Zeitverschobene Arbeitszeit-nach über 27 jahren (Allgemeines)

klaus @, frankfurt, Wednesday, 17.01.2007, 20:56 (vor 6324 Tagen)

Hallo,
kann mir jemand die Auskunft geben,ob ich als behinderter nach 27j.
dienstjahren,plötzlich verschiedene dienstzeiten (Schichtdienst)
hinnehmen muss.Greift hier nicht § 81 SGB IX.Oder geht das nur mit vorlage eines Arbeitsmedizinischen -Gutachten.

Zeitverschobene Arbeitszeit-nach über 27 jahren

traute, Thursday, 18.01.2007, 05:34 (vor 6323 Tagen) @ klaus

wie sehen denn die zeitverschiebungen aus> wäre schichtdienst nicht leidensgerecht für dich>

gruß, traute


» Hallo,
» kann mir jemand die Auskunft geben,ob ich als behinderter nach 27j.
» dienstjahren,plötzlich verschiedene dienstzeiten (Schichtdienst)
» hinnehmen muss.Greift hier nicht § 81 SGB IX.Oder geht das nur mit vorlage
» eines Arbeitsmedizinischen -Gutachten.

Zeitverschobene Arbeitszeit-nach über 27 jahren

klaus @, frankfurt, Thursday, 18.01.2007, 18:34 (vor 6323 Tagen) @ traute

Hallo traute,
ein schichtdienst ist für mich belastend aufgrund meiner Behinderung.

Zeitverschobene Arbeitszeit-nach über 27 jahren

klaus @, frankfurt, Thursday, 18.01.2007, 20:09 (vor 6323 Tagen) @ klaus

hallo traute,der zeitversetzte dienst wäre für mich nicht leidensgerecht.
bei mir besteht eine GdB von 100 mit merkzeichen "G ".
hätte viel schwierigkeiten diesen dienst zu verrichten.
§ 81.abs.4 SGB IX sagt hierüber auch nicht viel aus.
hast du noch einen weiteren tipp.

danke klaus

Zeitverschobene Arbeitszeit-nach über 27 jahren

Apanatshi, Bayern, Friday, 19.01.2007, 12:09 (vor 6322 Tagen) @ klaus

Hallo Klaus,
die Antwort von Bernhard kann ich nur voll unterstützen, Merzzeichen G oder ggf sogar aG berechtigt noch lange nicht zu sagen, dass man bestimmte Arbeitszeiten nicht machen kann. Ob es gesundheitlich schlecht für Dich wäre, wenn Du jetzt Schichten arbeiten müßtet, diese Beurteilung obliegt Deinen behandelndem Arzt und auch Betriebsarzt. In unserem Hause war dies bisher nur möglich bei Betroffenen, die an einer Krebserkrankung leiden und sich in HB befinden, bei besonderen internistischen Ursachen (z.B.Magenerkrankungen), Stoffwechselerkrankungen und hier ging es hauptsächlich um den Nachtdienst.
Früh-und Spätdienst machen bisher alle.Darüberhinaus müßte es auch organisatorisch möglich sein, dass jemand bestimmte Dienste nicht macht. Stört dies zu sehr den Betriebsablauf und kann dem AG nicht zugemutet werden wird schwierig. Wenn der AG dir nichts anderes anbieten kann, was tust du dann> Solltest Du dich derzeit in einem schlechten Allgemeinzustand befinden, z.B. Erschöpfungssyndrom, dann beantrage mal eine Reha, damit Du wieder auf die Füsse kommst. Hilft oft ein großes Stück weiter. Und noch etwas, hab nicht zu viel Angst vor Veränderungen, ist meist nicht so schlimm, wie es sich anhört. Gruß Apanatshi und alles Gute

Zeitverschobene Arbeitszeit-nach über 27 jahren

hackenberger, Thursday, 18.01.2007, 12:14 (vor 6323 Tagen) @ klaus

Hallo Klaus,

sorry, aber auch als Selbstbetroffener und als langjähriger Mandatsträger habe ich gewisse Verständnisprobleme mit deiner Fragestellung.

Es geht für mich aus Deiner Fragestellung nicht hervor, dass es in der Behinderung liegende Gründe gibt welche gegen eine Veränderung der Arbeitszeit sprechen. Du verweist "nur" darauf, dass Du nun 27 Jahre keinen Schichtdienst machen musstest.

Auch Schwerbehinderte müssen grundsätzlich Schichtdienst/-arbeit leisten. Es gibt nur hier eine Möglichkeit der herausnahme, wenn es in der Behinderung liegende Gründe gibt (medizinisch belegbare Gründe) welche gegen eine Schichtarbeit sprechen. Wenn dem so ist, kann man unter Bezug auf den § 81 (4) eine Herausnahme fordern. Hierzu gibt es auch entsprechende Rechtsprechung die auch unter Urteile auf diesen Webseiten zu finden ist. Sollte aber eine anderweitige Beschäftigung (also außerhalb der Schichtarbeit) nicht möglich sein, könnte das Beschäftigungsverhältnis gefährdet sein.

PS: Bitte nicht über meinen ersten Satz böse sein oder diesen falsch verstehen, doch ich bin bekannt, dass ich mich für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte voll einsetze aber auch dafür, dass ich eine "klare" Sprache spreche. Ganz nach dem Motto: den Schwerbehinderten immer dann alle Rechte, wenn der Anspruch besteht. Es geht darum, dass Nichtbehinderte die Rechte und Anliegen Schwerbehinderter auch verstehen und akzeptieren.

Zeitverschobene Arbeitszeit-nach über 27 jahren

klaus @, frankfurt, Thursday, 18.01.2007, 18:32 (vor 6323 Tagen) @ klaus

» Hallo,
» kann mir jemand die Auskunft geben,ob ich als behinderter nach 27j.
» dienstjahren,plötzlich verschiedene dienstzeiten (Schichtdienst)
» hinnehmen muss.Greift hier nicht § 81 SGB IX.Oder geht das nur mit vorlage
» eines Arbeitsmedizinischen -Gutachten.
Zu deiner frage,ob es sich um eine Behinderung handelt,warum ich den
zeitversetzten dienst nicht machen kann,muss ich mit ja beantworten.
bei mir besteht ein GdB von 100 mit merkzeichen G.
Ich fühle mich nicht belastbar,für die neue dienstzeit.
der § 81 abs.4 besagt was bitte.
rschöpfungssyndrom liegt bei mir wahrscheinlich vor.
danke für eine antwort im voraus
klaus

Zeitverschobene Arbeitszeit-nach über 27 jahren

hackenberger, Friday, 19.01.2007, 10:41 (vor 6322 Tagen) @ klaus

Hallo Klaus,

der § 81 (4) besagt, dass der Schwerbehinderte den Rechtsanspruch hat, dass eine Beschäftigung unter Beachtung ihrer Kenntnisse und ihres Leistungsvermögens.

Hier der Gesetzestext: Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.

Hierunter fällt aber nicht, dass man wie viele Nichtbehinderte Arbeitnehmer durchaus Schwierigkeiten hat, wenn man zum einen nach langjähriger beruflichen Tätigkeit (hier 27 Jahre) und aufgrund des Alters, sich auf Schichtarbeit umzustellen/einzustellen. Dieses kann allen AN verständlicherweise schwer fallen bzw. als unangenehm empfunden werden.

Es müssen medizinischbelegbare Gründe welche in der Behinderung liegen hier die Ursache sein. Ein GdB von 100 und ein Mz. "G" sind hierfür keine grundsätzlichen Gründe. Denn dieses würde ja z.B. bedeuten, dass alle Querschnitte/Rollstuhlfahrer nicht im Schichtbetrieb einsetzbar wären, dass diese i.d.R. einen GdB von 100 und mindestens das Mz. "G" haben.

Also Klaus, ein Arzt müsste dieses bestätigen und ich gehe davon aus, dass in diesem Falle der AG möglicherweise den arbeitsmedizinischen Dienst (Betriebsarzt) einbinden wird, auch um ggf. die grundsätzliche Tauglichkeit zur weiteren Berufsausübung (Arbeitsfähigkeit/-unfähigkeit) feststellen zu lassen. Selbstverständlich nur aus Gründen der Besorgnis den AN zu überfordern und er ja Schaden vom AN abwenden muss/möchte. Das Ergebnis könnte dann aber auch ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben mit all seinen Folgen sein.

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