Schwerbehindertenversammlung - ein Muss??? (Allgemeines)

Claudia Jacobs @, Erfurt, Tuesday, 09.01.2007, 10:51 (vor 6334 Tagen)

Hallo zusammen,

zum Thema "Schwerbehindertenversammlung" habe ich mir bereits die zahlreichen interessanten Beiträge hier im Forum durchgelesen. Zu meiner Frage habe ich nichts gefunden und diese bewußt etwas provokativ gestellt.
Ich bin stellv. Vertrauensfrau in der 2. Amtsperiode eines großen IT-Unternehmens. Gemeinsam mit meiner Berliner Kollegin betreuen wir seit nunmehr fast 5 Jahren ca. 40 schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter als Gesamt-SBV an unterschiedlichen Lokationen im gesamten Bundesgebiet.

Wir haben bisher jedes Jahr eine Schwerbehinderten-Jahresversammlung durchgeführt und zwar folgendermaßen:
- SBV und ihre Aufgaben vorgestellt (insbesondere für die immer wieder neu hinzukommenden "Klienten")
- Tätigkeitsbericht der SBV des zurückliegenden Jahres
- kurzer Bericht der Geschäftsleitung
- aus den Anfragen des zurückliegenden Jahres jeweils ein interessantes, häufig angefragtes Hauptthema aufbereitet, dazu auch Referenten eingeladen
- Abschluß mit Diskussion, Vorschlägen und Ideen zur Verbesserung der SBV-Arbeit (hierbei wurden wir insbesondere bei der Beantwortung und Weiterleitung spezifischer Fragen immer von einer Mitarbeiterin des I-Amts unterstützt).

Eigentlich haben wir bisher alle unsere Versammlungen sehr gut vorbereitet, auch immer unser "Klientel" mit einbezogen (Ideen und Vorschläge lange im Vorfeld erfragt, gesammelt und aufbereitet) und hatten auch vom Ablauf der Versammlung immer ein gutes Gefühl. Es kamen stets gewinnbringende Diskussionen für alle auf. Anregungen und Ideen zur Verbesserung unserer Arbeit wurden aufgenommen und soweit dies möglich ist umgesetzt. Trotzdem haben wir stets und ständig das Gefühl, in unserem Amt nicht genug gefordert und auch respektiert zu sein. Beispielsweise haben wir es als sehr niederschmetternd empfunden, dass trotz vorheriger Interessensbekundungen sich niemand außer uns beiden überhaupt zur Wahl gestellt hat und die Wahl auch "nur" mit 18 der möglichen knapp 40 Stimmen entschieden wurde. Es hat für uns ein bißchen den Anschein, als würden eh' alle denken: "Da haben sich Zwei gefunden, die machen das schon und wir lehnen uns entspannt zurück".

Aus Kostengründen führten wir bisher die Versammlung immer in der Lokation mit den meisten schwerbehinderten Mitarbeitern durchgeführt, die zahlreich vorher zusagten und dann aber nicht erschienen. Verständlicherweise war bei den von auswärts Anreisenden dann Unmut zu spüren. Insgesamt pendelte sich die Zahl der Teilnehmer im Laufe der Jahre von ca. 40 eingeladenen Mitarbeitern auf etwa 10-12 ein. Diese 10-12 Teilnehmer folgten zwar der Versammlung mit Interesse und brachten sich auch in die Diskussionen ein. Aber wenn es darum ging und geht, außerhalb dieses einmal jährlich stattfindenden Treffens in irgendeiner Form Initiative zu zeigen, ist das Interesse gleich 0 (siehe z.B. Wahlbeteiligung).

So fragen wir uns, meiner Meinung nach, zu Recht, ob sich der hohe zeitliche und organisatorische Aufwand der Vorbereitung einer Versammlung für uns überhaupt lohnt bzw. sein muss.

Ich weiß sehr wohl, dass die Arbeit in der SBV (genau wie jedes andere Ehrenamt auch) eine Menge Eigeninitiative, Ideen, Idealismus und Optimismus, Begeisterungsfähigkeit und Motivation erfordert und dass man bei weitem nicht immer das zurückbekommt, was man selbst einbringt. Nun steht unsere Firma aber (wie viele andere auch) unter Kostendruck und die Anreise der Mitarbeiter zur Versammlung sowie deren Freistellung für den Tag überhaupt verursacht ja auch Kosten. Lohnt sich das, wenn offensichtlich seitens der Eingeladenen das Interesse doch gar nicht so groß ist> Müssen wir unter diesen Umständen überhaupt eine gemeinsame Versammlung aller Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Unternehmen durchführen> Oder könnten wir ggf. auf andere Kommunikationsformen (z.B. Beiträge in unserem internen SBV-Forum, Telefonkonferenz oder so) zurückgreifen> Das alles ersetzt sicher nicht den persönlichen Kontakt, aber ist dieser so überhaupt gewünscht>

Sorry, dass ich etwas weiter ausgeholt habe. In irgendeiner Form hat sicher jede SBV mehr oder weniger mit den von mir angesprochenen Problemen zu kämpfen. Wie geht Ihr denn damit um> Und macht Ihr Eure Versammlung trotzdem oder erst recht>

Danke fürs Lesen und Eure Ratschläge.
Ich wünsche Euch allen ein gesundes neues Jahr und besten Erfolg in der täglichen SBV-Arbeit.
Viele Grüße,
Claudia

Schwerbehindertenversammlung - ein Muss???

hackenberger, Tuesday, 09.01.2007, 17:23 (vor 6334 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Claudia,

ich gehe einmal davon aus, dass es sich bei den hier genannten Schwerbehinderten um Schwerbehinderte handelt, welche keine örtl. SchwbV haben und daher von der GSchwbV vertreten werden.

Denn das Recht eine Schwerbehindertenversammlung mit den Schwerbehinderten als Teilnehmer hat die örtl. SchwbV nicht die GSchwbV. Diese kann örtl. SchwbV zu Versammlungen einladen.

Wenn es so wie am Anfang von mir beschrieben ist, könntet ihr vielleicht überlegen im Rahmen von Besuchen der betroffenen Betriebe z.B. auch wegen der Teilnahme an BR-Sitzungen, jeweils örtl. Veranstaltungen anzusetzen oder sogar persönliche Gespräche vor Ort mit den Betroffenen. Oder aber auch jeweils dort solche Themen im Rahmen der Betriebsversammlung zu behandeln. Ihr könnte dann auch im Anschluss an die Betriebsversammlungen den Schwerbehinderten noch eine Sprechstunde anzubieten.

Besprecht doch dieses Thema einmal mit den betroffenen BRs.

PS: Schwerbehindertenversammlungen ist kein MUSS sondern ein Recht der SchwbV, dieses Recht sollte sinnvoll also Zielbringend eingesetzt werden. Reden vor "leeren" Stühlen bringt nichts.

Schwerbehindertenversammlung - ein Muss???

Claudia Jacobs @, Erfurt, Wednesday, 10.01.2007, 09:24 (vor 6333 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für Deine Antwort. Daraus schließe ich, dass wir wohl die letzten Jahre was verkehrt gemacht haben. Wir haben nur eine Gesamt-SBV in der Firma und keine örtlichen SBVen. Das hat sich einfach dadurch ergeben, weil an den einzelnen Lokationen zu wenig Schwerbehinderte sind, um eine eigene örtliche SBV zu gründen. Das würde lediglich in "meiner" Lokation (Erfurt) möglich sein, wo 19 Schwerbehinderte/Gleichgestellte an einem Ort sind. In den anderen, kleineren Lokationen sind es nur 1-2 Mitarbeiter jeweils. Deshalb haben wir als G-SBV sozusagen die Aufgaben der örtlichen SBV (die es nicht gibt) mit übernommen und auch die Jahresversammlung bisher durchgeführt haben. Probleme, die einzelne schwerbehinderte Mitarbeiter betreffen, werden meist über den örtlichen BR an uns herangetragen, teilweise auch von den Mitarbeitern selbst, weil sie uns und wir sie ja mittlerweile gut kennen. In "meiner" Lokation kommen die Mitarbeiter immer direkt zu mir und ich bin sozusagen auch Schnittstelle zum örtlichen BR, weil ich dort selbst Mitglied bin.

Ehrlich gesagt bin ich nun etwas verwirrt, ob wir das so richtig machen, aber so läuft es mittlerweile seit 5 Jahren (mit Wissen und Einverständnis des Arbeitgebers, der Betroffenen selbst und aller involvierten Ämter). Bisher fanden das so alle ok, sicher auch aufgrund der internen Strukturen in unserer Firma (100%-ige Tochter der IBM). Auch in SBV-Schulungen, die wir regelmäßig besuchen, haben wir nichts Gegenteiliges gehört.

Was meinst Du>
Herzliche Grüße aus Erfurt,
Claudia

Schwerbehindertenversammlung - ein Muss???

hackenberger, Wednesday, 10.01.2007, 10:08 (vor 6333 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Claudia,

auf grund dieses Beitrages habe ich gewisse Verständnisprobleme über die Wahl der SchwbV bei euch.

§ 94 SGB IX: Eine SchwbV kann in Betrieben gewählt werden wo mindestens 5 Wahlberechtigte gegeben sind.

Betriebe oder Dienststellen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen, können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden; soweit erforderlich, können Gerichte unterschiedlicher Gerichtszweige und Stufen zusammengefasst werden. 5 Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Betriebe oder Dienststellen einschließlich Gerichten zuständigen Integrationsamt.


§ 97 SGB IX: Die gewählten örtl. SchbwV wählen dann die GSchwbV. Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.

Schwerbehindertenversammlung - ein Muss???

Claudia Jacobs @, Erfurt, Wednesday, 10.01.2007, 10:55 (vor 6333 Tagen) @ hackenberger

Hi Bernhard,

das ist ein Punkt, über den wir (zumindest SBV-intern) wirklich lange nachgedacht ud diskutiert haben. Irgendwann haben wir es aufgegeben, da alle um uns herum mit "unserem Status" zufrieden waren und sind.

Irgendwie trifft es Beides:

§ 94 SGB IX: Eine SchwbV kann in Betrieben gewählt werden wo mindestens 5
» Wahlberechtigte gegeben sind.
»
» Betriebe oder Dienststellen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht
» erfüllen, können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des
» Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung
» zusammengefasst werden; soweit erforderlich, können Gerichte
» unterschiedlicher Gerichtszweige und Stufen zusammengefasst werden. 5 Über
» die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für
» den Sitz der Betriebe oder Dienststellen einschließlich Gerichten
» zuständigen Integrationsamt.

Denn:
Mindestens 5 Wahlberechtigte sind (nur) in Erfurt vorhanden (19). D.h. die Erfurter Mitarbeiter haben mich in die SBV gewählt.
Da in allen anderen Dienststellen weniger als 5 schwerbehinderte Mitarbeiter sind, die Dienststellen zwar nicht räumlich naheliegend (z.B. Erfurt, Berlin, Mainz, Stuttgart usw.), aber gleichstufige Dienststellen derselben Verwaltung sind (Hauptsitz der Firma ist in Berlin und dann eben mehrere Lokationen im Bundesgebiet, die aber alle dem Hauptsitz unterstellt sind).

D.h., der Arbeitgeber hat mit Einverständnis aller Beteiligten entschieden, dass es eben nur eine SBV gibt, die die Aufgaben der Gesamt-SBV und auch örtlichen SBV gleichermaßen wahrnimmt.

» § 97 SGB IX: Die gewählten örtl. SchbwV wählen dann die GSchwbV. Ist eine
» Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der
» Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der
» Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.

Örtliche SBVen gibt es nicht. Da ich aber Stellvertreter in der Gesamt-SBV bin und meine Erfurter KollegInnen mich ja gewählt haben, könnte man ja sagen, sie haben mich als örtliche SBV gewählt, die gleichzeitig die Aufgaben der Gesamt-SBV übernimmt und sich diese mit einer Berliner Kollegin (die eigentliche Vertrauensperson, weil ich "nur" Stellv. machen wollte) teilt.

Anders wäre es auch gar nicht möglich, weil, wie ich in meinem Ausgangsbeitrag ja schon geschrieben habe, sich niemand außer uns Beiden für ein Amt in der SBV bereit erklärt hätte und hat. Sind alle froh, dass es uns gibt, aber selber machen will außer uns keiner was.

Ich hoffe, man kann nun trotz allem Wirrwarr ableiten, dass wir doch in irgendeiner Form gesetzeskonform gewählt haben und agieren.

Zurück zu meinem Ausgangsproblem:
Ich verstehe wohl richtig, dass die Versammlung der schwerbehinderten Mitarbeiter durchgeführt werden KANN, nicht muss. Alles in allem halte ich persönlich es immer für angebracht, eine solche Versammlung durchzuführen, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Denn nur so können wir den PERSÖNLICHEN Kontakt zu unseren "Schäfchen" wenigstens einmal im Jahr anbieten und interessante Themen gemeinsam mit allen Betroffenen und Gesprächspartnern diskutieren. Wenn dann doch nicht alle kommen, ist das ja nicht unser Problem, wir haben dann zumindest allen die Möglichkeit geboten und was auf die Beine gestellt.
An den örtlichen Betriebsversammlungen nehmen wir, soweit es realisierbar ist, immer teil. Außerdem haben wir eine gemeinsame Diskussionsplattform im Intranet (Forum Integration), auf die nur schwerbehinderte Mitarbeiter Zugriff haben. Und telefonisch, per Mail oder im Chat sind wir auch erreichbar, diese Möglichkeiten werden auch genutzt.

Schwerbehindertenversammlung - Themenvorschläge

Claudia Jacobs @, Erfurt, Wednesday, 10.01.2007, 11:30 (vor 6333 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Bernhard und auch alle anderen Forennutzer,

damit mein Beitrag zuvor nicht so lang wird, schreibe ich hier weiter. Außerdem passt dies jetzt auch wieder mehr zu meinem Ausgangsproblem.

Da ich gerade gestern von einígen Kollegen gefragt wurde, wann die diesjährige Schwerbehindertenversammlung stattfinden wird (wir machen sie immer im März), gehe ich doch von einem gewissen Interesse aus :-), so dass wir wieder eine Versammlung durchführen werden.

Ein Thema, auf das mich eine Kollegin gestern gebracht hat, wäre "Nachteilsausgleiche für Behinderte - Welche gibt es (noch)>". Ich finde das persönlich auch sehr interessant, zumal man aus Gesprächen immer wieder mitbekommt, dass viele darüber viel zu wenig wissen.

Allerdings sind diese Nachteilsausgleiche teilweise von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich, so dass ich es extra bundeslandspezifisch aufbereiten würde. Kennt Ihr gute Seiten im Netz, wo man solche Informationen (sowohl allgemein gültig als auch evtl. bundeslandspezifisch) finden kann>
Und lohnt es sich, dazu einen Referenten einzuladen> Wenn ja, von welcher Stelle> Die für unseren Betrieb zuständige Ansprechpartnerin beim Integrationsamt ist leider nicht die kompetenteste (ohne ihr zu nahe treten zu wollen - sie beantwortet Fragen kaum direkt, sondern notiert sie sich und informiert mich erst weit nach der Versammlung). Deshalb würde ich gern von einer anderen Stelle jemanden einladen, der auf entsprechende Fragen dann auch direkt eingehen kann.

Das Thema eignet sich insofern gut, als dass es eine gute Überleitung zu der im letzten Jahr verabschiedeten Integrationsvereinbarung der IBM, die teilweise auch für uns gilt, bietet und wir dann die dazu gesammelten Fragen gleich beantworten könnten.

Ich hätte mir sonst als Thema auch die Gesundheitsreform vorstellen können, auch aktuell, aber doch schon ziemlich bekannt durch die fast täglichen Medienberichte und Veröffentlichungen, oder>

Was sind denn so Eure Top-Themen für dieses Jahr>

Keine Angst, ich möchte mich nicht mit "fremden Lorbeeren" schmücken, nur ein paar Ideen und Anregungen sammeln.

Besten Dank für Eure Hilfe.
Claudia

Schwerbehindertenversammlung - Themenvorschläge

hackenberger, Wednesday, 10.01.2007, 14:19 (vor 6333 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Claudia,

sofern "nur" die Erfurter Koll. dich gewählt haben dürfte Dein Mandat ok, sein. Wenn aber andern Koll., also aus den anderen Betrieben mit gewählt haben, wäre die Wahl jederzeit und von jedermann wegen Nichtigkeit anfechtbar. Auch das Mandat der Berliner Koll. ist sehr fraglich. Ihr sollte auf alle Fälle bei Themen welche ggf. einmal in eine gerichtliche Bewertung kommen könnten sehr aufpassen. Wenn also Du "nur" von deinen Erfurter Koll. gewählt worden bist, solltest immer Du solche "brisanten" Themen zu mindest abschließend behandeln und unterschreiben. Denn immer wenn eine Sache gerichtliche behandelt wird, schauen Richter immer zuerst ob es im Vorgang formelle Probleme gibt, denn dann hat es das Gericht sehr einfach, es weist die Sache wegen eben dieser Formfehler ab und muss sie nicht behandeln.

Nach Deinen Schilderungen bist Du offenbar die einzige richtige gewählte Vertrauensperson. Vor Gericht helfen auch Absprachen mit dem AG nicht weiter. Das Gesetz ist hier die einzige gültige Rechtsgrundlage Ihr/Du solltest ggf. auch noch einmal nachdenken, ob ihr nicht in Erfurt einen Stelli nachwählt, denn nur dann hättet ihr vermutlich einen „echten“ gewählten Stelli..

Die Grundsatzfrage zu dem Thema wer darf wo mitwählen ergibt sich aus dem Betriebsbegriff, hier könnt ihr euch an den Strukturen des BR orientieren. Haben die weiteren Betriebe/Betriebsteile eigene BR-Strukturen müsstet ihr auch bei der Wahl der SchwbV entsprechend wählen.

So nun noch zu deiner Frage, der in den Bundesländern ggf. unterschiedlich gegebenen Nachteilsausgleiche. Ein Forum dafür hast Du hier. Stelle doch einfach einmal die Frage nach dem die Bundesländer betreffenden Unterschiede.

Weiter kannst Du hier dich immer an die Integrationsämter wenden, welche für die einzelnen Standorte der Betriebe zuständig sind. Du sollest dich bei diesen auch bekannt machen und diese auch bitten die jeweils eine Zeitschrift ZB zuzusenden, also dich in den jeweiligen Verteiler aufzunehmen. Aus den Beilagen der Zeitschrift ZB kannst Du dann ggf. auch Unterschiede erkennen.

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