Ausgelagerte Personalabteilung und § 95 SGB IX (Allgemeines)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Wednesday, 13.12.2006, 13:36 (vor 6355 Tagen)

Hallo zusammen!
Unser Arbeitgeber beginnt mit einem Outsourcing-Prozeß der Personalabteilung (HR). Dies soll im Endeffekt so aussehen, dass beispielsweise Bewerbungen überregional in Prag bearbeitet, selektiert und letztlich zugeordnet werden. Meine Aufgabe als Schwerbehindertenvertretung besteht jetzt darin, möglichst früh im Vorfeld auszuschließen, dass mittels dieser Überregionalen Verwaltung die Informationspflicht vernachlässigt wird. Diesbezüglich stehen für mich natürlich entsprechende Gespräche an.

Meine Frage an Euch: Bestehen bei Euch schon Erfahrungen mit externen Dienstleistern im Zusammenhang mit der Abwicklung von Personalangelegenheiten> Was kann man rechtzeitig tun, um das SGB IX nicht auszuhebeln, weil man davon in entferntgelegenen Service-Zentern nichts weiß>

Gruß und Dank von Matthias

Ausgelagerte Personalabteilung und § 95 SGB IX

Ede vom Bayerwald, Thursday, 14.12.2006, 08:08 (vor 6354 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

Also mein erster Gedanke ist da das BR/PR Werkzeug einer Dienstvereinbarung, sowie das Werkzeug einer Integrationsvereinbarung als das der SBV.
Bei der Integrationsvereinbarung sind dann ja mehrere Träger beteiligt, auch das Integrationsamt, eventuell Gewerkschaften (auch wenn's nur über die Ecke eines BR/PR-Mitgliedes sein sollte) und da wird das Vorgehen auf breiterer Ebene bekannt und die rechtlichen Bedenken und Notwendigkeiten und Zwänge schneller deutlich. Und vorallem dem AG von Außen / behördlicherseits verklikkert.
Da geht er eventuell leichter darauf ein, als wenn da nur ein kleiner SBV was will.

RSS-Feed dieser Diskussion