Gleichstellungsbeauftragte u.Schwerbehindertenvertr. (Wahlen)

Ulrike Hollmann @, Paderborn, Friday, 19.01.2007, 18:36 (vor 6308 Tagen)

Hallo,

ich habe folgende Frage.
In unserer Behörde wurde im letzten Jahr neu gewählt.
Gewählt wurde unsere Gleichstellungsbeauftragte als Schwerbehindertenvertreterin. Die zweite sowie die dritte Position wurden mit ganz neuen Leuten besetzt. Gegen die Wahl wurde auch kein Einspruch erhoben.
Die Personalstelle war mit dem Vorschlag der Kandidaten einverstanden.

Jetzt nach einiger Zeit kommen einigen Kollegen Bedenken ob dieses Zusammensetzung überhaupt erlaubt ist. Nun zu meiner Frage !!
Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht oder ist es wirklich nicht erlaubt>Das man als GLB auch Schwerbehindertenvertreterin sein kann.
Die Kollegin ist auch im Schwerbehindertenbereich sehr gut informiert.

Sie ist für das Amt die richtige Person.Leider findet man Anstoß an der Zusammensetzung.(Schwerbeh. u. GLB)Wer kann mir einen Rat geben >:-P

Gleichstellungsbeauftragte u.Schwerbehindertenvertr.

hackenberger, Friday, 19.01.2007, 20:33 (vor 6308 Tagen) @ Ulrike Hollmann

Hallo Ulrike,

schaue einmal hier findest Du die Antwort sofern es sich um eine Bundesbehörde handelt:
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1475#p1476

PS: Schon einmal kurz, es geht nicht. Verstoß gegen § 16 Bundesgleichstellungsgesetz. Sie muss also entweder die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten oder das Mandat als SchwbV niederlegen.

Das Bundesgleichstellungsgesetzes (BBleiG) weicht zum Teil von den
Landesgesetzen, die auch untereinander verschieden sind, ab.
http://de.wikipedia.org/wiki/Landesgleichstellungsgesetz#Geschlechter-Gleichstellung

Sollte es sich um eine Landesbehörde handeln, bitte im Gleichstellungsgesetz des Landes nachsehen.
Übersicht der Gleichstellungsgesetzgebung im Bund und in den verschiedenen Bundesländern

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