Fahrzeit als Arbeitszeit ? (Allgemeines)

Jule @, Friday, 15.12.2006, 13:18 (vor 6353 Tagen)

Wer kann Auskunft über folgende Frage geben>

Als Schwerbehindertenvertretung mehrerer Dienststellen (im gesamten Bundesland) fallen erhebliche Reisezeiten (mehr als 1 Stunde eine einfache Fahrt) an. Der Arbeitgeber will diese Zeiten nicht KOMPLETT, sondern nur nach Tarifvertrag, als Freizeitausgleich gewähren. Anerkannt sollen nur die normalen Dienstzeiten (8 Stunden täglich) werden.

In der Kommentierung und/oder Rechtssprechung ist bislang dazu nichts gefunden worden.

Vielen Dank schon mal im voraus :-)

Jule

Fahrzeit als Arbeitszeit ?

hackenberger, Friday, 15.12.2006, 19:50 (vor 6353 Tagen) @ Jule

Hallo Juli,

falls es eine entsprechende Regelung zu dem Thema "Reisezeiten" im Betrieb ist diese auch auf BR und SchwbV anzuwenden.

Es gibt aber auch eine rechtliche Aussage:

+++ Anspruch von Betriebsratsmitglied auf Freizeitausgleich für Reisezeiten +++

In einer weiteren Entscheidung vom 10. November (Az.: 7 AZR 131/04) hat das BAG geurteilt, dass für ein Betriebsratsmitglied, welches wegen Besonderheiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung außerhalb seiner Arbeitszeit an einer für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Schulungsveranstaltung teilnimmt, nach § 37 Abs. 6 S. 1 und 2 iVm. § 37 Abs. 3 S. 1 und 2 BetrVG ein Anspruch auf entsprechenden Freizeitausgleich besteht.

Allerdings soll der Umfang des Freizeitausgleichs nach § 37 Abs. 6 S. 2 BetrVG pro Schulungstag auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers begrenzt sein. Dabei komme es auf die konkrete zeitliche Lage der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers an dem betreffenden Schulungstag an.

Quelle: http://www.aib-verlag.de/newsletter/archiv.asp>ID=47&NLType=0&NLPlace=A

Ob dieses auch so auf sonstige Reisezeiten für die Mandatsausübung übertragbar ist>>>>>

Grundsätzlich soll in der Arbeitszeit gereist werden notfalls mit Übernachtungen. Die Kosten der hier notwendigen Übernachtungen hat der AG zu tragen.

Fahrzeit als Arbeitszeit ?

Jule, Tuesday, 09.01.2007, 14:18 (vor 6328 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard Hackenberger,

ich bedanke mich für die Antwort und wünsche noch ein gesundes neues Jahr.

Es ist schon schade, dass dazu nichts weiter zu finden ist. Für mich ist das jetzt schon ein Problem, was ich mehrmals im Monat habe. Wobei ich sage muss, dass es in den vergangenen 10 Jahren bisher kein Thema war. Da wurde auch die Reisezeit als Dienstzeit angesehen. Jetzt plötzlich hat es sich geändert. Schon die Teilnahme an der BPR-Sitzung geht über die normale Dienstzeit hinaus, da die Reisezeit allein 4 Stunden beträgt. So geht es mir dann bei fast allen Terminen die nicht in meiner eigenen Dienststelle statt finden. Übernachtungen werden nicht bezahlt. Ich hatte diesbezüglich nur einmal Glück, als Einstellungsgespräche mehrere Tage hintereinander und fast 10 Stunden dauerten. Mir sind dadurch im Monat November/Dezember schon 15 Stunden verlustig gegangen.

Eine Vereinbarung gibt es dahingehend auch nicht. Es gibt nur die Alternative, entweder auf die Stunden großzügig verzichten oder keine persönlichen Gespräche vor Ort mehr führen. Letzteres wäre aber zum Nachteil der Schwerbehinderten. :-(

Viele Grüße

Jule

Fahrzeit als Arbeitszeit ?

hackenberger, Tuesday, 09.01.2007, 17:30 (vor 6328 Tagen) @ Jule

Hallo Jule,

.... oder aber gemeinsam mit der Unterstützung des BR eine rechtliche Klärung herbei zu führen, besonders was ggf. die anfallende Reise-/Übernachtungskosten betrifft. Die Einschränkung des Mandates oder deren Aufgaben sollte nicht akzeptiert werden.

Fahrzeit als Arbeitszeit ?

Ede vom Bayerwald, Friday, 12.01.2007, 10:46 (vor 6325 Tagen) @ Jule

Hallo Jule,

bin etwas spät, aber habe mich gerade an meinen knittel erinnert, da wird
§ 96 (6)SGB IX
Zum Ausgleich für ihre Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben die Vertrauenspersonen Anspruch auf entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge.

wie folgt kommentiert (hier nur die Randnotiz 30 zu §96(6) zitierend):
Die hierfür erforderliche Zeit ist dann als Freizeit in gleichem Umfang und ohne Zuschlag zu gewähren. Der Zeitausgleich umfasst auch erforderliche Aufwendungen für Wegezeiten, etwa zu einem entfernt gelegenen Betriebs- oder Dienststellenteil mit abweichender Arbeitszeit.

Also meines Erachtens ist nach diesem Paragraphen und der Kommentierung die volle aufzuwendende Zeit der SBV auch für Fahrten Arbeitszeit im Sinne der Gesetze und als solche voll zu vergüten.

Ede

Fahrzeit als Arbeitszeit ?

Jule, Friday, 19.01.2007, 09:07 (vor 6319 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

vielen Dank für die Auskunft. Leider habe ich vergeblich versucht einen Knittel hier aufzutreiben. Selbst in unser gutbestückten Uni-Bibliothek war dies nicht machbar. Daher wäre es nett, wenn ich z.B. per Mail eine eingescannte Version von § 96 (6)SGB IX insbesondere von den Randnotizen bekommen könnte. Wäre echt toll. :-)
Meine Mailadresse lautet: schwerbehindertenvertretung@olg.brandenburg.de

Vielen Dank schonmal im voraus, sollte es klappen.

Gruß Jule

Fahrzeit als Arbeitszeit ?

Christel, Saarland, Monday, 29.01.2007, 18:22 (vor 6308 Tagen) @ Jule

» Hallo Ede,
»
» vielen Dank für die Auskunft. Leider habe ich vergeblich versucht einen
» Knittel hier aufzutreiben. Selbst in unser gutbestückten Uni-Bibliothek
» war dies nicht machbar. Daher wäre es nett, wenn ich z.B. per Mail eine
» eingescannte Version von § 96 (6)SGB IX insbesondere von den Randnotizen
» bekommen könnte. Wäre echt toll. :-)
» Meine Mailadresse lautet: schwerbehindertenvertretung@olg.brandenburg.de
»
» Vielen Dank schonmal im voraus, sollte es klappen.
»
» Gruß Jule


Hallo Jule,

ich hab den Knittel auch noch nicht,aber das SGB9 erhälst du bei deinem Landesamt für Soziales und Versorgung.
www.lasv.brandenburg.de

Fahrzeit als Arbeitszeit ?

traute, Monday, 29.01.2007, 19:21 (vor 6308 Tagen) @ Jule

hallo jule,
hast du bedacht, dass sich das reisekostenrecht geändert hat> dort ist festgelegt, wie reisezeit jetzt berechnet wird.
gruß, traute


» Hallo Ede,
»
» vielen Dank für die Auskunft. Leider habe ich vergeblich versucht einen
» Knittel hier aufzutreiben. Selbst in unser gutbestückten Uni-Bibliothek
» war dies nicht machbar. Daher wäre es nett, wenn ich z.B. per Mail eine
» eingescannte Version von § 96 (6)SGB IX insbesondere von den Randnotizen
» bekommen könnte. Wäre echt toll. :-)
» Meine Mailadresse lautet: schwerbehindertenvertretung@olg.brandenburg.de
»
» Vielen Dank schonmal im voraus, sollte es klappen.
»
» Gruß Jule

Fahrzeit als Arbeitszeit ?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 30.01.2007, 19:41 (vor 6307 Tagen) @ Jule

Hallo Jule,
einen Knittel "treibt" man nicht einfach so auf. Dieses (oder ein ähnliches Werk) gehört zur Grundaustattung einer SchwbV.
Die Aufforderung was einzuscannen und dir zuzumailen ist die Aufforderung gegen das Urheberrecht zu verstoßen. :-(

Wenn dein AG nur nach TV bezahlen will, dann sprich ihn mal auf die in der BRD gültigen Rechtsnormen an.

Auszug aus Grundlagenseminar für SchwbV´n:
Aufgrund des Rangprinzips gilt das SGB IX und nicht der TV.
Und was im SGB IX steht hat dir ja Ede schon geschrieben.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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