Wer muss meine Fortbildung genehmigen? (Seminare / Fortbildung)

hajue, NRW, Sunday, 14.01.2007, 10:31 (vor 6329 Tagen)

Ich bin Lehrer und neu in die Schwerbehindertenvertretung gewählt worden (2. stellv. Mitglied). Habe mich beim Integrationsamt in Köln für einen Grundkurs angemeldet. Nun verlangt mein Arbeitgeber (in dem Fall die Bezirksregierung Düsseldorf), dass zu dieser und auch bei weiteren Fortbildungen die gewählte Vertrauensperson (also die mit den meisten Stimmen) jeweils zustimmen muss. Ist das ok> Hinzufügen muss ich allerdings, dass die gewählte Vertrauensperson meine Wahl verhindern wollte und er durchblicken ließ, dass nur der erste Stellvertreter ein Recht auf Fortbildung hat.
Viele Grüße und vielen Dank für die Antwort
Hajue

Wer muss meine Fortbildung genehmigen?

hackenberger, Sunday, 14.01.2007, 13:35 (vor 6329 Tagen) @ hajue

Hallo Hajue,

wir hatten diese Thema zwar schon einige Male hier im Forum, hier noch einmal die Rechtslage:

§ 96 (4) verpflichtet den Arbeitgeber zur Freistellung der Vertrauenspersonen von ihrer beruflichen Tätigkeit sowohl für die Durchführung ihrer Aufgaben wie auch für die Teilnahme an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Zu dem letztgenannten Zweck muss unter bestimmten Voraussetzungen auch das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied befreit werden.

Schaue einmal hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4022
dort habe ich noch einiges zu dieser Fragestellung geschrieben. Du bist hier wirklich auf die Zustimmung der gewählten SchwbV angewiesen :-(

Wer muss meine Fortbildung genehmigen?

traute, Sunday, 14.01.2007, 15:44 (vor 6329 Tagen) @ hackenberger

Du bist
» hier wirklich auf die Zustimmung der gewählten SchwbV angewiesen :-(

Die Vertrauensperson hat weder ein recht zuzustimmen noch abzulehnen. sie könnte lediglich dem AG gegenüber die notwendigkeit begründen, wenn der 2. stellv. mehrmals im amt war. das allerdings setzt wieder eine gute zusammenarbeit untereinander voraus.

als kuriosum: mein Ag hat sogar der 2. und 3. stellvertreterin eine woche aufbaukurs mit unterkunft finanziert. kurz danach hat die eine gekündigt, die andere ist in passive ATZ gegangen. das alles war bekannt, und deshalb war ich mit einer schulung NICHT einverstanden. trotzdem geschehen...

gruß, traute

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