Anhörung Integrationsamt bei Änderungskündigung? (Kündigung)

anjab @, Sunday, 10.12.2006, 16:09 (vor 6358 Tagen)

Hallo.
Ich hätte eine wichtige Frage.
Im Rahmen eines Interessensausgleiches bzw. Sozialplanes bei der Zenralisierung,
stellt sich nun die Frage, ob einem Schwerbehinderten Kollegen vor Zustellung
der Änderungskündigung (mit Angebot in der Hauptstelle weiterzuarbeiten) vorher
das Integrationsamt zustimmen muss>
Da sich die Arbeitszeiten im Haupthaus ändern, möchte das unser Kollege wissen.
Er kann seine Therapie aufgrund der neuen Arbeitszeiten nicht mehr richtig durchführen.

Danke
anja

Anhörung Integrationsamt bei Änderungskündigung?

hackenberger, Sunday, 10.12.2006, 17:48 (vor 6358 Tagen) @ anjab

Hallo Anja,

Ja, auch Änderungskündigungen fallen unter das Kapitel IV des SGB IX.

Hier auch einmal ein Auszug aus dem Kommentar des "asgard-Verlages":

"Vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Das Zustimmungserfordernis besteht nach Ablauf der 6- Monate- Frist des § 90 Abs 1 Nr 1 und mit den sich aus § 90 weiter ergebenden Ausnahmen für jede ordentliche und außerordentliche Kündigung, und zwar sowohl für die Beendigungs- als auch für die Änderungskündigung (allgemeine Meinung)."!

Es macht auch hier Sinn: zum einen ist es eine negative Veränderung des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, da das bestehende und auch ggf. auf die Behinderung abgestimmte/angepasste Beschäftigungsverhältnis geändert wird und weil bei Ablehnung i.d.R. eine ordentliche Kündigung droht.

Daher sollte man auch "immer" das eine Änderungskündigung ggf. unter Vorbehalt annehmen und dann sofern als erforderlich betrachtet, eine Änderungskündigungsschutzklage erheben. Aber Achtung, auch hier gilt die 3-Wochenfrist für eine Klage.


PS: Hier erkennt man einmal wieder, wie wichtig ein guter Kommentar ist. Auf diesen Seiten haben wir ja schon verschiedene vorgestellt.

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