sbv -vertretung und betriesratmitglied in einer person (Allgemeines)

kiki, bremen, Wednesday, 17.01.2007, 09:00 (vor 6324 Tagen)

kann man ich Sbv-vertreter und gleichzeitig als Betriebsratmitglied in der Betriebsratssitzung teilnehmen>(unterschrift als BR-Mitglied und Unterschrift als Sbv-Mitglied) wo finde ich darüber etwas darüber geschrieben>
danke für eure Hilfe.
MfG Kirstin

sbv -vertretung und betriesratmitglied in einer person

Garcon, Wednesday, 17.01.2007, 09:55 (vor 6324 Tagen) @ kiki

Hallo Kirsten.

Selbverständlich ist es möglich, das BR und SBV ein und die selbe Person sind. Das bestimmt schon das passive Wahlrecht bei der SBV-Wahl.

Beispiel:

Ein BR-Gremium aus 7 BR-Mitgliedern, von denen eines SBV ist, ist weiterhin zu siebt.

Ein BR-Gremium aus 7 BR-Mitgliedern, von denen keines SBV ist, lädt den SBV zusätzlich zur Sitzung.

Gruß

Garcon

sbv -vertretung und betriesratmitglied in einer person

kirstin @, Wednesday, 17.01.2007, 10:19 (vor 6324 Tagen) @ Garcon

Ich habe gehört,das z.b. wird eine Kündigung über einen Schwerbehinderten ausgesprochen, und der Rechtanwalt des Ma will das Protokoll einsehen wo dies beschlossen wurde, und sieht das SchwebV auch als BR-Mitglied unterschrieben hat,sokann die Kündigung als nichtig erklärt werden,wegen eines Formfehlers

Gruß Kirstin

sbv -vertretung und betriesratmitglied in einer person

Garcon, Wednesday, 17.01.2007, 10:48 (vor 6324 Tagen) @ kirstin

Hallo

Das ist mir ganz neu.

Ich meine, das Die Person evtl. auf der Teilnehmerliste zweimal unterschreiben muss (als BR und SBV).

Ansonsten dürfte hier kein Formfehler vorliegen. Hast Du das Urteil irgendwo> Link> Quelle>

PS.: Angaben ohne Gewähr....

sbv -vertretung und betriesratmitglied in einer person

Kirstin, Wednesday, 17.01.2007, 11:21 (vor 6324 Tagen) @ Garcon

habe ich nur gehört habe nichts schriftlich,deshalb wollte ich etwas schriftliches:-(
gruß Kirstin

sbv -vertretung und betriesratmitglied in einer person

hackenberger, Wednesday, 17.01.2007, 11:34 (vor 6324 Tagen) @ Kirstin

Hallo Kirstin,

der BR kann "leider" nicht durch Formfehler eine Kündigung unwirksam machen. Sonnst könnte ein ja alle Kündigung sehr einfach abwehren. Aber, sofern der BR eine Kündigung nicht ordnungsgemäß nach § 102 BetrVG behandelt, kann dieses die Rechte/Möglichkeiten des Gekündigten AN einschränken.

sbv -vertretung und betriesratmitglied in einer person

hackenberger, Wednesday, 17.01.2007, 11:27 (vor 6324 Tagen) @ kirstin

Hallo Kirstin,

es ist möglich in beiden Funktionen an einer BR-Sitzung teilzunehmen. Man muss nur darauf achten, dass in der Teilnehmer-/Anwesenheitsliste man 2x aufgeführt wird. Einmal als BR-Mitglied und 1x als SchwbV und diese auch 2x unterschreiben.

In der BR-Sitzung kann man dann in allen Punkten als BR und als SchwbV mitreden, man sollte nur immer klarstellen in welcher Funktion man gerade redet. Beiträge welche ins Protokoll kommen sollten entsprechend klar gekennzeichnet werden in welcher Funktion die Aussagen erfolgten.

Abstimmen darf man nur als BR-Mitglied. Man kann aber sogar später falls es die notwendigen Grundlagen gibt den Beschluss des BR gem § 95, in der Funktion als SchwbV aussetzen lassen. Bitte immer nur darauf achten, dass alles immer Formell richtig geschieht.

Ich habe seit Beginn "Doppelmandate", einfach aus der Tatsache heraus, dass es zu wenig Koll. gibt welche bereit sind ein BR-Mandat zu übernehmen.:-(

sbv -vertretung und betriesratmitglied in einer person

David ⌂, NRW, Wednesday, 17.01.2007, 18:42 (vor 6324 Tagen) @ kiki

Hallo Kirsten,


Du greifst hier nach meiner Sichtweise zwei Themen auf.
Zu der Kündigung stellt sich mir die Frage, ob das Integrationsamt zur beabsichtigten Kündigung des Betroffenen im Vorfeld gehört wurde !>


Gruß
David
VPschwbM

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