Wahlanfechtung bei vereinfachtem Wahlverfahren (Wahlen)

lyle @, Tuesday, 16.01.2007, 11:21 (vor 6326 Tagen)

Eben war ich in einer Sitzung des BR. Da wurde mir mitgeteilt dass einer der Wahlberechtigten dem BR gegenüber seine Bedenken äußerte ob unsere SBV-Wahl in der letzten Woche richtig abgelaufen sei.
Der Vorsitzende verlangt nun Einblicksrecht in die Wahlunterlagen um die Aussagen des Kollegen zu überprüfen.

Meine Fragen hierzu:

Hat der BR das Recht dazu>

Es ändert zwar nichts am Wahlergebnis jedoch ein Kollege hat seine Stimme konkret bezogen auf einen zu wählenden Kandidaten (mit Namensnennung) per Vollmacht eingereicht.

Wer kann die Wahl anfechten, ein Einzelner oder müssen es drei sein>

Wahlanfechtung bei vereinfachtem Wahlverfahren

hackenberger, Tuesday, 16.01.2007, 11:33 (vor 6326 Tagen) @ lyle

Hallo Iyle,

nein der BR (auch der BR-Vorsitzende) hat dieses Recht nicht. Die Wahlunterlagen sind nach der Wahl gesichert aufzubewahren und dienen nur einer ggf. notwenidigen rechtlichen Prüfung durch ein Gericht.

Nutze bitte die Suchfunktion hier auf dieser Seite, Stichwort "Wahlanfechtung", dann bekommst Du alles sonst wichtige zu deiner Frage.

Anfechtung, von 3 Wahlberechtigten innerhalb von 2 Wochen nach der Wahl, Nichtigkeit der Wahl kann von jedermann zu jederzeit.

Wahlanfechtung bei vereinfachtem Wahlverfahren

lyle @, Tuesday, 16.01.2007, 11:46 (vor 6326 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.

Wo finde ich den Gesetztestext hierzu>
Der BR-Vorsitzende glaubt es ansonsten nicht.

Wahlanfechtung bei vereinfachtem Wahlverfahren

hackenberger, Tuesday, 16.01.2007, 14:09 (vor 6326 Tagen) @ lyle

Hallo,

hier auf diesen Seiten, nutze einmal die Suchfunktion, im SGB IX bzw. der SchwbVWO (SchwbV-Wahlordnung) aber auch auf den Webseiten des Intefrationsamtes www.integrationsaemter.de.

Frage auch einmal beim Integrationsamt wegen Unterlagen an.

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