2ter Schwerbehindertenvertreter (Seminare / Fortbildung)

Astrid Sareyko @, 34454 Bad Arolsen, Tuesday, 02.01.2007, 12:36 (vor 6341 Tagen)

Hallo, ich bin bei den vereinfachten Wahlverfahren zum 2ten Schwerbehindertenvertreter gewählt worden. Da ich überhaupt noch keine Ahnung vom Schwerbehindertengesetz habe, würde ich gerne an Fortbildungen zu dem Thema teilnehmen. Habe ich auch als 2ter Vertreter einen gesetzlichen Anspruch> Bin auch noch BR Vollmitglied. Vielen Dank

2ter Schwerbehindertenvertreter

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 02.01.2007, 14:12 (vor 6341 Tagen) @ Astrid Sareyko

Hallo Astrid,
Gratulation zum neuen Mandat. :flower:

Zu deiner Frage:
Als 2. Stelli hast du nach dem SGB IX (leider) kein Recht auf Schulungsteilnahme :-(
Als BR sieht es besser aus. Siehe hier! :-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

2ter Schwerbehindertenvertreter

hackenberger, Wednesday, 03.01.2007, 15:21 (vor 6340 Tagen) @ Astrid Sareyko

Hallo Astrid,

hier wäre ggf. ein vertrauensvolles Gespräch mit dem AG angebracht um zu versuchen ggf. eine Kurzschulung bei IA zu erhalten.

Eine weitere Chance wäre, wenn es gelingen würde mehrfach eine notwendige Verhinderungsvertretung zu erziehlen, dann könnte man die Notwenigkeit einer Schulung begründen.

2ter Schwerbehindertenvertreter

Claudia Jacobs @, Erfurt, Monday, 08.01.2007, 16:34 (vor 6335 Tagen) @ Astrid Sareyko

Hallo Astrid,

ob Du als 2. Stellv. Anspruch auf Schulungen hast, hängt sicher auch von Eurer Struktur im Unternehmen ab.

In meiner ersten Amtszeit in der SBV war ich anfangs auch "nur" 2. Stellv. (der Gesamt-SBV), allerdings in einer Firma mit mehreren Lokationen im gesamten Bundesgebiet. Die schwerbehinderten Mitarbeiter waren so verteilt, dass es in (fast) jeder Lokation 1 oder 2 gab (und gibt), außer in "meiner" Lokation, da waren es 19. Aufgrund dieser Verteilung haben wir keine örtlichen SBV, sondern nur die Gesamt-SBV, die sich um die schwerbehinderten Mitarbeiter aller Lokationen kümmert. Da ich als 2. Stellv. die meisten Mitarbeiter direkt vor Ort betreue, war es gar kein Thema, dass ich genauso an den Schulungen teilnahm. Nach relativ kurzer Amtszeit schied der 1. Stellv. altersbedingt aus, so dass ich dann 1. Stellv. war (und auch jetzt in der neuen Amtszeit wieder bin). Wir haben damals mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass wir aufgrund unserer Arbeit in unterschiedlichen Lokationen (Berlin, Erfurt) nicht immer gewährleisten können, gegenseitig erreichbar zu sein und deshalb unbedingt beide den gleichen Kenntnisstand brauchen. Somit konnte und kann ich genauso wie die eigentliche Vertrauensperson in Anspruch nehmen. Da gabs auch nie Probleme mit dem Arbeitgeber. Inzwischen gestaltet es sich sogar zum Vorteil, weil die I-Ämter der unterschiedlichen Bundesländer auch kostenlose (Tages)Seminare zu unterschiedlichen Themen anbieten. Da geht dann jeweils einer von uns hin und informiert den Anderen entsprechend.

Vielleicht ginge das in Deinem Fall auch.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Herzliche Grüße,
Claudia

2ter Schwerbehindertenvertreter

hackenberger, Tuesday, 06.02.2007, 13:35 (vor 6306 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Claudia,

hier war es dann aber auch nur möglich, aufgrund eines Entgegenkommens des AG. Einen Rechtsanspruch gab es hier nicht. Es ist sogar fraglich, ob die Aufteilung/Wahrnehmung der Aufgaben so mit dem SGB IX und der Rechtsprechung des BAG so vertretbar war. Schaue einmal hierzu zum Beispiel dir das BAG-Urteil vom 7. April 2004 7 ABR 35/03 an. ;-)

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