Fürsorgeerlass in Kommunen (Allgemeines)
Für fast alle Geschäftsbereiche des Bundes und der Länder gibt es einen sogenannten Fürsorgeerlaß mit weitergehenden Anpassungen für Schwerbehinderte. In der Schlussbestimmung wird für Kommunen empfohlen, diesen Fürsorgeerlaß ebenfalls anzuwenden. Welche Rechtsfolge hat diese Empfehlung> Kann eine Kommune diese Empfehlung zur Übernahme einfach ignorieren> Oder muß wenigstens das zuständige Gremium darüber informiert werden und darüber abstimmen>