Schwerbehindertenvertretung in kleinen Dienststellen (Allgemeines)

Schmitt, Monday, 08.01.2007, 11:16 (vor 6334 Tagen)

Nach meinem Kenntnisstand ist eine Schwerbehindertenvertretung erst ab 5 schwerbehinderten Mitarbeitern zu wählen. Gibt es da eine Regelung, dass für kleinere Dienststellen unter 5 schwerbehinderten Mitarbeitern, die Schwerbehindertenvertretung der übergeordneten Dienststelle deren Aufgaben übernimmt. Wäre eigentlich logisch, aber steht das irgendwo>

Schwerbehindertenvertretung in kleinen Dienststellen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 08.01.2007, 11:24 (vor 6334 Tagen) @ Schmitt

» .... aber steht das irgendwo>
Ja!

§97 Abs.6 SGB IX:
(6) Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen nicht geregelt werden können, sowie die Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist; dies umfasst auch Verhandlungen und den Abschluss entsprechender Integrationsvereinbarungen.
Satz 1 gilt entsprechend für die Konzern-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung sowie für die Schwerbehindertenvertretung der obersten Dienstbehörde, wenn bei einer mehrstufigen Verwaltung Stufenvertretungen nicht gewählt sind.
Die nach Satz 2 zuständige Schwerbehindertenvertretung ist auch in persönlichen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, über die eine übergeordnete Dienststelle entscheidet, zuständig; sie gibt der Schwerbehindertenvertretung der Dienststelle, die den schwerbehinderten Menschen beschäftigt, Gelegenheit zur Äußerung.
Satz 3 gilt nicht in den Fällen, in denen der Personalrat der Beschäftigungsbehörde zu beteiligen ist.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Schwerbehindertenvertretung in kleinen Dienststellen

Schmitt, Monday, 15.01.2007, 10:41 (vor 6327 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke! Eine Nachfrage hätte ich aber noch: Wie ist das in kleinen Gemeindeverwaltungen geregelt in denen keine Schwerbehindertenvertretung gewählt wurde> Ich habe mal gelernt, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern oberste Dienstbehörde der Gemeinden ist. Wäre dann auch die Schwerbehindertenvertretung dieses Ministeriums zuständig>

Schwerbehindertenvertretung in kleinen Dienststellen

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 17.01.2007, 08:59 (vor 6325 Tagen) @ Schmitt

Hallo,

es besteht die Möglichkeit sich zur Wahl einer SBV mit anderen Dienststellen zusammenzuschließen und dann eine SBV zu wählen.
Muss allerdings soweit ich weiß vom AG beim IA beantragt werden und die müssen dem zustimmen. Ob der AG da mitspielt ist eine andere Frage.

Dass die HSBV oder BezSBV für Gemeinden ohne SBV zuständig ist bezweifle ich aus meiner Kenntnis stark. Wenn es so etwa überhaupt geben könnte, wäre ja das LRA Aufsichtsbehörde der Gemeinden und nicht das BSTMI. Aber dienstliche Aufsicht und Personalvertretung sind nicht zusammenhängende Rechte!

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