Schwerbeh.-bekommt bei vorzeitigen ausscheiden aus der dienststelle-rent (Zusatzurlaub)

KD ECKARDT @, frankfurt, Monday, 22.01.2007, 18:43 (vor 6306 Tagen)

Hallo,
könnt ihr mir auskunft geben,wie es sich verhält,wenn jemand vor jahresende ausscheidet,steht einem behinderten menschen der gesamte (5 Tage zusatzurlaub zu)>-oder wird dieser anteilig gewährt.(In Rente ab 1.8.2007)

danke im voraus für eine auskunft.

klaus

Schwerbeh.-bekommt bei vorzeitigen ausscheiden aus der dienststelle-rent

hackenberger, Monday, 22.01.2007, 21:09 (vor 6306 Tagen) @ KD ECKARDT

Hallo Klaus,

der Koll. bekommt bzw. hat den Zusatzurlaub gem. der 12-tel-Regelung. Es sei denn er hat seinen Zusatzurlaub schon vorher vollständig genommen. Dann hat der AG keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Verrechnung. Er muss aber dann gezielt seinen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte beim AG beantragt und genommen haben.

Bundesurlaubsgesetz § 5 Teilurlaub Abs. (3)
Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Auf den Zusatzurlaub werden die gleichen Regelungen wie auf den Erholungsurlaub angewendet (also Bundesurlaubsgesetz)

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