Zuschss für Schwerbehinderte (Allgemeines)

Rupert, Allgäu, Thursday, 30.11.2006, 15:59 (vor 6387 Tagen)

Hallo an alle,

habe einen Schwerbehinderten Menschen mit 100%, Merkzeichen B,H,BL,G.
Dieser erhält von der BFA für die Fahrt zur Arbeit und zuück einen Zuschuss
für das Taxi, dass er benötigt um zur Arbeit zu kommen.
Jetzt benötigt die Familie ein neues Auto, welches überwiegen zur Haushaltsführung und zum Transport für den Schwerbehinderten benötigt wird!
Meine Frage dazu ist: Gibt es da überhaupt was, und wenn ja an welche Stelle kann sich der Schwerbehinderte wenden.
Die BFA sagt: Zuschuss fürs Taxi, oder Zuschuss für den neuen Wagen.

Wenn jemand einen Plan hat, dann wär ich für eine Info dankbar.

Rupert

Zuschss für Schwerbehinderte

hackenberger, Friday, 01.12.2006, 09:17 (vor 6386 Tagen) @ Rupert

Hallo Rupert,

er soll sich an das zuständige Integrationsam bzw. den Integrationsfachdienst wenden. Diese werden ihn beraten. Ich könnte mir vorstellen, dass er ggf. sich wirklich entscheiden muss für die eine oder ander Hilfe zu Teilhabe gem SchwbAV.:-(

Zuschss für Schwerbehinderte

Rupert, Allgäu, Monday, 04.12.2006, 09:05 (vor 6383 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Rupert,
»
» er soll sich an das zuständige Integrationsam bzw. den
» Integrationsfachdienst wenden. Diese werden ihn beraten. Ich könnte mir
» vorstellen, dass er ggf. sich wirklich entscheiden muss für die eine oder
» ander Hilfe zu Teilhabe gem SchwbAV.:-(

Danke für die Info, werd ich so weitergeben.

Rupert

Zuschuss für Schwerbehinderte

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 05.12.2006, 08:34 (vor 6382 Tagen) @ Rupert

Hallo Rupert,

habe selber einen schwerbehinderten Sohn im Rollstuhl. Wir haben da vor einigen Jahren mal Geld aus dem Bereich Sozialverwaltung bekommen (bei einer Bezirksregierung in Bayern, als Zuschuß nicht als Billigkredit!).

Zumindest Fragen/besser Antrag stellen, lohnt sich da sehr, auch wenn sich das eine oder andere Gesetz geändert haben mag. Es geht da ja auch um die Teilhabe nach SGB IX am täglichen Leben UND am Berufsleben.
Unser Sohn war damals ca. 8 Jahre alt.

Man muss halt seine Bedürftigkeit darstellen und dass ohne die Hilfe nichts sinnvolles möglich ist. Wichtige Worte sind: Behinderungsbedingt, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am täglichen Leben. Anschaffung zum Wohle und zur Teilhabe am ....leben des SChwerbehinderten, usw.

In jedem Fall sich dumm stellen und überall fragen. Dumme Fragen gibt es hier niemals, höchstens dumme Antworten.
Gibt im Übrigen auch eine ganze Reihe Stiftungen, die unter Umständen solche Anschaffungen unterstützen, insbesondere wenn die Betroffenen unverschuldet in Probleme geraten sind.

Wer nicht fragt besser Antrag stellt, hat seine Antwort in der Tasche!!

ein klares NEIN Geht nicht! Bei einer Antwort schon gar, wenn die schriftlich sein muss werden sich die Bearbeiter echt überlegen was sie sagen/sschreiben.

Zuschuss für Schwerbehinderte

Rupert, Allgäu, Tuesday, 05.12.2006, 16:27 (vor 6382 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Hallo Rupert,
»
» habe selber einen schwerbehinderten Sohn im Rollstuhl. Wir haben da vor
» einigen Jahren mal Geld aus dem Bereich Sozialverwaltung bekommen (bei
» einer Bezirksregierung in Bayern, als Zuschuß nicht als Billigkredit!).
»
» Zumindest Fragen/besser Antrag stellen, lohnt sich da sehr, auch wenn sich
» das eine oder andere Gesetz geändert haben mag. Es geht da ja auch um die
» Teilhabe nach SGB IX am täglichen Leben UND am Berufsleben.
» Unser Sohn war damals ca. 8 Jahre alt.
»
» Man muss halt seine Bedürftigkeit darstellen und dass ohne die Hilfe
» nichts sinnvolles möglich ist. Wichtige Worte sind: Behinderungsbedingt,
» Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am täglichen Leben. Anschaffung zum
» Wohle und zur Teilhabe am ....leben des SChwerbehinderten, usw.
»
» In jedem Fall sich dumm stellen und überall fragen. Dumme Fragen gibt es
» hier niemals, höchstens dumme Antworten.
» Gibt im Übrigen auch eine ganze Reihe Stiftungen, die unter Umständen
» solche Anschaffungen unterstützen, insbesondere wenn die Betroffenen
» unverschuldet in Probleme geraten sind.
»
» Wer nicht fragt besser Antrag stellt, hat seine Antwort in der Tasche!!
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» ein klares NEIN Geht nicht! Bei einer Antwort schon gar, wenn die
» schriftlich sein muss werden sich die Bearbeiter echt überlegen was sie
» sagen/sschreiben.

Danke Ede:-)

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