Fürsorgeerlass in Kommunen (Allgemeines)

Schmitt, Monday, 08.01.2007, 11:25 (vor 6335 Tagen)

Für fast alle Geschäftsbereiche des Bundes und der Länder gibt es einen sogenannten Fürsorgeerlaß mit weitergehenden Anpassungen für Schwerbehinderte. In der Schlussbestimmung wird für Kommunen empfohlen, diesen Fürsorgeerlaß ebenfalls anzuwenden. Welche Rechtsfolge hat diese Empfehlung> Kann eine Kommune diese Empfehlung zur Übernahme einfach ignorieren> Oder muß wenigstens das zuständige Gremium darüber informiert werden und darüber abstimmen>

Fürsorgeerlass oder Fürsorgerichtlinien in Kommunen

Wolfgang E., Monday, 08.01.2007, 18:54 (vor 6334 Tagen) @ Schmitt

» In der Schlussbestimmung wird für Kommunen empfohlen, diesen Fürsorgeerlaß ebenfalls anzuwenden. Welche Rechtsfolge hat diese Empfehlung> Kann eine Kommune diese Empfehlung zur Übernahme einfach ignorieren> Oder muß wenigstens das zuständige Gremium darüber informiert werden und darüber abstimmen>

Solche „Empfehlungen“ haben, wie das Wort schon sagt, für sich genommen unverbindlichen Charakter für die Kommunen. Wird allerdings eine Vereinbarung getroffen etwa nach § 83 SGB IX, die auf den Fürsorgeerlass oder die Fürsorgerichtlinien verweist, dann gelten diese Bestimmungen auch für die jeweilige Kommune.

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