Versorgungsabschlag (Allgemeines)

Georg, Tuesday, 30.01.2007, 08:22 (vor 6298 Tagen)

Hallo
Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 1.1.2001
Beamte können mit 60 Jahren ohne Versorgungsabschläge in den Ruhestand, wenn sie bis zum 15.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 Schwerbehindert waren. Meine Frage dazu, der Kollege verliert kurz vor seinem 60 Geburtstag seinen GdB von 50% (jetzt 40%), geht er trotzdem ohne Versorgungsabschläge in den Ruhestand>

Versorgungsabschlag

hackenberger, Tuesday, 30.01.2007, 09:15 (vor 6298 Tagen) @ Georg

Hallo Georg,

entscheidend ist der Stichtag an dem der Koll. in Ruhestand geht, hier also 60 Jahre wird. Wenn er an diesem Tage den Stauts "Schwerbehindert" noch hat ist es ok, sonst leider nicht.
PS: Ich weis "Status" ist ungeschickt aber verständlich ausgedrückt ;-)

Hier gibt es möglicher weise nur einen Weg der ihm die Möglichkeit ohne Versorgungsabschläge in den Ruhestand gehen zu können.

Er soll alle Rechtsmittel, incl. Klage vor dem Sozialgericht notfalls mit Instanzenweg gehen. Damit könnte er die notwendige Zeit möglicher weise gewinnen die er benötigt, dass er an seinem 60. Gebutstag noch schwerbehinderte ist, also einen GdB von mind. 50 hat. Hierbei könnte ihm vielleicht der VdK sofern er dort Mitglied ist helfen/unterstützen.

Selbst wenn das Gericht letztlich feststellt, dass der GdB auf kleiner 50 abgesenkt wird hat dieses dann keine Auswirkungen mehr, wenn er dann schon im Ruhestand ist, da er dann einen rechtgültigen Versorgungsbescheid/Ruhestandurkunde hat.

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