Beschluß aussetzen §95/4 (Umgang mit BR / PR)

Pille, NRW, Friday, 12.01.2007, 07:54 (vor 6331 Tagen)

Hallo :-)

Mein BR hat gestern einen Beschluß gefasst nach welchem der BR sich nicht weiter mit einem seit 1,5 Jahren laufenden Verfahren eines schwerbehinderten gekündigten (laufendes Verfahren) MA´s befassen möchte.

d.h. der AG hat eine zusätzliche Kündigung vor (zur Sicherheit!) und dafür die Zustimmung des Integrationsamtes angefordert.

Nun hat der BR beschlossen keine weitere Stellungnahme zu formulieren sondern die Kündigung gegenüber dem AG nur zur Kenntnis zu nehmen.

Gegenüber dem Integrationsamt wird vom BR zusätzlich noch darauf verwiesen das die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung ist.

Nun mein Problem:
Ich denke die weiteren Kündigung sind dazu da den Kündigungsschutz auszuhebeln weil alle anderen Versuche vor Gericht bislang eher gescheitert sind.

Ich konnte wegen Nachtschicht nicht an der BR Sitzung teilnehmen.
Die stellv. SBV ist vollwertiges BR-Mitglied und neu dabei und hat den Beschluß nicht ausgesetzt.

Kann ich diesen jetzt noch aussetzen >>
Ich gehe diesen Schritt nicht gerne, jedoch sehe ich hier eine falsch behandlung der betroffenen PErson wenn der BR nicht 100% für jeden MA gibt.

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar

Beschluß aussetzen §95/4

hackenberger, Friday, 12.01.2007, 09:30 (vor 6331 Tagen) @ Pille

Hallo,

ja, auch wenn dein Stelli in der BR-Sitzung anwesend war, kannst Du diesen aussetzen. Aber bitte begründen!

Beschluß aussetzen §95/4

David ⌂, NRW, Friday, 12.01.2007, 09:47 (vor 6331 Tagen) @ Pille

Hallo Thorsten,

mir stellt sich eine Frage zu Deiner Freistellung: Wieso warst Du nicht anwesend> Das soll kein Vorwurf sein, sondern der Hinweis auf Dein verbrieftes Recht zu der Teilnahme an der BR- Sitzung, auch wenn Du in einem Schichtdienst arbeitest.


§ 96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

(4)Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig.

Gruß
David
VPschwbM

Beschluß aussetzen §95/4

Pille, NRW, Friday, 12.01.2007, 16:42 (vor 6331 Tagen) @ David

also 200 Schwerbehinderte gibt es bei uns nicht :-)

und ich werde mir nicht den Zorn meiner Arbeitskollegen zuziehen das ich nur noch 2 schichtig arbeite, anstelle von 3 Schichtig.

Beschluß aussetzen §95/4

hackenberger, Saturday, 13.01.2007, 10:02 (vor 6330 Tagen) @ Pille

Hallo Torsten,

ich kann zwar deine Ansicht durchaus nachvollziehen, doch ein echter Grund der Verhinderung von Dir und somit eine "saubere" bzw. rechtssichere Vertretung in der BR-Sitzung durch deinen Stelli ist nicht gegeben. Rechtlich war somit die SchwbV in der BR-Sitzung nicht vertreten/anwesend.

So etwas könnte einmal zu tragen kommen, wenn es zu einer rechtlichen Wertung/ Prüfung kommen würde. So ein Vorgehen/Handel,wenn es des öffteren geschieht und sich ggf. noch Nachteile für Behinderte hieraus ergeben ergeben, könnte sogar auch als Pflichtverletzung der SchwbV gewertet werden, mit den dann möglichen Folgen.

Hier sollte man daher mit den Koll. einfach in einem ruhigen Gspräch dieses besprächen. Du handelst ja so nur zum Vorteil der Koll.;-)

Beschluß aussetzen §95/4

Wolfgang H., Monday, 15.01.2007, 07:59 (vor 6328 Tagen) @ Pille

» also 200 Schwerbehinderte gibt es bei uns nicht :-)
»
» und ich werde mir nicht den Zorn meiner Arbeitskollegen zuziehen das ich
» nur noch 2 schichtig arbeite, anstelle von 3 Schichtig.

Hallo Thorsten,

was macht Du noch, unterläßt Du noch, um Deinen Kollegen (sicherlich Nichtbehinderte) zu gefallen.

Du bist ausschließlich dem SGB IX verpflichtet. Deshalb hast Du Dich ja auch in das Amt wählen lassen!

Beschluß aussetzen §95/4

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 16.01.2007, 10:00 (vor 6327 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo Wolfgang,
ich weiß zwar nicht, wieviel SB der Kollege Thorsten zu betreuen hat, aber offensichtlich zuwenig, um zumindest teilweise freigestellt zu sein. Da will ich schon mal eine Lanze für den Kollegen brechen.
Häufig ist es ja so, dass die SBVs ihre Tätigkeiten während ihrer Arbeitszeit mit ausführen und sich bereits auf einer "Gradwanderung"befinden.:-D Die meisten in dieser Situation haben erhebliche Probleme der Akzeptanz ihrer Arbeit bei den anderen Kollegen, vor allem wenn es um häufige Abwesenheit etc. handelt. Eigentlich müssen die die Arbeit der SBV mitmachen, die ihrer orginären
Tätigkeit nicht nachkommen können und das führt auf Dauer zu offenen und versteckten Konflikten. Auch wenn die SBV ein Recht auf Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat... Und wenn man sich dann auch noch im Schichtdienst befindet, wird dies noch etwas schwieriger mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Einfach auf bestimmte Dienste zu verzichten bedeutet ja letztendlich auch einen finanziellen Nachteil für die Betroffenen, oder ließe sich das anders regeln>
Ich selbst habe 55 SB zu betreuen und darüber hinaus noch über 30 Personen, die einen GdB von 30 haben, oder sich im Antragsverfahren etc. befinden,
auch ich bin nicht offiziell freigestellt, sondern versuche diese Tätigkeiten mit den orginären zu vereinbaren :-D oder mache auch mal Überstunden, wenn es brennt.
Einen Vorstoß für stundenweise Freistellung (evtl. halbtags) werde ich demnächst machen, da ich extrem an meine Kapazitäten komme (Bewerbungsgepsräche, Sitzungen, Beratungsgespräche etc., etc.). Ob der AG bei der angespannten Finanzlage dem aber entspricht, wage ich im Moment noch zu bezweifeln. Letztendlich werde ich bei der nächsten Amtsperiode
mich entscheiden müssen, ob ich weiter kandidiere und meine Leistungsgrenzen weiter auf Kosten meiner Gesundheit überschreite oder die Sache nach über 10 Jahren hinschmeiße.
Also so ganz einfach ist es also nicht im wirklichen Leben,
nur weil im Gesetzbuch steht, dass man für seine Aufgaben freizustellen ist,
bei aller Courage, die SBVs sowieso aufbringen müssen-irgendwann hat man auch mal keine Kraft mehr gegen ständig offene und versteckte Widerstände zu kämpfen.Vielleicht hätte der Gesetzgeber besser für eine deutlichere Freistellungsverpflichtung sorgen sollen.

Gruß Apanatshi

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