Teilnahme an PR-Sitzung im urlaub (Allgemeines)

Alexander @, Wednesday, 13.12.2006, 22:43 (vor 6355 Tagen)

Darf ich an der Sitzung des Personalrates teilnehmen, obwohl ich Urlaub habe bei der Dienststelle. Der Personalratsvorsitzende, der auch mein vorgesetzter ist meint nein, nicht wenn man urlaub hat, darf ich nicht teilnehmen.

Teilnahme an PR-Sitzung im urlaub

Michael, Thursday, 14.12.2006, 06:23 (vor 6355 Tagen) @ Alexander

Guten Morgen Alexander,

in der Zeit, in der ich keine Stellvertretung hatte, habe ich das auch gemacht. Ohne Probleme und als Arbeitszeit bezahlt. Seit ich allerdings wieder eine Vertretung habe, gebe ich der damit die Möglichkeit auch mal die BR Sitzungen zu besuchen. Damit erwirbt sich die Stellvertretung auch Rechte nach dem SGB IX, die sie dann hat, wenn sie als Vertretung herangezogen wird.

Gruß Michael

Teilnahme an PR-Sitzung im urlaub

Ede vom Bayerwald, Thursday, 14.12.2006, 07:56 (vor 6354 Tagen) @ Alexander

Hallo
Soweit ich weiß, darf weder PR / BR noch SBV an Sitzungen teilnehmen, wenn der Mandatsträger Urlaub hat, dann darf dies nur ein Vertreter.
Allerdings kann er teilnehmen, wenn der Urlaub unterbrochen ist, also die Zeit als normale Arbeitszeit zählt und abgerechnet wird.

Mache es allerdings auch so, dass ich meinen Stellvertretern solch offizielle Tätigkeiten als SBV zukommen lasse, um sie auch in den Schutz der diversen Regelungen kommen zu lassen. Setzt allerdings voraus, dass ich meine Vertreter entsprechend unterrichte, informiere und ihnen entsprechend vertrauen kann.

Teilnahme an PR-Sitzung im urlaub

alexander @, Thursday, 14.12.2006, 08:01 (vor 6354 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Meine Vertreterin ist ebenfalls nicht anwesend, da sie einen privaten Termin hat.

Teilnahme an PR-Sitzung im urlaub

Ede vom Bayerwald, Thursday, 14.12.2006, 08:04 (vor 6354 Tagen) @ alexander

Alsoi versuchen an diesem Sitzungstag den Urlaub offiziell zu unterbrechen. Gibt es keine Aufgabe, die deine kurzfristige ANwesenheit am Arbeitsplatz erfordert>

Teilnahme an PR-Sitzung im urlaub

hackenberger, Thursday, 14.12.2006, 09:10 (vor 6354 Tagen) @ Alexander

Hallo Alexander,

dieses Thema/Frage hatte ich gerade auch letzte Woche wieder auf einem Seminar beim BAG in Erfurt angesprochen.

Die ganz klare Antwort lautet: NEIN
Urlaub und Krankheit sind ganz klare Gründe der Verhinderung. Eine Teilnahme trotz dieser Verhinderunggründe würde die Beschlüsse angreifbar machen, wegen falscher Ladeung/Teilnahme.

Es gibt hierzu auch ein BAG-Urteil aus dem ganz klar die Verhinderung in diesen Fällen hervor geht.

Ausnahme nur, wenn das BR-Mitglied ausdrücklich z.B. bei AU seine Nichtverhinderung erklärt.

Teilnahme an PR-Sitzung im urlaub

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 16.12.2006, 18:47 (vor 6352 Tagen) @ Alexander

Hallo Kolleginnen,
der allseits geschätzte Herr Däubler meint in seiner Kommentierung (BertrVG §25 Rn 17) hierzu:
Will jedoch das verhinderte BR-Mitglied an der Sitzung teilnehmen, hat es das Recht hierzu (a. A. offenbar Richardi/Thüsing, Rn. 15). Ein BR-Mitglied kann beispielsweise für die Teilnahme an einer BR-Sitzung seinen Urlaub unterbrechen (LAG Hamm 21. 1. 87 – 3 Sa 1520/86;
Wenn es ein vergleichbares Urteil für den Bereich der Personalräte gibt dann müssten die Experten mal in ihren diversen Kommentierungen "wühlen". ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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