Unterlagen zur Sitzung mit PR (Umgang mit BR / PR)

Alexander @, Saarland, Sunday, 21.01.2007, 21:09 (vor 6306 Tagen)

Ich habe selbstverständlich die Suchfunktion hier genutzt. Leider nichts genaues gefunden zu meiner Fragestellung.

Muß mir neben einer Einladung mit Tagesordnung auch Unterlagen ausgehändigt werden, wie sie den Mitgliedern des Personalrates ausgehändigt werden. Nach welchem Gesetz oder Vorschrift kann ich mich da gegenüber dem PR-Vorsitzenden berufen.

Da eine neue Dienstvereinbarung eingeführt werden soll. Diese war z. B. bei der Einldung der PR-Mitglieder beigefügt, bei mir nicht, der Vorsitzende will mich mündlich vor sitzungsbeginn informieren, aber keine Unterlagen aushändigen darf er dies.

Wie gesagt ich habe bei Suchfunktion nichts gefunden, sorry

Unterlagen zur Sitzung mit PR

hackenberger, Monday, 22.01.2007, 08:39 (vor 6305 Tagen) @ Alexander

Hallo Alexander,

schaue einmal hier:
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=521
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=448

Leider ist es so, es besteht ein Einsichtsrecht. Ich kenne es aber nur so, dass die SchwbV hier genau so behandlet wird wie die BR-Mtglieder auch. Hier besteht also ein Klärungs-/Redebedarf.

Du hast aber das recht, dir alle Unterlagen VOR der Sitzung in Ruhe anzusehen. Weiter kannst Du ja aufgrund der Tatsache, dass die die Unterlagen vorher nicht ausgehändigt wurde, sehr viele Fragen (benötigen viel Zeit, verlängert die Sitzung) haben. ;-)


» Wie gesagt ich habe bei Suchfunktion nichts gefunden, sorry :-( :-(
Diese verstehe ich nicht, ich habe mit dem Suchbegriff "Sitzungsunterlagen" diese Seiten wiedergefunden.

Unterlagen zur Sitzung mit PR

Charly Braun ⌂ @, Monday, 22.01.2007, 13:48 (vor 6305 Tagen) @ Alexander

» Da eine neue Dienstvereinbarung eingeführt werden soll. Diese war z. B.
» bei der Einldung der PR-Mitglieder beigefügt, bei mir nicht, der
» Vorsitzende will mich mündlich vor sitzungsbeginn informieren, aber keine
» Unterlagen aushändigen darf er dies.
»
Lieber Kollege,
grundsätzlich ist der Dienststellenleiter dein Ansprechpartner, der dich nach § 95 II SGB IX vor einer Entscheidung umfassend zu unterrichten und anzuhören hat.
Der neu abzuschließenden Dienstvereinbarung unterfallen bestimmt auch schwerbehinderte Menschen deiner Dienststelle, so dass dein Dienststellenleiter dich bestimmt zuvor um Abgabe deiner obligaten Stellungnahme nachgesucht hat und du somit bereits im Vorfeld über alles unterrichtet bist. Wenn dies nicht geschehen ist, dann beantrage die Aussetzung nach § 95 II SGB IX.
Deine Stellungnahme ist dann im LPVG-Verfahren dem Personalrat vorzulegen bzw. der Personalrat wird hierüber durch ihn rechtzeitig und umfassend unterrichtet(§ 69 III SPersVG).
Gegenüber dem Vorsitzenden des Personalrates hast du kein weitergehendes Informationsrecht. Denn nach § 34 V SPersVG hat er dir nur den Sitzungszeitpunkt sowie die Tagesordnungspunkte rechtzeitig bekannt zugeben. Gleichzeitig darf ich dich auf deine Möglichkeit der Aussetzung von PR-Beschlüssen nach § 38 I SPersVG sowie auf eine enge Zusammenarbeit auch mit dem Personalrat im Sinne des § 99 SGB IX hinweisen.
Hier in NRW hat die Landesregierung entsprechende "Richtlinien zum SGB IX" herausgegeben. Vielleicht sind bei euch im Saarland auch solche Richtlinien ausgefertigt. Informiere dich auch dort einmal.
Beste Grüße aus Düsseldorf und viel Erfolg bei der Umsetzung deiner Rechte Pflichten nach dem SGB IX sowie dem SPersVG
Charly Braun

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