Teilzeitarbeit und Selbständigkeit erlaubt? (Umgang mit Arbeitgeber)

tom1970 @, Tuesday, 02.01.2007, 16:20 (vor 6340 Tagen)

hallo zusammen.
allen ein gutes neues jahr!!!
mich würde folgendes interessieren.
bin schwerbehindert (60%), fa. weiß bescheid, und arbeite vollzeit im büro.
kann ich folgendes machen>
von vollzeit auf teilzeit!
und zusätzlich selbständig machen.
warum das ganze>>>
wenn ich weiterhin vollzeit arbeite, kann ich meine abendlichen Therapie nicht
mehr wahrnehmen.
die selbständigkeit soll praktisch nebenbei laufen (im gastrobereich).
so würde ich einen fuss im berufsleben lassen, und mit dem anderen ein evtl.
zweites standbein aufbauen. ausserdem könnte ich so meine therapien super planen.

steht mir das recht zu>>>

danke
tom

Teilzeitarbeit und Selbständigkeit erlaubt?

hackenberger, Wednesday, 03.01.2007, 15:18 (vor 6339 Tagen) @ tom1970

Hallo Tom1970,

die Schwerbehinderung hat hier keinerlei Ein-/Auswirkungen bzw. Besonderheiten. Hier sind nur reine arbeits-/arbeitsvertragrechtliche Punkte angesprochen. Dein Anliegen musst Du also mit Deinem AG absprechen/-klären.

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