Berechnung des GdB (Allgemeines)

der dirkl, Sunday, 10.12.2006, 20:18 (vor 6358 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich bin heute durch Zufall (beim Suchen/Stöbern über google) auf diese Seite gestoßen. Ist ja klasse! Schön, dass es diese Seite gibt!! (...ist auch schon gespeichert!)

Ich möchte mich zu erst einmal kurz vorstellen: Ich bin neu-gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei der Stadtverwaltung Bottrop (NRW). Mein Vorgänger ist vor ca. 2 Jahren in den Vorruhestand gegangen. Sein Nachfolger (damaliger 1. Vertreter) hat die SV dann noch bis Ende November (Neuwahl) weiter geführt. Eine Übergabe bzw. Einführung/Einweisung fand leider nicht sooo statt, wie ich es mir erhofft hatte.
Ein Einführungsseminar ist erst Ende Januar ´07. Also - zumindest für mich - noch recht lang hin; vor allen Dingen dann, wenn jetzt schon ständig Anträge, Anfragen, Hilfegesuche usw. an mich gestellt werden.
Da ich mich - z. Zt. mehr recht als schlecht - durch die unterschiedlichste Literatur, Gesetzestexte etc. selber zurecht finden muss, aber meinen Kollegen/innen auch keine falschen Auskünfte geben möchte, rufe ich hiermit offiziell um
H i l f e !!!

Folgendes Problem: Ein Kollege hatte beim zuständigen Versorgungsamt einen Änderungsantrag (Anerkennung von weiteren Krankheiten) gestellt. Der wurde aber abgelehnt. Der Kollege hat daraufhin Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht gefordert. Die Akte liegt inzwischen vor. Tatsächlich sind die hinzugekommenen Krankheiten auch aufgeführt (berücksichtigt) worden, aber nur jeweils mit 10 v. H..
Erstmalig wurde ihm ein GdB von 40 v.H. zugebilligt. Die zwei neuen weiteren Krankheiten (von jeweils 10 v. H.) wurden jedoch nicht GdB-erhöhend berücksichtigt.

Frage:
a) warum nicht> und (gaaaaaaaaanz wichtig für mich)
b) wie berechnet sich (bei z. B. mehreren Krankheiten/Krankheitsbildern) der GdB grundsätzlich>

Ich bedanke mich schon vorab ganz herzlich für die vielen hilfreichen Antworten ;-) und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

der dirkl

Berechnung des GdB

BirgitKE, Berlin, Monday, 11.12.2006, 07:17 (vor 6358 Tagen) @ der dirkl

Hallo Dirkl,

die GdB-Liste findest Du hier:
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/anhaltspunkte-fuer-aerztliche-gutachtertaetigkeit,property=pdf,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf

Zur Berechnung des GdB ziehe ich einmal folgendes Buch zu Rate:

Der große Ratgeber für Behinderte und Pflegebedürftige von Franz Bauer
Gebundene Ausgabe: 600 Seiten
Verlag: Econ; Auflage: 6., vollst. überarb. u. erw. Aufl. (Februar 2005)
ISBN: 3430111951

Da es sehr praxisorientiert ist, kann ich es wirklich nur empfehlen. Zur GdB-Berechnung sagt Bauer hier folgendes:

Alle Auswirkungen einer Behinderung zusammen ergeben den Grad der Behinderung (kurz GdB). Bezieht er sich nur auf eine ganz bestimmte Behinderung, wird er als Einzel-GdB bezeichnet.

Entscheidend ist, wie stark sich alle Behinderungen zusammengenommen in allen Lebsensbereichen, also privat und beruflich, auswirken.

GdB-Berechnungen können nur Ärzte erstellen ! Grundlage dafür sind die Anhaltspunkte für die Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz. Mit dem folgenden Beispiel können Sie Ihren GdB zumindes grob etwas nachvollziehen:

Beispiel überschlägige GdB-Berechung

1. Behinderung GdB 80 :1 =80
2. Behinderung GdB 50 :2 =25
3. Behinderung GdB 30 :3 =10
4. Behinderung GdB 30 :4 =7,5
5. Behinderung GdB 20 :5 =4,0

Das ergäbe 146,5. Da es nur 100 geben kann, würde vermutlich ein GdB von 100 (plus Merkzeichen entsprechend den Behinderungen) herauskommen. Entscheidend ist, inwieweit die 2. -5. Behinderung erfasst werden).

Einzel-GdBs mit 10 und 20
Nur im Ausnahmefall können Einzel-GdB´s von 10 und 20 beim Gesamt-Gdb zu einer Steigerung führen. Konzentrieren Sie sich deshalb besonders auf die Behinderungen, die vermutlich mehr oder weniger deutlich darüber liegen und sich tatsächlich dann bei der Berechnung bemerkbar machen.


Die Einzel-GdB´s für Ihre Behinderungen werden nicht addiert!
Vier Probleme mit je 20 ergeben also keine GdB von 80, sondern bestenfalls einen GdB von 30 un dim Ausnahmefall vielleicht 40. Letztlich hängt das von der Art der Behinderung und den besonderen Beschwerden ab.

Die Tendenzen weisen nach unten!
Die praxis zeigt, dass die Gutachter seit geraumer Zeit sehr viel strenger und intensiver als noch vor Jahren prüfen, ob und inwieweit die geltend gemachten Einschränkungen aufgrund weiterer Behinderungen bereits jeweils in einem anderen Einzel GdB berücksichtigt sind.

Merke!
1. Die Höhe des GdB bei mehreren Behinderungen hängt davon ab, wie sie sich in den verschiedenen Lebensbereichen auswirken, und nicht, ob sie zu unterschielichen ärztlichen Fachbereichen gehören. Darauf sollten Sie in Ihrer Argumentation gegenüber dem VA und bei einem Rechtsmittel achten.
2. Hilfreich ist- wie schon erwähnt - immer, wenn Sie dem Antrag auf einem Beiblatt Erkläuterungen beifügen und dabei ausführen, weshalb und wobei Sie konkret aufgrund der einzelnen Behinderungen, Gesundheitsprobleme usw. beeinträchtigt sind.


Abschließend noch ein Hinweis von mir.

1. Die vorgenannten Erläuterungen am Besten durch den Facharzt mit unterschreiben lassen. In seiner Stellungnahme an das Versorgungsamt tauchen nämlich meist nur die Diagnosestellungen auf...
2. Ich kann bei Widerspruchs- und/oder Klageverfahren nur die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK (www.vdk.de) empfehlen. Die haben da sehr viel Erfahrung und vertreten den Betroffenen auch vor Gericht. Ich selbst befinde mich derzeit im Widerspruchsverfahren mit Hilfe des VdK. Habe die ganze Geschichte zur Erhöhung des GdB mit Klageverfahren über 4 Jahre auch schon einmal selbst durchgezogen und bin an dem Papierkram fast verzweifelt... Das übernimmt jetzt der VdK... :-D


Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit

Berechnung des GdB

der dirkl, Monday, 11.12.2006, 07:36 (vor 6358 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit!

Erst einmal recht herzlichen Dank für deine schnelle und vor allen Dingen umfassende Antwort! Klasse, habe mich sehr gefreut!

Ich denke, dass ich mir das empfohlene Buch mal bestellen werde. Kann ja auf gar keinen Fall schaden.

Im vorliegenden Fall bestand schon seit Jahren ein GdB von 40 v.H.. Die neu hinzugekommenen Krankheiten sollten den GdB erhöhen. Da sie allerdings in keinem ursächlichen Zusammenhang mit den vormals festgestellten Krankheiten stehen und sie aktuell nur mit 10 v.H. bewertet wurden, können sie den GdB von 40 v.H. nicht aufwerten.
Habe ich es so richtig verstanden>!

So hatte ich es mir vorher (aus den mir z. Zt. zur Verfügung stehenden Unterlagen) auch schon zurecht gesucht, aber ich wollte halt sicher gehen und mir dies grundsätzlich einmal bestätigen lassen.

Noch einmal Vielen Dank
und einen angenehmen Montag und eine schöne Woche!

Dirk

Berechnung des GdB

BirgitKE, Berlin, Monday, 11.12.2006, 08:08 (vor 6357 Tagen) @ der dirkl

» Erst einmal recht herzlichen Dank für deine schnelle und vor allen Dingen
» umfassende Antwort! Klasse, habe mich sehr gefreut!

Aber immer wieder gern ! :-D
»
» Ich denke, dass ich mir das empfohlene Buch mal bestellen werde. Kann ja
» auf gar keinen Fall schaden.

Denk daran, der Arbeitgeber darf´s bezahlen...

» Im vorliegenden Fall bestand schon seit Jahren ein GdB von 40 v.H.. Die
» neu hinzugekommenen Krankheiten sollten den GdB erhöhen. Da sie allerdings
» in keinem ursächlichen Zusammenhang mit den vormals festgestellten
» Krankheiten stehen und sie aktuell nur mit 10 v.H. bewertet wurden, können
» sie den GdB von 40 v.H. nicht aufwerten.
» Habe ich es so richtig verstanden>!

Bingo, genau richtig !

» und einen angenehmen Montag und eine schöne Woche!

Dito !!!

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit

Berechnung des GdB

hackenberger, Monday, 11.12.2006, 08:46 (vor 6357 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Dirkl, hallo Birgit,

erst einmal Dirkl Glückwunsch zum Mandat und viel Erfolg, Du siehts ja hier wird Dir geholfen. :flower: :ok:

Nun noch ein Hinweis an euch beide: Es gab leider auch eine negative Entwicklung in der Betrachtung von Einzel GdBs. Hiernach bleiben Einzel-GdBs von 10 bei der Bildung des Gesamt-GdB unbetrachtet. Es werden zur Bildung des Gesamt-GdB nur mehr Einzel-GdB ab 20 betrachtet.

Berechnung des GdB

der dirkl, Monday, 11.12.2006, 14:44 (vor 6357 Tagen) @ hackenberger

Hallo Birgit,

Danke für den weiteren Tipp (Buchbestellug); das Buch ist bestellt und die Rechnung werde ich - selbstverständlich ;-) - beim Arbeitgeber einreichen. Ist alles schon in die Wege geleitet...

Hallo Bernhard!

Danke für die Wünsche! Und das mit den 10 v.H. Bewertungen ist interessant (und wichtig) zu wissen!! DANKE!!

Euch eine schöne und angenehme Arbeitswoche
und falls wir uns vorher nicht mehr "hören" sollten, ein schönes Weihnachtsfest!!

Dirk

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