neuwahl? (Wahlen)
ich bitte die profis um rat.
am montag war gerichtstermin bzgl. antrag auf nichtigkeit oder ersatzweise anfechtung.
die richterin hat den nichtigkeits antrag sofort abgeschmettert und die gegenseite aufgefordert, handfeste argumente für anfechtung zu bringen. da kaum etwas kam, fragte sie mich, ob ich mit einer neuwahl einverstanden sei.
da die wahl von anfang an erheblich von mehreren seiten durchgehend gestört wurde, war ich einverstanden. sollte ich innerhalb 2 wochen eine neuwahl einleiten wäre das verfahen beendet, bis dahin ruht es. sollte ich nicht, wird das verfahren unter umständen, falls durchgeklagt 2 jahre dauern.
nun, heute morgen habe ich von 4 leuten gehört, dass der "drahtzieher" gleich nach dem gerichtstermin rungegangen ist und "stützunterschriften" eingesammelt hat. dabei hat er allen erzählt, die wahl sei null und nichtig .(zitat)v on einigen leuten wurde er "weggejagt".
es ist also dasselbe nochmal in grün, ich meine, er erzählt lügen und damit beginnt gleich wieder eine neue störung...
meine frage ist jetzt: sollte ich neuwahl einleiten, muß dafür die jetzige (am 05.10. gewählte SBV) zurücktreten oder gilt der beschluß des gerichtes ausreichend als grund> sollte/müßte ich den gerichtsbeschluß öffentlich aushängen, damit die wähler bescheid wissen oder wäre es besser, diesen in kopie mit den wahlunterlagen an jeden einzelnen zu schicken> was meint ihr>
gruß, traute