Wahl anfechtbar ? (Wahlen)
Hallo !
Ich bin kommunaler Arbeitnehmer. Bei und sind weniger als 50 wahlberechtigte im Betriebsteil. Es wurde die vereinfachte Wahl durchgeführt, mit , m.E. vielen Fehlern, die Wahl möchte ich, nach mehr als 2 Wochen danach, noch anfechten, ja, geht das und wie >
Fehler aus meiner Sicht: Einladung erfolgte vom Personalrat und nicht von der existenten, alten SB-Vertretung .
Kein Aushang, Zeugen existieren. PR rechtfertigt sich mit persönlichen Anschreiben, diese ergingen aber nur an wahlberechtigte und nicht an wählbare (alle) Mitarbeiter. Persönliche Anschreiben kamen nicht 3 Wochen vor der Wahl bei den wahlberechtigten Personen an.
Terminsetzung exakt über Urlaubsperiode Herbstferien .
Was kann ich tun um die Wahl erfolgreich anzufechten >
MfG
Heiko