drohungen des AG (Wahlen)

traute, Friday, 05.01.2007, 07:39 (vor 6338 Tagen)

hallo,
wie ihr wisst, wiederhole ich die wahl. Über die gesamte Situatuion hatte ich ja schon berichtet.(förmlich, briefwahl)die im okt. stattgefundene wahl wurde weder für nichtig erklärt noch wurde ein anfechtungsgrund festgestellt. vielmehr ist in einem einvernehmlichen beschluß eine neuwahl beschlossen. diese woche habe ich die kandidatenliste ausgehängt (ich kandidiere nicht mehr (da ab feb. passive ATZ). mit dem wahlausschreiben habe ich als erklärung für die wähler den gerichtlichen beschluß mit ausgehängt. auf dem stehen die namen der anfechter, die nun auch kandidieren. die dienststelle hat "befohlen", diesen beschluß sofort abzuhängen, sonst werde sie diesmal anfechten. die "neuen" kandidaten drohen ebenfalls, da sie befürchten, nicht gewählt zu werden aufgrund des aushanges.

ich bin jedoch der meinung, die wähler (270) haben einen auskunftsanspruch, warum neuwahlen. die gerichtsverhandlung war öffentlich, somit sind keine daten zu schützen. unabhängig von dem aushang habe ich jedem wähler persönlich den beschluß per post geschickt. (gleich nach der verhandlung wurden von diesen kandidaten unwahrheiten gestreut, warum neu gewählt wird).

im okt. wurde ich wieder gewählt. diese wahl gilt bis zum wahltag (22.01.) meiner stellvertreterin wird untersagt, mich in abwesenheit zu vertreten. (befinde mich jetzt im urlaub,drohung von abmahnung).

da sie vorsitzende des letzten wahlvorstandes war, will der AG NUN von ihr detaillierte nachweise über zeit und inhalt ihrer tätigkeit als wahlvorstand. erschwerniszuschläge für diese zeit will AG nicht zahlen....

es ist ein fass ohne boden geworden. habt ihr einen rat>

gruß, traute

Drohungen des AG

Wolfgang E., Saturday, 06.01.2007, 18:09 (vor 6336 Tagen) @ traute

» Die Dienststelle hat "befohlen", diesen Beschluß sofort abzuhängen, sonst werde sie diesmal anfechten.

Es ist absolut sachgerecht und legitim, die Entscheidung des Arbeitsgerichts in der Dienststelle durch Aushang am "Schwarzen Brett" öffentlich bekanntzumachen schon wegen des objektiven Informationsbedarfs der Wahlberechtigten. Dies dient der „ungefilterten“, da wörtlichen Information aller Wahlberechtigten mit aktiven und passiven Wahlrecht über den Grund der erneuten Wahl außerhalb des gesetzlichen Regelwahlzeitraums.

Ein solcher Ausgang ist ja die rechtliche Begründung dafür, dass eine Berechtigung bzw. Verpflichtung besteht, eine weitere Wahl durchzuführen. Eine Wahlanfechtung aus diesem Grund dürfte sehr wenig erfolgversprechend zu sein.

» Meiner Stellv. wird untersagt, mich in Abwesenheit zu vertreten. Befinde mich im Urlaub, Drohung von Abmahnung.

Eine Behinderung bzw. "Untersagung" der gesetzlichen vorgeschriebenen Abwesenheitsvertretung durch das stv. Mitglied der Schwerbehindertenvertretung ist verboten nach § 96 Abs. 2 SGB IX. Was die Arbeitsgerichte von einem solchen Gebahren halten bzw. in welcher Höhe Ordnungsgelder für jeden Fall der Nichtheranziehung verhängt werden, ist nachzulesen beim Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 25.10.2002, 93 BV 18270/02.

Aus welchem konkreten Grund droht denn der Arbeitgeber der Stellvertretung und nach welcher Rechtsgrundlage>

Drohungen des AG

traute, Saturday, 06.01.2007, 22:43 (vor 6336 Tagen) @ Wolfgang E.

» Aus welchem konkreten Grund droht denn der Arbeitgeber der Stellvertretung
» und nach welcher Rechtsgrundlage>

hi wolfgang,
da ich bis zum wahltag noch resturlaub abzugelten habe , teilte ich dem AG mit, dass meine stellvertreterin das amt während meiner abwesenheit wahrnimmt. mein AB war voll, die leute haben fragen, warum neuwahl etc.

sie wurde vom AG in einen persönlichen gespräch mündlich aufgefordert, unverzüglich an ihren arbeitsplatz zurück zu gehen, was sie dann auch aus angst vor angedrohter abmahnung tat. die aushänge hat der AG "abnehmen lassen", indem er die einzelnen dezernate anrief und folge geleistet wurde.

ebenfalls hat der gegnerische anwalt der wahl im okt. dazu aufgefordert, mit der begründung, die nun aufgestellten kandidaten (wahlanfechter) befürchten deswegen stimmverlust.

mir fällt nichts mehr dazu ein... denn DAS sind wahlstörungen. WO kann ich die anzeigen>

gruß, traute

Darf AG eigenmächtig Aushänge der SBV bzw. des Wahlvorstands entfernen?

Wolfgang E., Sunday, 07.01.2007, 17:39 (vor 6335 Tagen) @ traute

» Die Aushänge hat der AG "abnehmen lassen", indem er die Dezernate anrief und Folge geleistet wurde.

Dem Arbeitgeber geht es wohl letztlich darum, zu vereiteln, dass alle Wahlberechtigten umfassend, schnell und rechtzeitig vor der Wiederholungswahl über das Gerichtsverfahren wortgetreu und damit objektiv informiert werden, also darum, die gerichtlichen Feststellungen den Wählern vorzuenthalten, um so das Wahlverhalten zu beeinflussen.

Eine vorherige Genehmigung bzw. Zustimmung des Arbeitgebers für Aushänge sieht das Gesetz nicht vor. Eine "Zensur" durch den Arbeitgeber ist nach der Rechtsprechung nicht erlaubt. Danach entscheidet der Betriebsrat allein, was er ins Intranet stellt. Der Arbeitgeber darf Beiträge des Betriebsrats nicht eigenmächtig entfernen (vgl. dazu etwa BAG, Beschluss vom 03.09.2003, 7 ABR 12/03, bezüglich BR-Veröffentlichungen im betrieblichen Intranet). Diese Rechtsprechung gilt regelmäßig auch entsprechend für die SBV, weil Vertrauenspersonen gemäß § 96 Abs. 3 SGB IX die gleiche persönliche Rechtsstellung besitzen wie ein PR-Mitglied oder BR-Mitglied.

Das ist Behinderung der Amtstätigkeit durch den Arbeitgeber (vgl. Düwell in LPK-SGB IX, § 96 Rn. 12), wogegen ein Unterlassungsanspruch besteht (Knittel, SGB IX, § 96 Rn. 19).

Darf AG eigenmächtig Aushänge der SBV bzw. des Wahlvorstands entfernen?

traute, Sunday, 07.01.2007, 23:27 (vor 6335 Tagen) @ Wolfgang E.

» » Die Aushänge hat der AG "abnehmen lassen", indem er die Dezernate anrief
» und Folge geleistet wurde.


vielleicht erkläre ich euch noch zusätzlich, dass der personal dezernent mitte diesen jahres gewechselt hat. mit dem vorgänger gab es eine kooperative zusammenarbeit. im hintergrund läuft auch der verkauf eines der größten uniklinikums im lande...

es ist beschämend, wie mit mitarbeitern nun umgegangen wird:-(

danke für eure antwort, traute

drohungen des AG

David ⌂, NRW, Sunday, 07.01.2007, 12:55 (vor 6336 Tagen) @ traute

Hallo Traute,


es ist traurig und für die Initiatoren zugleich ein Armutszeugnis, wie mit einer amtierenden Schwerbehindertenvertretung (und somit auch mit der Willensbildung schwer behinderter Menschen in einem Votum zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung) umgegangen wird.
Auch bin ich mir sicher, dass ein Großteil der User dieses Forums über die von Dir geschilderten Ereignisse empört ist.

Sicherlich würde ich in Deiner Sache von mir behaupten, wie ich mit all dem umgehen würde....aber ich befinde mich nicht in Deiner Situation und hätte dementsprechend gut reden. Kurzum, ich kann nicht objektiv genug mit Deiner Situation umgehen.

Nach langen Überlegungen halte ich aber die plausibelste Lösung, auf Dringlichkeit, eine Schwerbehindertenversammlung einzuberufen (und den Arbeitgeber sowie das zuständige Integrationsamt im Vorfeld darauf hinzuweisen und natürlich auch einzuladen....)

Die Thematik ist klar, eine Vorbereitung - vor allem rechtlich gesehen - hierzu ist von allerhöchster Wichtigkeit.

Aber ich kann Dir nicht wirklich sagen ob dies ein guter Tipp von mir ist.....

Ich möchte dies einmal an alle weiteren User zur Diskussíon stellen!!

Gruß
David
VPschwbM

drohungen des AG

Dana, Monday, 08.01.2007, 10:27 (vor 6335 Tagen) @ David

Ich kann nich fassen, mit welchen Mitteln manche Arbeitgeber arbeiten. Aber ich würde David beipflichten, eine Versammlung durchzuführen.

Lade alle sb MA ein und bereite Dich gut vor. Erkläre - wertungslos wenn möglich - warum eine neue Wahl stattfindet. Allerdings würde ich den Aushang - der wieder abgehängt wurde - mit in die Versammlung nehmen und daraus zitieren.

Traute, Du hast nichts zu verlieren, aber "deine" Kollegen, wenn sie die falschen wählen. Sorry, wegen "falschen", ich kenne die leute ja nicht persönlich. aber wer eine wahl anfechtet, die ordnungsgemäß gelaufen ist, nur weil "man" nicht gewählt wurde, dass ist link. die ehemaligen Kandidaten, die die wahl angefechtet haben, sind - nachdem was ich hier von dir gelesen habe - vom arbeitgeber gepuscht...........wie sollen die die mitarbeiter gut vertreten.

So würde ich es - natürlich vielleicht ein bissel diplomatischer und weniger bauchfühlig - rüberbringen.

Viel erfolg,
Liebe Grüße, Dana

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