Gleichstellungsantrag abgelehnt was machen ??? (Gleichstellung)

Michel @, Lübeck, Sunday, 28.01.2007, 19:15 (vor 6300 Tagen)

Hallo !

Habe folgende Frage/Bitte:

Ich bin seid 3 Jahren Selbstständig (ich-AG in den letzten Monaten) lebe in einer BG ( 2 Erwachsende + 2 Kinder 3+16) und erhalten ergänzendes ALG II.
Mein Monatliches Netto Einkommen beträgt € 1100,-.Nun will die ARGE mich in einen Sozialversicherten Job mit EGV drängen was ich nicht möchte.Sondern meine Selbstständigkeit behalten will.Aus diesen Grunde wollte ich gerne die Gleichstellung,zum Schutze meiner jetzigen Tätigkeit.
Meine Berufliche Qualifikation ist schlecht:
Kein Führerschein wegen meiner Behinderung
Keine Ausbildung
Alter 49 Jahre

Mein GdB ist 30, rechtes Auge seid Kindheit Sehkraft 0,05%

Ich habe eine Ablehnung von der BA zu Gleichstellung mit folgenden Grund bekommen:
Die Prüfung Ihres Antrags ergab,dass Sie Selbstständig tätig sind,so dass Sie nicht auf Ihren Arbeitsplatz im Sinne § 73 Abs. 1 SGB IX beschäftig sind.
Die Voraussetzung für eine Gleichstellung nach §2 Abs.3 SGB IX liegen somit nicht vor.Ihren Antrag kann damit nicht entsprochen werden.

Was kann ich tun ob doch noch die Gleichstellung zu bekommen >>>
Oder kann ein Selbstständiger keine Gleichstellung bekommen >>>

Gruß und Danke für Eure Hilfe

Michel

Gleichstellungsantrag abgelehnt was machen ???

Ede vom Bayerwald, Monday, 29.01.2007, 07:35 (vor 6299 Tagen) @ Michel

Hallo Michel,

meines Wissens ist eine Gleichstellung dazu da um einen Arbeitsplatz zu behalten oder einen Arbeitsplatz zu bekommen. Gemeint sind hier Arbeitsplätze also als Arbeitnehmer.
In einer Arbeitgeberfunktion und du bist wohl in einer solche, da kann man meines Wissens nicht gleichgestellt werden. Und für die sog. Ich-AG's wird es da wohl keine Ausnahme geben.

Aber eine andere Möglichkeit ist möglicherweise nicht ganz ausgeschöpft. Versuche doch mindestsens einen Verschlechterungsantrag zu stellen, denn ein GdB von 30 bei einer Sehkraft einseitig von 0,05 erscheint mir fragwürdig.
Besorge dir die "Anhaltspunkt für gutachterliche Tätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGBIX)" und geh damit zu deinem behandelnden Arzt. Der soll sich das anschauen und dich mit seinem Fachwissen beraten, ob du nach seiner Ansicht einen höheren GdB bekommen kannst.
Wenn der einen GdB von 50 oder mehr angibt, dann solltest du dir genau überlegen, ob du einen Verschlimmerungsantrag stellst. Nach der Erfahrung hier sollte das allerdings nur mit dem VdK geschehen, kostet in Bayern 6€ im Monat, aber du hast Rechtsschutz ín diesen Sozialfragen und du mußt eine bestimmte Zeit Mitglied bleiben, wenn du Leistungen in Anspruch nimmst.

Also erst fragen und deine Möglichkeiten abprüfen um nicht irgendwo unnütz hinein zu tappen.

Gleichstellungsantrag abgelehnt was machen ???

David ⌂, NRW, Monday, 29.01.2007, 18:52 (vor 6299 Tagen) @ Michel

Hallo Michel,


kannst Du mir bitte einmal die Abkürzungen, die Du verwendest, genauer erläutern>

Ich bin seid 3 Jahren Selbstständig (ich-AG in den letzten Monaten) lebe in einer BG ( 2 Erwachsende + 2 Kinder 3+16) und erhalten ergänzendes ALG II.
Mein Monatliches Netto Einkommen beträgt € 1100,-.Nun will die ARGE mich in einen Sozialversicherten Job mit EGV drängen was ich nicht möchte.


Gruß
David
VPschwbM

Gleichstellungsantrag abgelehnt was machen ???

Michel @, Monday, 29.01.2007, 19:22 (vor 6299 Tagen) @ David

» Hallo Michel,
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» kannst Du mir bitte einmal die Abkürzungen, die Du verwendest, genauer
» erläutern>
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» Ich bin seid 3 Jahren Selbstständig (ich-AG in den letzten Monaten) lebe
» in einer BG ( 2 Erwachsende + 2 Kinder 3+16) und erhalten
» ergänzendes ALG II.
» Mein Monatliches Netto Einkommen beträgt € 1100,-.Nun will die ARGE mich
» in einen Sozialversicherten Job mit EGV drängen was ich nicht
» möchte.
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» Gruß
» David
» VPschwbM


Hallo !

BG = Bedarfsgemeinschaft

EGV = Eingliederungsvereinbarung

Alles in zusammenhang bei ALG II

Gruß

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