Zuständigkeit (Gesamt-Konzern-SBV)

Harry @, Tuesday, 16.01.2007, 14:13 (vor 6325 Tagen)

Hallo, ich bin noch neu im Geschäft und habe eine Frage! Zitat aus dem forum:

» die einzige Vertrauensperson in einem Konzern,der aus fünf Unternehmen besteht... Ist nämlich eine SBV nur in einem der selbständigen Betriebe gewählt, so nimmt die örtliche SBV kraft Gesetzes gleichzeitig auch die Rechte und Pflichten einer Gesamt-SBV wahr (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB [/b]

Trifft das auch auf meine Konstellation zu>
- mehrere Betriebe (Zentrale mit Filialen) mit jeweils eigenem Betriebsrat,
- Gesamtbetriebsrat existiert
- Nur Ein Betrieb hat mehr als 5 Schwerbehinderte und hier wurde ich als
SV gewählt.

Meiner Ansicht nach, trifft für mich § 97 zu. Mein AG hinterfragt jetzt
aber die Zuständigkeit

--> Bin ich automatisch die GesamtSV, da ja sonst keine SV existiert,
oder muss ich auch eine Wahl für mich selbst organisieren>

Danke

Zuständigkeit

hackenberger, Tuesday, 16.01.2007, 14:23 (vor 6325 Tagen) @ Harry

Hallo Harry,

§ 97 Abs. 1 SGB IX:

(1) 1 Ist für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen ein Gesamtpersonalrat errichtet, wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung. 2 Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.

PS: Bitte dringend einen Kommentar beschaffen!!! Es gibt mehrere die ich kenne und daher empfehle:

Knittel Kommentar vom Verlag R. S. Schulz GmbH München, SGB IX Kommentar vom argard-Verlag Sankt Augustin beide Buch und CD oder den Neumann-Pahlen (nur Buchform)

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