Verpflichtung zur Übernahme des Wahlehrenamtes auch für Schwerbehinderte (Allgemeines)

Marie, NRW, Friday, 15.12.2006, 10:49 (vor 6353 Tagen)

Hallo,
Wahlberechtigte sind zur Übernahme des Wahlehrenamtes (z.B. Landratswahlen etc.) verpflichtet. Gilt dies auch für Schwerbehinderte> Wenn nein, wo findet ich den Gesetzestext hierzu. Es stehen im nächsten Jahr wieder einmal Wahlen an und ich habe schon jetzt Nachfragen.
Danke für die Auskunft und noch einen schönen Advent
Marie

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Marie

Verpflichtung zur Übernahme des Wahlehrenamtes auch für Schwerbehinderte

hackenberger, Friday, 15.12.2006, 13:13 (vor 6353 Tagen) @ Marie

Hallo Marie,

die Verpflichtung besteht zur Annahme des "Ehrenamtes" als Wahlhelfer, Wahlvorstand usw. Nicht zur Mandatsannahme. Ich kenne weder aus BetrVG noch aus der SchwbWO eine solche Verpflichtung. Ich würde aber zu mindest für Mandatsinteressierte hier ein gewisse Verpflichtung sehen.

PS: Die nächsten regelmäßigen Wahlen sind aber erst wieder 2010!

Verpflichtung zur Übernahme des Wahlehrenamtes auch für Schwerbehinderte

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 15.12.2006, 13:25 (vor 6353 Tagen) @ Marie

Hallo Marie

» Wahlberechtigte sind zur Übernahme des Wahlehrenamtes (z.B. Landratswahlen
» etc.) verpflichtet. Gilt dies auch für Schwerbehinderte>

Die Übernahme eines Wahlehrenamts können ablehnen

1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
2. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags oder eines Landtags,
3. Wahlberechtigte, die am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet haben,
4. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amts in besonderer Weise erschwert,
5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen wichtigen Grund gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben.

Bernhard: Ich denke Marie meint hier nicht die Wahl zur SBV. Es geht wohl darum ob Schwerbehinderte es ablehnen dürfen z.B. wenn sie bei der Bundestagswahl oder irgendeiner anderen Wahl von Ihrer Gemeinde berufen werden im Wahllokal Dienst zu tun.
Ich hoffe ich habe das richtig verstanden:lookaround:

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Gruß Micha

Verpflichtung zur Übernahme des Wahlehrenamtes auch für Schwerbehinderte

traute, Friday, 15.12.2006, 19:34 (vor 6353 Tagen) @ micha

» Hallo Marie
»
» » Wahlberechtigte sind zur Übernahme des Wahlehrenamtes (z.B.
» Landratswahlen
micha, ich habe das genauso verstanden wie du erläuterst.
gruß, traute

» etc.) verpflichtet. Gilt dies auch für Schwerbehinderte>
»
» Die Übernahme eines Wahlehrenamts können ablehnen
»
» 1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
» 2. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags oder
» eines Landtags,
» 3. Wahlberechtigte, die am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet haben,
» 4. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die Fürsorge für
» ihre Familie die Ausübung des Amts in besonderer Weise erschwert,
» 5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden
» beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Gebrechen oder aus einem
» sonstigen wichtigen Grund gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß
» auszuüben.

»
» Bernhard: Ich denke Marie meint hier nicht die Wahl zur SBV. Es geht wohl
» darum ob Schwerbehinderte es ablehnen dürfen z.B. wenn sie bei der
» Bundestagswahl oder irgendeiner anderen Wahl von Ihrer Gemeinde berufen
» werden im Wahllokal Dienst zu tun.
» Ich hoffe ich habe das richtig verstanden:lookaround:

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