Anweisung von Abteilungsleiterin nicht an PR Sitzung teilzunehmen (Umgang mit Arbeitgeber)

bifavi, Wednesday, 24.01.2007, 17:04 (vor 6304 Tagen)

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen.

Hab es doch geschafft mit vielen Haken und Ösen zum Stelli. gewählt zu werden.
Bin seit November nun im Amt.

Nun da der SBV seinen ganzen Urlaub macht hab ich jetzt die Diensgeschäffte übernommen.

Es gibt aber immer wieder Probleme wenn ich zu PR Sitzungen eingeladen werde und ich daran teilnehmen möchte.

Heute, 24.01.07, hatten wir wieder Sitzung.
Abteilungsleiterin wurde darüber von mir am Montag,22.01.07,informiert.

Begrüßung heute morgen: Du mußt da unten anrufen, das du heute nicht kommst.
Die haben heute Nacht gearbeitet und es gibt viel zu tun, wil ich die andren heim schicke.

Gut ich hab mir das natürlich schriftlich geben lassen.

Text lautet: Laut mündlicher Dienstanweisung von Abteilungsleiterin kann ich an der

PR Sitzung und Monatsgespräch nicht teilnehmen.

Termin zum Monatsgespräch wurde Abtelungsleiterin am 22.01.07 bekannt gegeben.


Hatt die Abteilungsleiterin unterschrieben.

Ich glaub fast die weiß nicht was die da unterschrieben hatt.

Ich bin dann doch hin gegangen und hab das PR Vorsitzenden gesagt, die hatt nur mit Kopf geschüttelt.

Meine Abteilungsleiterin hat sich mächtig aufgeregt.
Das ich dahin bin. Hab ihr dann noch gesagt sie sei mir in diesen Dingen nicht weisungsbefugt. Auch nicht wenn Personalmangel wäre.

So meine Fragen lauten nun.

Wie kann ich weiter vorgehen das sowas nicht nochmal geschieht.
Kann es zu negativen Konsequenzen in Bezug auf meine Person kommen (Abmmahnung, etc.)
Werde auf jedenfall mit dem Arbeitgeberbeauftragten noch berichten.

Danke für die Hilfe.

Ist nen schweres Los glaub ich was ich jetzt hab, aber nicht jammern ich wollt es ja so.

Euch allen noch viel Spass im selbstgewählten Beruf.


Gruß Bifavi

Anweisung von Abteilungsleiterin nicht an PR Sitzung teilzunehmen

hackenberger, Thursday, 25.01.2007, 08:27 (vor 6303 Tagen) @ bifavi

Hallo Bifavi,

das Vorgehen, die Aufforderung der Abteilungsleiterin war nicht rechtens. Sie war vielmehr ein ganz klarer Verstoß gegen geltende Gesetze. Sie erfüllt den Sachverhalt der Mandatsbehinderung, dieses könnte man mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln ahnden.

Laut den geltenden Gesetzen, geht Mandatsarbeit gang klar vor der sonstig zu erbringenden Arbeitsleistung. Es ist hier die Aufgabe der Führungskräfte i.V. des AG hier dafür Sorge zu tragen, dass dieses möglich ist.

Ich würde Dir vorschlagen, führe ein ruhiges sachliches Gespräch mit der Abteilungsleiterin. Erkläre ihr die Rechtslage noch einmal. Erkläre ihr weiterhin, dass Du zurzeit nicht beabsichtigst diese Anweisung von ihr für mögliche rechtliche Schritte zu nutzen, sie aber aufbewahren würdest. Du gingst aber nun davon aus, dass es vergleichbare Sachverhalte zukünftig nicht mehr geben würde. Erkläre ihr auch, dass Du grundsätzlich Verständnis für ihre Probleme der Arbeitsverteilung/-übertragung hättest, Sie bitte aber auch für deine Mandatspflichten. Bitte vielleicht den PR Vorsitzenden dich in dieser Sache zu unterstützen.

» Wie kann ich weiter vorgehen das so etwas nicht nochmals geschieht.
» Kann es zu negativen Konsequenzen in Bezug auf meine Person kommen
» (Abmahnung, etc.)
Nein!! Diese wäre sofern sie erginge rechtswidrig und könnte/sollte vor dem Gericht angefochten/beklagt werden.

» Werde auf jedenfall mit dem Arbeitgeberbeauftragten noch berichten.

Dieses ist ein gute Idee, bitte diesen hier vermitteln einzugreifen.

RSS-Feed dieser Diskussion