

erst, wenn diese scheitert, würde ein antrag auf EU rente in frage kommen.

gruß, traute

Erwerbsunfähig

juma, NRW, Saturday, 25.11.2006, 18:13 (vor 6370 Tagen) @ traute

Hallo liebe Traute vielen Dank für Deine Hilfe
und auch an Bernhard,

Der Mitarbeiter möchte wieder arbeiten (er hat auch bis zu seinem Ausfall einen Schonarbeitsplatz gehabt), aber der Arbeitgeber wird ihn jetzt nach der Vorstellung beim Werksarzt wohl nicht mehr arbeiten lassen. Wir haben ein Wiedereingliederungsmanagement und ich hatte schon seinen Abteilungsleiter soweit bekommen, dass er ihn auch wieder einstellen wollte. Nun ist guter Rat teuer. Hätte der Werksarzt nach meiner Meinung wenigsten geschrieben, dass eine stufenweise Wiedereingliederung erst versucht werden sollte. Wäre ich ja zufrieden. Ich habe mir sagen lassen, was der Werksarzt von sich gibt ist bindend>

Gibt es evtl. eine Möglichkeit ihn trotzdem wieder an seinen Arbeitsplatz zu bekommen>

Gruss
Juma

Erwerbsunfähig

traute, Saturday, 25.11.2006, 18:22 (vor 6370 Tagen) @ juma

@juma,
da du nichts über die beeinträchtigung und tätigkeit des MA gesagt hast, ist es schlecht, hier zu raten. gibt es keine möglichkeiten, den arbeitsplatz behindertengerecht umzurüsten> das ist in vielen fällen möglich.
auch würde vielleicht "minderleistung" gegeben sein.
hast du mit dem IA gesprochen>
gruß, traute


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Erwerbsunfähig

juma, NRW, Saturday, 25.11.2006, 20:17 (vor 6370 Tagen) @ traute

Hallo Traute, Du bist ja schneller als der Schall,

Der Mitarbeiter hat ganz erhebliche sehr schmerzhafte Rückenprobleme und Knieprobleme (ein künstl. Kniegelenk hat er in diesem Jahr bekommen). Der Grad der Behinderung ist in diesem Jahr durch das Gericht von 50 auf 60 erreicht worden. Er hat einen Büroarbeitsplatz muss aber auch des öfteren Wege in die Werkstatt gehen und Treppen steigen. Hat aber keine körperliche schwere Arbeit mehr. Auf Grund seiner gesundheitlichen Probleme hat er diesen Arbeitsplatz vor einigen Jahren bekommen. Mit dem IA habe ich noch nicht gesprochen.

Im Moment weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Da der Arbeitgeber ihn wohl nicht mehr weiter beschäftigen möchte und der Betriebsarzt ihm jetzt auch die Möglichkeit gegeben hat!!>>

Liebe Traute vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Gruss
Juma

Erwerbsunfähig

traute, Saturday, 25.11.2006, 20:28 (vor 6370 Tagen) @ juma

nicht der betriebsarzt entscheidet über die rente, sondern der RV träger. die kriterien sind sehr eng, d.h. der MA darf nicht mehr in der lage sein, länger als 3 std. zu arbeiten.

ich an deiner stelle würde mal ein offenes wort mit ihm reden und fragen, was ER denn eigentlich will. arbeiten oder rente> danach würde ICH meine entscheidungen treffen, ansonsten verpulverst du deine energie. hüh und hott geht nicht...
gruß, traute

» Hallo Traute, Du bist ja schneller als der Schall,
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» Der Mitarbeiter hat ganz erhebliche sehr schmerzhafte Rückenprobleme und
» Knieprobleme (ein künstl. Kniegelenk hat er in diesem Jahr bekommen). Der
» Grad der Behinderung ist in diesem Jahr durch das Gericht von 50 auf 60
» erreicht worden. Er hat einen Büroarbeitsplatz muss aber auch des öfteren
» Wege in die Werkstatt gehen und Treppen steigen. Hat aber keine
» körperliche schwere Arbeit mehr. Auf Grund seiner gesundheitlichen
» Probleme hat er diesen Arbeitsplatz vor einigen Jahren bekommen. Mit dem
» IA habe ich noch nicht gesprochen.
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» Im Moment weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Da der Arbeitgeber
» ihn wohl nicht mehr weiter beschäftigen möchte und der Betriebsarzt ihm
» jetzt auch die Möglichkeit gegeben hat!!>>
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