Kostenübernahme für Hörgeräte im Rahmen von „Teilhabe am Arbeitsleben“ (Allgemeines)

u-boot, Monday, 11.12.2006, 11:08 (vor 6357 Tagen)

Guten Tag,

zum Thema

Kostenübernahme für Hörgeräte im Rahmen von Leistungsgewährung zur Teilhabe am Arbeitsleben

bitte ich um Unterstützung insoweit, als dass mich Hinweise und Tipps zur Beantragung der Leistung interessieren. Die SBVin meines Arbeitgebers ist erster erst ein paar Tage im Amt und hat infolge dessen noch keine Erfahrungswerte mit dieser Thematik. Wir haben uns dahingehend verständigt, dass zunächst jeder möglichst viele Informationen zusammenträgt.


Die Fragen:

Ist der SBV verpflichtet mich bei der Antragstellung zu unterstützen>

Ist es zulässig, dass der SBV in meinem Namen den Antrag stellt>

Ist es sinnvoll den SBV den Antrag stellen zu lassen>

Was sollte in dem HNO-Befund stehen und was besser nicht>

Wie und wie stark ist das Erfordernis der ausgewählten Geräte

Was sollte in dem Anpassbericht des Akustikers stehen und was besser nicht>

Inwieweit ist die Bewilligung der Leistung eine Kostenfrage – d. h. muss herausgestellt werden, dass ein Kassenmodell nicht ausreichend ist>
- Wenn ja, welche Anforderungen sind an diese Darlegung erfahrungsgemäß zu stellen> Formulierungsvorschläge>

- Wenn nein, gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, Kommentare, Urteile>


Was sollte in der Arbeitsplatz/-situationsbeschreibung des Arbeitgebers stehen und was besser nicht>

Wer hat Erfahrungswerte (positiv wie negativ) im Zusammenhang mit Antragstellungen in ähnlichen wie der auf mich zutreffenden Situation> Sind hierzu evtl. Gerichtsurteile bekannt und können diese zugänglich gemacht werden> Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, Kommentare>

Was ist grundsätzlich übernahmefähig>
a)Eigenanteil der Anschaffungskosten

b)Zusatzausstattung (z.B. Blue Tooth um mittels Zusatzgerät (Richtmikrophon) besser Konferenzen oder Gerichtsverhandlungen zu verfolgen – entsprechende Darstellung des Hörgerätakustikers vorausgesetzt)

c)Unterhaltskosten (Batterien (ca. alle 1 ½ - 3 Wochen neu), Schläuche die HdO-Geräte (ca. alle 3-4 Monate neu, HdO= Hinter-dem-Ohr), Otoplastiken (ca. alle 1 – 1 ½ Jahre neu, das ist das, was direkt ins Ohr gesteckt wird)

Erfahrungswerte vorhanden, gesetzliche Regelungen, Kommentare, Gerichtsurteile bekannt>

Wie kann/muss für den Fall dass vorstehend b) und c) übernahmefähig sind die Antragstellung erfolgen> Erst nur a) und dann sukzessive b) und c) oder alles zugleich jedoch mit 3 aufeinander aufbauenden Anträgen etc. Erfahrungswerte vorhanden/Gerichtsurteile bekannt>

Inwieweit spielt die alternativ mögliche Änderung der Arbeitsaufgaben bei der Bewilligung eine Rolle> Wer prüft hier, wer ist darlegungspflichtig> Wer hat ggf. Erfahrungen mit Zumutbarkeiten in diesem Zusammenhang> Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, Kommentare, Urteile>

Welche Aspekte sollte darüber hinaus noch beachtet werden/sind wissenswert>


Bisheriger Stand und Sachverhalte:
Behindertenausweis mit einem GdB von 50 liegt vor
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit 16 Jahren
gesetzlich Krankenversichert
Antragsformulare der Dt. Rentenversicherung Bund liegen vor.
Befund des HNO’s ist noch zu erstellen
Anpassbericht des Hörgeräteakustikers ist noch zu erstellen.
Bestätigung des Arbeitgebers zur Arbeitsplatzsituation ist noch zu erstellen

Arbeitsplatzsituation – Kurzform:
Vertretung des Arbeitgebers bei externen (Gerichts-)Terminen
Besprechungen und Konferenzen intern wie extern
Sachbearbeitung (Einzelbüro, Telefon, PC)

Die Ergebnisse der wahrzunehmenden Aufgaben entfalten verbindliche Wirkung für den Arbeitgeber. Akustische Missverständnisse und/oder permanentes Nachfragen führen zur Ergebnisverschlechterung und damit zu Vermögensschäden für den Arbeitgeber.

Gleichwertiger anderer Arbeitsplatz im Unternehmen welcher ohne Hörgeräte auszuüben ist undenkbar.
Anderer minderwertigerer Arbeitsplatz ohne Hörgeräte kaum denkbar.

Allen die sich mit der Beantwortung auseinandersetzen können und vor allem auch wollen schon an dieser Stelle vielen Dank. Sollte es den zeitlichen Rahmen des einzelnen sprengen und ist eine telefonische Unterredung sinnvoll, bitte direkte Mail über das Forum an mich. Damit dem Thread auf diesem Weg erlangte Infos nicht verloren gehen, erkläre ich mich schon jetzt bereit diese dann als eigenen Eintrag nachzuliefern.

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass sämtliche Entscheidungen zur Kostenübernahme Einzelfallentscheidungen sind und in jedem Fall die individuellen Sachverhalte wahrheitsgemäß vorzutragen sind. Dennoch wird es allgemein zu berücksichtigende Dinge geben, welche sich positiv auf die Entscheidung zur Kostenübernahme auswirken.

Nochmals Vielen Dank!

Gruß
u-boot

Kostenübernahme für Hörgeräte im Rahmen von „Teilhabe am Arbeitsleben“

Michael, Monday, 11.12.2006, 12:14 (vor 6357 Tagen) @ u-boot

»
» Die Fragen:
»
» Ist der SBV verpflichtet mich bei der Antragstellung zu unterstützen>
Ja
»
» Ist es zulässig, dass der SBV in meinem Namen den Antrag stellt>
Warum sollte er das>
»
» Ist es sinnvoll den SBV den Antrag stellen zu lassen>
Nein
»
» Was sollte in dem HNO-Befund stehen und was besser nicht>
Überlass das doch dem Akustiker
»
» Wie und wie stark ist das Erfordernis der ausgewählten Geräte
Kommt auf deine Hörminderung an
»
» Was sollte in dem Anpassbericht des Akustikers stehen und was besser
» nicht>
Überlass das dem Akustiker
»
» Inwieweit ist die Bewilligung der Leistung eine Kostenfrage – d. h. muss
» herausgestellt werden, dass ein Kassenmodell nicht ausreichend ist>
Ein Kassenmodell muss nicht schlecht sein. Ich trage selbst welche

» Was sollte in der Arbeitsplatz/-situationsbeschreibung des Arbeitgebers
» stehen und was besser nicht>
Die Wahrheit
»
»
» b)Zusatzausstattung (z.B. Blue Tooth um mittels Zusatzgerät
» (Richtmikrophon) besser Konferenzen oder Gerichtsverhandlungen zu
» verfolgen – entsprechende Darstellung des Hörgerätakustikers
» vorausgesetzt)
Wenn das Integrationsamt das auch so sieht
»
» c)Unterhaltskosten (Batterien (ca. alle 1 ½ - 3 Wochen neu), Schläuche die
» HdO-Geräte (ca. alle 3-4 Monate neu, HdO= Hinter-dem-Ohr), Otoplastiken
» (ca. alle 1 – 1 ½ Jahre neu, das ist das, was direkt ins Ohr gesteckt
» wird)
»Wäre wohl zuviel verlangt, oder>
»
»
»
» Die Ergebnisse der wahrzunehmenden Aufgaben entfalten verbindliche Wirkung
» für den Arbeitgeber. Akustische Missverständnisse und/oder permanentes
» Nachfragen führen zur Ergebnisverschlechterung und damit zu
» Vermögensschäden für den Arbeitgeber.
Kommt auch bei normalhörenden vor.
»
Gruß Michael

Kostenübernahme für Hörgeräte im Rahmen von „Teilhabe am Arbeitsleben“

Ede vom Bayerwald, Monday, 11.12.2006, 16:56 (vor 6357 Tagen) @ u-boot

» Die Fragen:
»
» Ist der SBV verpflichtet mich bei der Antragstellung zu unterstützen>
JA

» Ist es zulässig, dass der SBV in meinem Namen den Antrag stellt>
Meines Erachtens NEIN

» Ist es sinnvoll den SBV den Antrag stellen zu lassen>
Meines Erachtens NEIN

» Was sollte in dem HNO-Befund stehen und was besser nicht>
Alle medizinisch technischen Notwendigkeiten, auch wenn sie noch so unbedeutend erscheinen wollen.

» Wie und wie stark ist das Erfordernis der ausgewählten Geräte
Du solltest das am BESTEN geeignete Gerät wählen und mußt das dann allerdings auch entsprechend begründen. Antragsgrund ist ja TEILHABE AM ARBEITSLEBEN, also ist DEIN Arbeitsalltag maßgebend und DEINE Arbeitsansprüche!Du brauchst nicht die Mittel des Kostenträgers verteilen, da achtet der schon von sich aus drauf!

» Was sollte in dem Anpassbericht des Akustikers stehen und was besser
» nicht>
Abstellen auf die Ansprüche an deine Teilhabe am Arbeitsleben, deine vom Arbeitsauftrag vorgegebenen Qualitätsansprüche!

» Inwieweit ist die Bewilligung der Leistung eine Kostenfrage – d. h. muss
» herausgestellt werden, dass ein Kassenmodell nicht ausreichend ist>
Auf Kassenmodell würde ich garnicht eingehen, sondern ausschließlich auf die Qualitätsnotwendigkeiten! Und nicht auf das Minimum abstellen, sondern du bist der Beste an deinem Platz, also stell auch die besten Ansprüche an dein Arbeitssequipment. Streichen lass IMMER nur die Anderen, das ist deren Job!!!

» - Wenn ja, welche Anforderungen sind an diese Darlegung erfahrungsgemäß zu
» stellen> Formulierungsvorschläge>
Schlagwort ist immer "Behinderungsbedingt"!"zur Teilhabe am Arbeitsleben, entsprechend der Arbeitsaufgabe zwingend notwendig" und ähnliche Formulierungen, die sich auf die Behinderung und die adäquate Teilhabe am Arbeitsleben beziehen (behinderungsbedingt darfst du nicht schlechter gestellt sein als ohne Behinderung! AGG)

» - Wenn nein, gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, Kommentare, Urteile>
»
» Was sollte in der Arbeitsplatz/-situationsbeschreibung des Arbeitgebers
» stehen und was besser nicht>
Alles reinschreiben, was deinen Ansprüchen und denen deines AG an deine Aufgabenerfüllung entspricht und nützlich ist! Nur Tatsachen, niemals deine Meinungen und Vermutungen!

» Wer hat Erfahrungswerte (positiv wie negativ) im Zusammenhang mit
» Antragstellungen in ähnlichen wie der auf mich zutreffenden Situation>
Es ist immer Standhaftigkeit gefragt! Kompromisse zu Lasten deiner Gesundheit und deiner Leistungsfähigkeit sollten NIEMALS von dir selber gemacht werden.

» Sind hierzu evtl. Gerichtsurteile bekannt und können diese zugänglich
» gemacht werden>
Da ist mir letzthin was untergekommen, genau zu Hörgeräten (Ging um sehr hohe Qualität und Kosten, die letztlich wohl durch Gericht genehmigt wurden). Kann aber nicht mehr sagen wo. War im Internet!

» Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, Kommentare>

» Was ist grundsätzlich übernahmefähig>
» a)Eigenanteil der Anschaffungskosten
Was ist zur Teilhabe notwwendig>>

» b)Zusatzausstattung (z.B. Blue Tooth um mittels Zusatzgerät
» (Richtmikrophon) besser Konferenzen oder Gerichtsverhandlungen zu
» verfolgen – entsprechende Darstellung des Hörgerätakustikers
» vorausgesetzt)
Was ist notwenig um deinen Bedarf zu decken>!

» c)Unterhaltskosten (Batterien (ca. alle 1 ½ - 3 Wochen neu), Schläuche die
» HdO-Geräte (ca. alle 3-4 Monate neu, HdO= Hinter-dem-Ohr), Otoplastiken
» (ca. alle 1 – 1 ½ Jahre neu, das ist das, was direkt ins Ohr gesteckt
» wird)
Es gibt mindestenss ein Urteil, das die Kasse dazu verdonnert hat, die üblichen Betriebskosten zu übernehmen, incl. Batterien, da ohne Batterie das Hörgerät nicht funktionieren kann sondern ausser Funtion ist, als kaputt!!
Such im Internet.

Viel Erfolg!

Kostenübernahme für Hörgeräte im Rahmen von „Teilhabe am Arbeitsleben“

traute, Monday, 11.12.2006, 20:30 (vor 6357 Tagen) @ u-boot

hi,
nur ganz kurz dazu. bei den meisten fragen stimme ich mit den vorgängern überein. allerdings war ich meinen klienten bei der antragstellung/formulierung erfolgreich behilflich.
gruß, traute

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