Parkplatz (Allgemeines)

Jürgen @, Saturday, 16.12.2006, 18:04 (vor 6352 Tagen)

Ein schwerbehinderter Mitarbeiter mit GDB 100 und Zusatzmerkmalen AG benötigt in der Nähe des Eingangbereiches einen Parkplatz.
Ein Manager verzichtet auf diesen und stellt den Schwerbehinderten diesen zur Verfügung (lobenswert).
Der Parkplatz muss von der Geschäftsleitung kostenpflichtig angemietet werden.
Der Parkplatz befindet sich nicht auf einer öffentlichen Straße und gehört zum Grundstück des Vermieters.
Die Geschäftleitung teilt sich mit dem Schwerbehinderten die Miete, jeweils zu 50%.
Der schwerbehinderte Mitarbeiter muss demnach jeden Monat 10,00 Euro für diesen Parkplatz zahlen.
Ist dieses zulässig, oder muss der Arbeitgeber diesen Parkplatz unentgeldlich zur Verfügung stellen>

Parkplatz

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 16.12.2006, 18:07 (vor 6352 Tagen) @ Jürgen

Hallo Jürgen,

Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr verlangen (SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4).
Hierzu können z. B. ausreichende Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen, barrierefreie Zugänge zu den Betriebsanlagen und entsprechende sanitäre Einrichtungen gehören.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Parkplatz

David ⌂, NRW, Saturday, 16.12.2006, 19:40 (vor 6351 Tagen) @ Jürgen

Hallo Jürgen,

über die betrieblichen Bemühungen hinaus, gibt es noch die Möglichkeit mit der örtlichen Fürsorgestelle, dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, gemeinsam eine Betriebsstättenbegehung bzw. eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Danach setzt man sich zur einvernehmlichen Lösungsfindung zusammen. ;-)


Gruß

David
VPschwbM

Parkplatz

hackenberger, Sunday, 17.12.2006, 09:40 (vor 6351 Tagen) @ Jürgen

Hallo Jürgen,

hat der AG schon einmal wegen der Kosten für die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatz beim zuständigen einen Antrag auf Mittel der begleitenden Hilfeaus der SchwbAV gestellt>

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