Bildschirm beantragen (Hilfsmittel)

Diana @, Erfurt, Friday, 19.01.2007, 11:17 (vor 6309 Tagen)

ich bin vertrauensperson für schwerbehinderte und eine kollegin braucht einen speziellen bildschirm.
muss ich den beantragen oder die kollegin oder wer> und was benötige ich dazu und wo beantrage ich das>

Bildschirm beantragen

hackenberger, Friday, 19.01.2007, 12:53 (vor 6309 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

hier geht es um Hilfsmittel welche zur Erledigung der arbeitsvertraglichen Pflichten notwendig sind, also begleitende Hilfen im Arbeitsleben.

Zuständig hierfür, also das der Arbeitsplatz entsprechend der Notwendigkeiten aufgrund der Behinderung auszustatten ist der AG. Der AG kann hierfür entsprechende Mittel gem. § 19 ggf. auch § 24 SchwbAV (Schwerbehinderten Ausgleichsabgabeverordnung) beantragen. Der Antrag ist i.d.R. beim IA zu stellen. Diese prüfen ob ggf. ein anderer Leistungsträger hier in Anspruch zu nehmen ist und leiten diesen Antrag dann an diesen weiter.

Du kannst hier den AG unterstützen. Ich sehe hier immer eine Möglichkeit der SchwbV hier dem AG auch einen „Mehrwert“ zu erbringen. Daher stelle ich als SchwbV immer diese Anträge für und in Absprache mit dem AG.

Du solltest dich hier an den technischen Berater des IA wenden und diesen um Unterstützung bitten. Denn das IA schaltet in solchen Fällen immer ihren tech. Berater ein auch um zu prüfen ob das notwenige/richtige Hilfsmittel hier beansprucht wird. Erforderliche oder sinnvoll ist hier auch immer zum einen ein entsprechendes Artest über die Notwendigkeit des Facharztes und die Einbindung des Betriebsarztes.

Der AG kann, je nach Erfüllung der Pflichtquote und dem Verhandlungsgeschick der SchwbV, mit einer Erstattung der "Mehrkosten" (die Kostenersparnis eines "normalen" Monitor wird gegen gerechnet) in Höhe von ca. 70-80% rechnen.

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Diana @, Erfurt, Friday, 19.01.2007, 13:32 (vor 6309 Tagen) @ hackenberger

hallo,

erstmal vielen dank für die antwort. nächstes problem ist: die kollegin hat nur 20% behinderung...sieht nur noch 50%. das IA wird sich also nicht darum kümmern. was für möglichkeiten habe ich jetzt noch>>>

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traute, Saturday, 20.01.2007, 07:32 (vor 6308 Tagen) @ Diana

hallo diana,
ich würde der kollegin erstmal raten, einen änderungsantrag beim versorgungsamt zu stellen, damit sie einen höheren GdB bekommt. bei 50% sehfähigkeit scheint mir GdB 20 zu gering. danach würde ich einen antrag auf GL stellen, damit sie einen anspruch auf einen leidensgerechten arbeitsplatz hat.
in der jetzigen situation kommt vielleicht der RV als kostenträger in frage, wenn bestimmte voraussetzungen erfüllt sind.

gruß, traute

» hallo,
»
» erstmal vielen dank für die antwort. nächstes problem ist: die kollegin
» hat nur 20% behinderung...sieht nur noch 50%. das IA wird sich also nicht
» darum kümmern. was für möglichkeiten habe ich jetzt noch>>>

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Joschi @, Darmstadt, Monday, 22.01.2007, 12:22 (vor 6306 Tagen) @ Diana

Hallo Diana !
Ich bin Bezirksvertrauensperson in Hessen und gleichzeitig "Blindentrainer".
Viellicht benötigt Deine Kollegin lediglich eine bestimmte Software. Wir arbeiten in unserer Behörde mit "LUNAR". Wenn die Kollegin einen 17 oder 19-zöller Bildschirm hat, benötigt sie nicht unbedingt einen "speziellen" Bildschirm. Kommt natürlich auf die Oberflächen an, mit denen Ihr arbeitet.
Lunar vergrößert z.B einen Ikon auf dem Desktop von ( normal ) 6 mm auf ( individuell einstellbar ) ca. 6 cm.

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Claudia Jacobs @, Erfurt, Friday, 19.01.2007, 16:35 (vor 6309 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

was für einen "speziellen" Bildschirm braucht Deine Kollegin denn> Vielleicht könnte der Betriebsarzt (oder auch ein Facharzt) den Antrag unterstützen/befürworten, wenn erstmal keine anderen Möglichkeiten in Betracht kommen. Bei uns hat in vielen Fällen bereits ein fachärztliches Attest ausgereicht.

Viele Grüße, auch aus EF
Claudia

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