Renteneintrittsalter bei Schwerbehinderten (Allgemeines)

Dirk Peters, Thursday, 21.12.2006, 09:41 (vor 6352 Tagen)

Hallo zusammen!

Da ich erst seit gut 4 Wochen gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten bin und mich noch nicht so gut auskenne, bitte ich euch um Hilfe.

An mich wurde folgende Frage/Sachverhalt gestellt:

Eine Mitarbeiterin (Jahrgang 1954) hat seit 1993 einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 v.H..
Nach der bisherigen Regelung war es ja so, dass Schwerbehinderte vorzeitig (ohne Abschläge) mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen konnten.
Hat sich da auch etwas geändert bzw. ist eine Änderung geplant> Oder unter welchen Voraussetzungen kann die Kollegin - ohne Abschläge - vorzeitig ihre wohlverdiente Rente beziehen>

Für eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich!

Viele Grüße

Dirk Peters

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