Überprüfung Telefongespräche (Allgemeines)

Renate, Tuesday, 16.01.2007, 10:25 (vor 6326 Tagen)

Hallo,

ich bin gewählt und mir sind gestern von dem letzten Quartal 2006 die Nummern der Anrufe vom Diensttelefon zur Überprüfung ins Postfach gelegt worden. Nach Überprüfung sollte ich dann unterschreiben, dass alle Anrufe dienstlich wären.

Meine Frage, wo steht geschrieben, dass man die dienstlichen Gespräche überprüfen darf>

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Viele Gruesse und macht weiter so.

Renate

Überprüfung Telefongespräche

hackenberger, Tuesday, 16.01.2007, 11:24 (vor 6326 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

hierzu müsste es eine betriebliche Regelung geben. Gibt es eine solche nicht, sollte der BR schnellstens hier eine BV abschließen. Er hat hier einen Rechtsanspruch auf eine BV.

Aber, Du kannst als SBV vom AG verlangen, dass die SBV einen Telefonanschluß erhält der außerhalb einer Aufzeichnung liegt. Du hast hier den gleichen Rechtsanspruch wir der BR auch. Auch der BR kann für sich dieses verlangen.

Anruflisten von MA-Vertretungen darf der AG nicht anfertigen, dieses würde die Mandatsaufgaben behindern und wäre somit ein Verstoß gegen geltendes Recht.

Überprüfung Telefongespräche

Renate, Tuesday, 16.01.2007, 12:21 (vor 6325 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ich weiss noch nicht mal, wem ich direkt unterstellt bin. Dem Gesamtpersonalrat oder den örtlichen Personalräten. Keine Ahnung. Aber ich weiss auf alle Fälle, dass die weder mein Diensttelefon noch mein Diensthandy kontrollieren dürfen.

Das schlimmste an der Sache ist, dass die Untergebenen die Schuld auf sich nehmen und der Sachbearbeiter, der dies unterschrieben hat, nicht. Ich habe es auf alle Fälle wieder in den Umschlag gesteckt und zurück gegeben und mündlich gesagt, dass man mich nicht überprüfen dürfen.

Ob es eine Vereinbarung besteht, ist mir nicht bekannt. Ich werde mich darum kümmern.

Gruss und Danke

Renate

Überprüfung Telefongespräche

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 17.01.2007, 08:15 (vor 6325 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

» ich weiss noch nicht mal, wem ich direkt unterstellt bin. Dem
» Gesamtpersonalrat oder den örtlichen Personalräten. Keine Ahnung.

Als Schwerbehindertenvertretung bist du niemandem unterstellt, sondern eine eigenständige Personalvertretung, zuständig für die schwerbehinderten und gleichgestellten Kollegen.

GPR oder öPR ist Partner auf gleicher Augenhöhe, mit dem es gilt vertrauenmmsvoll zusammen zu arbeiten. Mehr nicht. Auch haushaltsrechtlich bist du eigenständig zu behandeln.

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